486 Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. Gewinn-Verteilung: 10 % an R.-F., 5 % Tant. an A.-R., 2 % Remuneration für die Mit- glieder der Verwaltung, 6 % Div.; vom Rest 15 % an Pens.-F. der Beamte. Der Rest, sofern er zusammen mit obigen 6 % Div., 8 % des A.-K. nicht übersteigt, wird als Div. verwendet; der alsdann noch verbleibende Überschuss zur Verfügung der G.-V. Bilanz am 31. Dez. 1918: Aktiva: Kassa 5 546 903, Rechn. bei der Staatsbank 16 041, diskontierte Wechsel mit mind. 2 Unterschriften 11 138 844, Devisen: Wechsel u. Sorten in ausländ. Valuta 1 231 839, eig. Effekten: a) Staats- u. staatlich garant. Wertp. 587 585, b) Pfandbr. 1 508 931, do. Aktien u. Anteile 607 602, Effekten des R.-F. 3 773 143, Darlehen auf Effekten: a) Staatsp. 1230, b) Pfandbr. u. Aktien 300, spezielle lauf. Rechnungen gesichert durch: a) Staatsp. 127 795, b) Pfandbr. u. Aktien 1 440 937, Korrespondenten: a) Contoloro: Kredite ge- sichert durch: Staatsp. 13 173, Pfandbr. u. Aktien 311 727, Wechsel mit 2 Unterschriften 10 444 488, Waren 44 065, verfügbare Beträge 7 354 317, b) Conto nostro; verfügbare Beträge 7 561 808, Kto der Zentrale mit den Filialen 3 451 306, Bankgebäude: Lodz, Warschau, Lublin, Radom u. Kielce 1 605 850, Mobil. u. Einricht.-Kto 70 000, rückzuerstattende Kosten 519, transit. Beträge 3 371 435, Inkasso-Wechsel 1 645 918, protestierte Wechsel 1 114 816. – Passiva: A.-K. 10 000 000, R.-F. 5 000 000, Spez.-R.-F. 510 000, Div.-Res. 40 000, Amort.-F. für Bank- gebäude 12 500, Einlagen auf: 1) Giro-Kto: a) mit sofortiger Kündig. 10 608 150, b) mit Kündig. 2 009 444, 2) Kapital-Einlagen: a) mit bestimmtem Termin 1 146 358, b) ohne Termin 520 874, Korrespondenten: a) Conto loro: Guth. derselben 12 002 386, Wechsel zum Inkasso 1 206 857, b) Conto nostro: Guth. derselben 9 884 385, rediskontierte Wechsel bei der Staats- bank 2 149 458, Depot bei der Staatsbank 5 118 429, transit. Beträge 2 757 574, Gewinn 4155. Sa. Rbl. 62 970 571. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Handl.-Unk. 730 587, Abschreib. auf Mobil.- u. Ein- richt. 10 000, Verluste 405 928, Vortrag auf das J. 1919 4155. – Kredit: Vortrag vom J. 1917 8730, Eingänge auf abgeschrieb. Forder. 4153, Zs. 702 209, Erträgnisse der Bankgebäude 27 435, Provis. 159 757, Kursgewinn auf Effekten 248 386. Sa. Rbl. 1 150 671. Dividenden 1900–1918: 10, 10, 10, 10, 8, 6, 6, 7½, 9, 10, 12, 12, 11, 11, 0, 0, 0, 0, 0 %. Div.- Verj: 10 J. (F.). Kurs Ende 1912–1919: In Berlin: 166.25, 167, 161*, –, 85, –, 80*, 55* %. Die Aktien wurden an der Berliner Börse am 19./6. 1912 zu 171 % eingeführt. Usance: Beim Handel an der Berliner Börse Rbl. 100 = M. 216. Lieferbar in Stücken über je 2 Aktien. 3 Direktion: Isidor Zand. Aufsichtsrat: Präs. Sr. Exz. Wirkl. Staatsrat Eduard von Herbst; Vize-Präs.: Carl von Scheibler u. Dr. A. Biedermann, sämtlich in Lodz; Mit- glieder: Theodor Ender, Pabjanice; Heinrich Grohman, Lodz; H. Herbst, Warschau; Eduard Landié, Warschau; Richard Steinert, Jacob Petters, Julius Kindermann, Leon Herbst, Albert Jarocinski, sämtlich in Lodz. Verwaltungsrat: Jacob Petters, Dr. A. Biedermann, Albert Jarocinski, Leon Herbst. Zahlstellen: Ausser bei den Kassen der Bank u. ihren Filialen; St. Petersburg: Wolga- Kama Commerzbank; Berlin: Mitteldeutsche Creditbank, Disconto-Ges. Zahlung der Div. in Berlin zum jeweiligen Kurse für russische Noten. Die Ges. hat sich verpflichtet, in Berlin eine Stelle einzurichten, bei welcher frei von Kosten, russischen Stempeln u. russischen Steuern, neue Dividendenbogen ausgehändigt werden, Bezugsrechte ausgeübt, Aktien zur Teilnahme an den Gen.-Vers. Binterlegt, sowie alle sonstigen, von der Gen.-Vers. beschlossenen, die Aktienurkunden betreffenden Mass- nahmen bewirkt werden können; diese Stelle ist die Mitteldeutsche Creditbank in Berlin. Helsingborger Hypotheken-Versicherungs-Akt.-Ges. (Helsingborgs Intecknings-Garanti Aktiebolags) in Helsingborg. Gegründet: auf Grund des Schwedischen Gesetzes vom 6./10. 1848 Ilt. Statut v. 25./9. 1885 mit Nachträgen v. 16./9. 1887 u. 19./10. 1888. Der Zweck der Ges. ist, Hypoth.-Darlehen zu ver- mitteln u. zu gewähren, sowie den Darleihern bei der Eintreibung von Hypoth.-Geldern behilflich zu sein. Die Ges. kann den Grundbesitzern der Städte von Schonen und Halland Dar- lehen gegen Hinterlegung von Hypoth. gewähren, welche durch vorgeschriebene jährliche, sowohl Kapital als Zs. umfassende Rückzahlungen innerhalb einer bestimmten Zeit amortisiert werden. Behufs Beschaffung der hierzu erforderlichen Mittel ist die Ges. berechtigt, durch ihren Verwaltungsrat Oblig. auszugeben, für welche eingetragene Schuldscheine als Pfand hinterlegt werden sollen. Diese Oblig., welche mit oder ohne Kapitalrabatt aufgenommen werden können, sollen an den Inhaber ausgestellt sein und mit höchstens 5 % Zs. pro anno laufen. Die Oblig. können kündbar oder unkündbar sein. Die unkündbaren Oblig. müssen auf Grund eines festgestellten Planes durch Verlos. oder Rückkauf eingelöst werden. Diejenigen Hypoth., welche als Pfand für unkündbare Oblig. haften, dürfen nicht die Hälfte des Taxierungswertes eines unbebauten bezw. wenig bebauten Grundstückes, sowie auch nicht die Hälfte des besonderen Schätzungswertes des Verwaltungsrates der Ges. auf Grund ge- schehener Besichtigung übersteigen. Oblig. dürfen von der Ges. nur in solchem Verhältnisse zu dem einbezahlten Grundfonds emittiert werden, dass dieser wenigstens dem zwanzigsten Teil des gesamten Nominalwertes der umlaufenden Oblig. entspricht. Die verpfändeten Hypoth., welche im Kapital vollkommen dem nominellen Kapitalbetrag der umlaufenden