Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. 497 Landesbank für Bosnien u. Herzegowina, Sarajewo. Die G.-V. vom 6./4. 1910 beschloss die Ausgabe von Bankschuldverschreib., deren Gesamtbetrag stets vollkommen gedeckt sein muss. Die in der Tschechoslowakei gelegenen Filialen der Bank wurden im Jahre 1919 abgetrennt u. der Böhmischen Escomptebank in Prag mit rückwirkender Kraft vom 1/1. 1919 angegliedert. Die Firma der Böhmischen Escomptebank wurde in Böhmische Escomptebank u. Kreditanstalt in Prag umgeändert; von den Aktien dieser Bank hat die Oesterr. Credit-Anstalt einen Posten zum dauernden Besitz übernommen. Die Filialen in Görz, Pola u. Triest wurden im Jahre 1919 an die Banca Commerciale Triestine u. die Filiele Lemberg im Jahre 1920 an die Warschauer Discontobank abgetreten. Auch an der Warschauer Discontobank hat sich die Oesterr. Credit-Anstalt durch Aktienbesitz beteiligt. Die Filiale Laibach wurde im Jahre 1920 in eine südslavische Bank umgewandelt. Kapital: K 320 000 000 in 1 000 000 Aktien à K 320. Kapital-Kes. K 106 724 176, allg. Res. K 39 000 000, ausserord. R.-F. K 4 000 000, Immobilien-R.-F. K 10 000 000, Kriegsverlust-R.-F. K 5 000 000. Das Grund-Kap. der Ges. ist auf fl. 100 000 000 (K 200 000 000) bestimmt. begeben waren hiervon fl. 60 000 000 in 300 000 vollgez. Aktien à fl. 200. 1864 wurde durch Rückkauf von 50 000 Aktien das Kap. auf fl. 50 000 000 u. durch Rückzahl. ab 1./7. 1869 von fl. 40 auf jede Aktie eine weitere Reduktion auf fl. 40 000 000 herbei- geführt. Die ausserord. G.-V. v. 22./8. 1899 beschloss Erhöhung um fl. 10 000 000 (auf H. 50 000 000) ir 62 500 Aktien à fl. 160 (div.-ber. ab 1./1. 1900), hiervon angeboten 4.–18./9. 1899 der Aktien den Aktionären zu fl. 330 pro Stück (auf 6 alte Aktien 1 neue), u. der Aktien den Begründern der Credit-Anstalt. – Bei Erhöhung des Grundkapitals über fl. 60 000 000 haben die Gründer der Anstalt das Vorrecht zur Übernahme von ¼ der hinauszugebenden Aktien. die anderen sind den Besitzern der Aktien vorbehalten. Bei der im Jahre 1899 erfolgten Ausgabe neuer Aktien hatte ein Aktionär gegen die Credit-Anstalt Klage erhoben, weil seiner Ansicht nach den Gründern in diesem Falle kein Bezugsrecht zustand. Das Gericht hatte zwar in erster Instanz dahin entschieden, dass der Beschluss der G.-V. auf Überlassung von einem Drittel der jungen Aktien an die Gründer für nichtig zu erklären ist, in der hiergegen eingelegten Berufung erstritt aber die Credit-Anstalt ein obsiegendes Urteil, welches durch Entscheidung des obersten Gerichtshofs bestätigt wurde. Die G.-V. v. 3./4. 1901 genehmigte ein zwischen der Oesterr. Credit-Anstalt und den Gründern der Credit-Anstalt mit Ausnahme der Rechts- nachfolger des Prager Bankiers Leop. v. Lämel abzuschliessendes Übereinkommen hinsichtlich Feststellung des Bezugsrechtes im Falle der Neuausgabe von Aktien, hiernach werden die Bezugsrechte der Begründer in folgender Weise geregelt: Solange die nächsten Emissionen von neuen Aktien zus.genommen den Betrag von K 20 000 000 nicht überschreiten, stehen den Gründern resp. deren Rechtsnachfolgern Bezugsrechte nicht zu; von den Aktien, welche über den Betrag von K 20 000 000 hinaus noch weiter emittiert werden, ist den Gründern resp. deren Rechtsnachfolgern, ohne Rücksicht auf die Höhe des jeweiligen A.