544 Ausländische Industrie-Gesellschaften. Konzession: Durch Erlass des kgl. dänischen Ministeriums des Innern vom 6./10. 1898 ist der Ges. auf Grund des Gesetzes Nr. 84 vom 11./5. 1897 über Telegraphen u. Telephone eine ausschliessliche Konzession für den Bau u. Betrieb von Telephonen auf der Insel See- land (nebst Amack) u. zwar auf einen Zeitraum von 20 Jahren —– also bis zum 6./10. 1918 – erteilt worden. Nach dieser Konzession werden die Tarife der Ges. alle 5 Jahre von dem Minister der öffentlichen Arbeiten einer Revision unterzogen. Die letzte Tariffest- setzung hatte im Jahre 1913 für eine neue fünfjährige Periode bis zum 1./10. 1918 stattgefunden. Zur Sicherstellung des ständigen u. ungestörten Betriebes während der Konzessionsdauer ist der Ges. ferner die Verpflichtung auferlegt, bei Erteilung der Konzession den Betrag von Kr. 100 000 für einen R.-F. bereitzustellen u. ab 1./1. 1899 um einen vom Minister des Innern festzustellenden Teil des jährl. Reingewinns (jedoch nicht über 10 % des Reingewinns) zu erhöhen. Die reservierten Beträge sind in Gemässheit eines dem Minister vorzulegenden Planes verzinslich anzulegen. Sämtliche dem Fonds angehörenden Wertpapiere sollen mit einem Vermerk des Ministers über ihre Bestimmung versehen werden. Die bisher für den Fonds reservierten Wertpapiere im ausmachenden Betrage von Kr. 155 076 sind in dem in der Bilanz aufgeführten Posten „Bestand an Oblig. Kr. 218 608.45 enthalten. Eine weitere Erhöhung des Fonds soll einstweilen nicht stattfinden. Im Jahre 1918 kam nach langwierigen Verhandlungen eine neue Konzession auf weitere 20 Jahre v. 1./7. 1919 ab zustande. Nach dieser Konzession hat die Regierung das Recht, die Hälfte aller neu auszugebenden Aktien zu übernehmen u. nach Ablauf der 20 Jahre die ganzen Anlagen, Rechte u. Verpflichtungen der Ges. zu einem festen Kurse zu übernehmen. Die Abmachungen über das Rechnungswesen, die Vorschriften für die Abschreibungen, Bestimmungen über die Tarifregulierungen blieben unverändert. Gleichzeitig aber einigte man sich über einen neuen Maximaltazif für die folgenden 3 Jahre. Kapital: Kr. 36 000 000; anfangs Kr. 8 000 000; erhöht auf Kr. 14 000 000 It. Beschluss der G.-V. v. 13./4. 1908, auf Kr. 18 000 000 lt. Beschl. der G.-V. v. 3./4. 1911 u. auf Kr. 36 000 000 lt. Beschl. der G.-V. v. 25./7. 1919. Obligationen: 4½ % Anleihe von 1901. Kr. 3 500 000, davon in Umlauf 31./12. 1919: Kr. 525 000. Tilg.: Von 1903–19922. 4½ % Anleihe von 1906. Kr. 4 000 000, davon in Umlauf 31./12. 1919: Kr. 1 400 000. Tilg.: Von 1907–1926. 5 % Anleihe von 1909 mit 102 % rückzahlbar. Kr. 6 000 000 = M. 6 750 000, davon in Umlauf 31./12. 1919: Kr. 4 200 000, in Stücken à Kr. 444.44, 888.89, 1777.78 = M. 500, 1000, 2000. Die Oblig. sind an die Order der Norddeutschen Bank in Hamburg ausgestellt, jedoch ist die Bank den Inhabern der Oblig. aus dem Indosso nicht verhaftet. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Vom 2./1. 1911 ab durch Verlosung zu 102 % 1./10. (zuerst 1./10. 1910) per 2./1. des folgenden Jahres mit jährl. des ursprüngl. Anleihebetrages; vom 1./10. 1919 ab verstärkte Tilg. u. Gesamtkündig. zu 102 % mit 3 monat. Frist zulässig. Falls nach Ablauf der Konzession der Staat das Unternehmen erwirbt, sind die noch im Umlauf befindlichen Oblig. auf dem nächsten zulässigen Termin zur Rückzahl. zu bringen. Die Oblig. sind bei pünktlicher Verzinsung u. Amortisation seitens der Inhaber nicht kündbar, sie werden aber fällig, sobald die Ges. mit ihren Amort. u. Zinszahlungen länger als 14 Tage in Verzug geraten sollte. Die Oblig. dieser Anleihe haben gleiche Rechte mit den bereits von der Ges. ausgegebenen Anleihen u. mit den etwaigen Buchschulden der Ges. Die Ges. hat sich ferner verpflichtet, für ihre jetzigen oder späteren Obligationsanleihen u. Buchschulden aus den Aktiven der Ges. keine Pfänder zu bestellen, die solchen Anleihen bessere Sicherheit gewähren als sie der Obligationsanleihe von 1909 innewohnt. Aus- genommen hiervon sind die Hypoth., die die Ges. auf ihre Grundstücke u. Gebäude auf- genommen hat oder in Zukunft aufnehmen wird. Auch hat sich die Ges. verpflichtet, nicht ohne Zustimmung der Obligationsinhaber die Bestimmung ihres Statuts zu ändern, nach welcher die Obligationsanleihen der Ges. in nicht höherem Betrage als dem des Grund- kapitals ausgegeben werden dürfen. Zahlst.: Kopenhagen: Privatbank in Kopenhagen; Ham- burg: Norddeutsche Bank in Hamburg. Zahlung der Zs. u. der Oblig. ohne Abzug gegen- wärtiger oder zukünftiger dänischer Steuern irgend welcher Art in Hamburg in Reichsmark. Verj. der Zinsscheine u. der verlosten Oblig. in 20 J. (F.). Aufgelegt in Hamburg 5./4. 1909 Kr. 4 000 000 = M. 4 500 000 zu 102 %. Kurs in Hamburg Ende 1909–1919: 102, 102, 103, 101.80, 100.50, 101.50*, –, 135, –, 170*, 450* %. 5 % Anleihe von 1914 mit 102 % rückzahlbar. Kr. 5 000 000 = M. 5 625 000, davon in Umlauf 31./12. 1919: Kr. 4 166 666.67 in Stücken à Kr. 444.44, 888.89, 1777.78 = M. 500, 1000, 2000. Die Oblig. sind an die Order der Norddeutschen Bank in Hamburg oder der Privatbank in Kopenhagen ausgestellt, jedoch sind die Banken den In- habern der Oblig. aus dem Indosso nicht verhaftet. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Vom 2./1. 1915 ab durch Verlos. zu 102 % am 1./10. (zuerst 1./10. 1914) per 2./1. des folgenden Jahres mit jährl. 0 des ursprüngl. Anleihebetrages; vom 1./10. 1918 ab verstärkte Tilg. u. Gesamtkündig. zu 102 % mit 3 monat. Frist zulässig. Falls nach Ablauf der Kon- zession der Staat das Unternehmen erwirbt, sind die noch im Umlauf befindlichen Oblig. auf dem nächsten zulässigen Termin zur Rückzahl. zu bringen; im übrigen wie bei Anleihe von 1909. Zahlst. u. Zahlungsmodus: wie bei Anleihe von 1909. Aufgelegt in Hamburg