Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. 517 rechtigt sind – sowohl gegen hypoth. Sicherstellung als auch ohne Hypoth. gegen Zusiche- rung ihrer Verzinsung und Rückzahl. mittelst Umlagen oder gegen andere Sicherstellungen. 5. Gewährung von Krediten an Grundbesitzer und Landwirte gegen Hypoth., Faustpfand oder andere angemessene Sicherstellung. 6. Gewährung von Darlehen an Weingarten- besitzer, insbes. zur Regenerierung der durch die Reblaus verwüsteten Weingärten. 7. Kauf und Verkauf, Pachtung und Verpachtung und Administration land- und forst- wirtschaftl. Objekte zur Durchführung der Kolonisation oder Besitzzerstückelung. 8. Erwer- bung, Belehnung und Veräusserung von auf Kapitals- oder Annuitätenbeträge lautenden, vom Staate direkt oder indirekt garantierten Verpflichtungsurkunden. 9. Erwerbung, Be- lehnung und Veräusserung von seitens einer im Betriebe befindl. ungar. Verkehrsanstalt ausgegebenen zinsentragenden Prior.-Oblig. oder im Erträgnis stehenden Aktien. 10. Aus- gabe von Pfandbr. in Gemässheit des Ges.-Art. XXXVI vom Jahre 1876 und XXX vom Jahre 1889, von verzinsl. Oblig. in Gemässheit des Ges.-Art. V vom Jahre 1896, von solchen in Gemässheit des Ges.-Art. XXXII vom Jahre 1897, Ausgabe von verzinsl. Rentenscheinen oder anderen Schuldverschreibungen. 11. Eskomptierung und Reeskomptierung von Wechseln und von verlosten Schuldtitres der Ges. 12. An- und Verkauf und Belehnung von Pfandbr. und anderen Schuldverschreib. der Ges., von Wertpapieren, Devisen, Münzen, edlen Me- tallen, ferner sonstigen Waren; das Finanzierungsgeschäft von Wertpapieren etc. Aktienkapital: K 60 000 000 = M. 51 000 000 = frs. 63 000 000 in 150 000 Aktien à K 400 = M. 340 = frs. 420, nach Erhöhung lt. G.-V.-B. v. 4./4. 1918 um K 12 000 000; die neuen Aktien sind vom 1./1. 1918 ab div.-berechtigt. Die Kapitalserhöhung v. 24./2. 1917 um K 16 000 000 erfolgte wegen der Fusion mit der Ungarischen Ansiedlungs- u. Parzellierungs- Bank A.-G. Gegen eine Aktie der Ungar. Ansiedlungs- u. Parzellierungs-Bank von Nom. K 200 wurde eine Aktie der Ungar. Agrar- u. Rentenbank von Nom. K 400 in Umtausch gegeben. Pfandbriefe. Die Pfandbr. werden, wie oben angeführt, auf Grund des Ges.-Art. XXXVI vom Jahre 1876 und XXX vom Jahre 1889 ausgegeben. Zur Sicherheit der Pfandbr. dienen ausser den erworb. Hypoth.-Forder. ein Spez.-Sicherstell.-F. von mind. K 3 000 000, (31./12. 1919: K 5 450 000) der stets 5 % des Pfandbr.-Umlaufes betragen muss, u. ausserdem das ganze Vermögen der Bank. Die Pfandbr. sind pupillarsicher, sind bei der Österr.-Ungar. Bank belehnbar u. können zum Erlage von Heirats-Kautionen im österr. u. ungar. Heere verwendet werden. 4½ % Pfandbriefe Serie A, seit 1899 ausgegeben. In Umlauf 31./12. 1919: K. 107 821 600. Stücke à K 200, 1000, 2000 u. 10 000. Zs.: vierteljährl., am 1./2., 1./5., 1./8. u. 1./11. Jetzt u. künftighin ohne jeden Steuerabzugstempel und spesenfrei. Tilg. innerh. 50 Jahren durch Verl. 1./2. u. 1./8. per 1./5. resp. 1./11. Verstärkte Verl. vor 1./1. 