-K. und auf die Anzahl der jeweils im Umlaufe befindl. Aktien, der dritte Teil zum Bezuge anzubieten, jedoch nur insoweit, als diese weiteren Aktien-Em. zus.genommen nicht den Betrag von K 44 000 000 überschreiten. – Die G.-V. v. 5./4. 1906 beschloss eine weitere Erhöhung des A.-K. auf K 120 000 000 durch Ausgabe von 62 500 Aktien à K 320. Die neuen Aktien wurden den Aktionären im Verhältnis von 1: 5 zum Kurse von K 630 per Aktie à K 320 innerh. der Zeit v. 7.–16./5. 1906 zum Bezuge angeboten. Die Erben des Bankiers v. Lämel hatten auch für diese Kapitalserhöhung eine Klage aus Einräum. des Bezugsrechts auf 2083 Aktien zum Pari-Kurs eingereicht; ihre Ansprüche wurden aber in allen Instanzen zurückgewiesen. Die a. o. G.-V. vom 2./3. 1911 beschloss, das A.-K. um K 30 000 000 auf K 150 000 000 zu er- höhen. Von den neuen Aktien wurden in der Zeit v. 6./3.–15./3. 1911 K 20 000 000 den Be- sitzern der alten Aktien (auf je 6 alte Aktien 1 neue Aktie) zum Kurse von K 610 pro Aktie à K 320 zum Bezuge angeboten. Die weiteren K 10 000 000 wurden zum gleichen Preise u. in derselben Zeit den Begründern der Credit-Anstalt nach Massgabe ihrer Bezugs- berechtig. angeboten. In der G.-V. vom 2./4. 1914 wurde beschlossen, das A.-K. um K 20 000 000 auf K 170 000 000 zu erhöhen. In Ausführung dieses Beschlusses wurden die neuen K 20 000 000 Aktien den Begründern der Anstalt sowie den Besitzern der alten Aktien (auf je 10 alte Aktien 1 neue Aktie) zum Kurse von E 575 pro Aktie à K 320 zum Bezuge an- geboten. Das Bezugsrecht war in der Zeit v. 2./6.–13./6. 1916 auszuüben. Die a. o. G.-V. v. 29./1. 1918 beschloss, das Aktienkapital um K 30 000 000 auf K 200 000 000 zu erhöhen. Die neuen Aktien wurden den Besitzern der alten Aktien (auf je 17 alte Aktien 3 neue Aktien) in der Zeit vom 6./2.–16./2. 1918 zum Kurse von K 660 für die Aktie zu K 320 zum Bezuge angeboten. Die a. o. G.-V. v. 30./4. 1920 beschloss, das Aktien-Kapital um K 120 000 000 auf K 320 000 000 zu erhöhen. In Ausführung dieses Beschlusses wurden K 80 000 000 neue Aktien, welche vom 1./1. 1920 div.-ber. sind, den Besitzern der alten Aktien (auf je 5 alte Aktien 2 neue) in der Zeit vom 21./6.–5./7. 1920 zum Kurse von K 800 für die Aktie zu K 320 zum Bezuge angeboten. Die restlichen K 40 000 000 neue Aktien wurden unter Mitwirkung von M. M. Warburg & Co. in Hamburg an ein amerikanisches Konsortium, bestehend aus dem Bankhause Kuhn, Loeb & Co. u. der Guaranty Trust Company, New York zu einem den Bezugsrechtskurs übersteigenden Preise fest begeben. Aus Anlass der Aktienübernahme wurden Absprachen zwischen der Oesterr. Credit-Anstalt und der amerikanischen Gruppe getroffen, durch welche Interessennahme des amerikanischen Konzerns an der Bank gewährleistet erscheint. Staatspapiere etc. 1920/1921. I. XXXII