1908 nur nach Massgabe ausserord. Rückzahlungen der Hypoth.-Schuldner zulässig. Zahlst.: Budapest: Gesellschafts- kasse u. Ungar. Escompte- u. Wechsler-Bank; Wien: Union-Bank; Berlin: Berliner Handels- Ges.; Frankf. a. M.: Deutsche Eff.- u. Wechsler-Bank; Amsterdam: Amsterdamsche Bank, Wertheim & Gompertz; London: Glyn. Mills, Currie & Co. K 12 000 000 wurden von einem Konsortium (Union-Bank, Ungar. Escompte- u. Wechsler-Bank, Berl. Handels-Ges.) am 25./7. 1899 zu 99.80 % aufgelegt. Kurs in Wien Ende 1900–1917: 97, 97, 100.50, 100.10, 101.25, 100, 100, 97, 97, 98, 98.50, 97.75, 90, 90.25, –*, –, –, 97 %. Verj. der Coup. in 6, der Stücke in 20 J. Rentenscheine. Die Ges. emittiert Rentenscheine auf Grund statutengemäss erworbener Forder. und Werte, wenn dieselben unbelastet und zu einer spez. Bedeckung nicht heran- gezogen worden sind. Die Nominalsumme der jeweilig im Umlaufe befindl. Rentenscheine darf niemals den Gesamtbetrag der Darlehen und den Erwerbungspreis der Wertpapiere überschreiten, welche zu deren Bedeckung dienen. Die Annuität der umlaufenden Renten- scheine muss durch mind. gleich hohe Annuitäten-Eingänge aus der Emission zugrunde liegenden Darlehen und Wertp. volle Deckung finden. Die Rentenscheine werden lt. Erlass sämtl. ungar. Minister in allen Zweigen der Verwaltung und des Justizwesens als Geschäfts- kautionen und Vadien angenommen und sind bei der Österr.-Ungar. Bank belehnbar. 4½ % Rentenscheine zu 102 % rückzahlbar, seit 1898 ausgegeben. Begeben bis 31./12. 1919: K 73 060 000, hiervon unverlost in Umlauf 31./12. 1919: K 67 173 000. Stücke à K 200, 2000 u. 10 000. Zs.: vierteljährlich, 1./2., 1./5., 1./8. u. 1./11. Coup.-Einlösung im Sinne des Gesetz- Art. XXII vom Jahre 1875 § 6, ohne Abzug der Kapitals-Zs. u. Rentensteuer. Tilg. innerh. 50 Jahren durch Verl. 1./2. per 1./5. zu 102 %; verstärkte Verl. und Totalkünd. mit mind. 3 monat. Frist vorbehalten. Zahlst.: Budapest: Ges.-Kasse u. Ungar. Escompte- u. Wechsler- Bank; Wien: Union-Bank. Kurs an der Wiener Börse (notiert seit 20./7. 1898) Ende 1898–1917: 99.75, 98.75, 96, 96, 100.25, 100.70, 101.70, 100.25, 100, 97, 97.25, 98, 98.50, 97.75, 94, 90.25, –*, –, –, 98 %. Verj. der Stücke in 20 J., der Coup. in 6 J. Eisenbahn-Renten-Oblig. Die Ges. besass nach der Bilanz vom 31./12. 1919: K 52 548 876 Prior.-Aktien ungarischer Eisenbahnen. Auf Grundlage dieser Werte können im Sinne des Gesetzes- Artikel XXXIII vom Jahre 1897 4 % Eisenbahn- Renten- Obligationen höchstens bis zum Betrage des Kaufpreises der als Emiss.- Grundlage dienenden Titres und der auf solche Titres gegebenen Faustpfand- Darlehen, jedoch niemals über den Nominalwert dieser Titres hinaus emittiert werden. Diese Werte sind solange, als sie tatsächlich als Emiss.-F. dienen, vom anderen Vermögen der Ges. abgesondert zu ver- walten oder unter Gegensperre eines kgl. ö6ffentl. Notars aufzubewahren. Sie dienen zur Sicherstellung der Gesamtheit der betr. Oblig., es kann auf dieselben keine Exekution ge-