Amerikanische Eisenbahnen. 605 (später bis 15./12. 1915) verlängert. Am 9./10. 1915 forderte die Deutsche Treuhand-Ges. in Berlin die deutschen Besitzer von Missouri Pacific Railway Co. 4 % Collateral Gold Bonds auf, zum Zwecke der Vertretung ihrer Interessen ihre Bonds nebst Coup. per 1./9. 1915 u. folg. entweder in New York: bei der Bankers Trust Company oder in Frankf. a. M.: bei Jacob S. H. Stern, Deutsche Bank Fil. Frankf. a. M., Disconto-Ges., Deutsche Vereinsbank, in Hamburg: bei M. M. Warburg, Deutsche Bank Fil. Hamburg, Nordd. Bank in Hamburg bis spät. 15./10. 1915 (verlängert bis 15./12. 1915) entsprechend den Beding. des Neuordnungsplanes u. Abkommens v. 1./7. 1915 zu hinterlegen. Die in Deutschland zu hinterlegenden Bonds mussten mit dem deutschen Reichsstempel versehen sein. Im Neuordnungsplan ist vorge- sehen, dass die Inhaber der 4 % Collateral Gold Bonds bei einer unveränderten Durch- führung des Planes gegen ihre Bonds 5 % ige zum Nennwert in Stammaktien konvertierbare Vorzugsaktien im gleichen Nennwert erhalten sollen; jedoch behält sich die Leitung der Neuordnung das Recht vor, an Stelle diescr Vorzugsaktien ganz oder teilweise 5 % in Stammaktien konvertierbare Income Bonds auszugeben. Die bei Durchführ. der geplanten Neuordnung im Umtausch gegen 4 % Collateral Gold Bonds zur Ausgabe gelangenden neuen Werte sollen, soweit die alten Stücke bis spät. 15./12. 1915 in Deutschland hinterlegt worden sind, ohne Berechnung der nach den gegenwärtig bestehenden Gesetzen zu entrichtenden deutschen Stempelgebühren oder sonstigen Kosten ausgehändigt werden. Für jeden bei den deutschen Stellen hinterlegten Bond wird ein besonderes Zertifikat ausgefertigt werden. Die Lieferbarkeit dieser Zertifikate an den Börsen von Frankf. a. M. u. Hamburg wird be- antragt werden. Den Besitzern von hinterlegten Bonds wird auf Wunsch der Gegenwert des am 1./9. 1915 fälligen Coup. zum jeweiligen Geldkurs für Schecks auf New York von den Hinterlegungsstellen in Form eines Vorschusses auf ihre Bonds ausgezahlt u. zwar entweder bei Einreichung der Bonds zur Hinterlegung oder später, u. bis auf weiteres bei Vorlegung von Hinterlegungszertifikaten. In beiden Fällen werden die betreffenden Zertifikate von den Hinterlegungsstellen mit einem entsprechenden Stempelaufdruck versehen. Der Reorganisationsplan v. 1./7. 1915 ist mit Abänderungen v. 25./7. 1916 von einer erheblichen Mehrheit von Bondsbesitzern gebilligt worden. Nach dem Plan soll eine neue Ges. gebildet werden, die das ganze Eigentum der Missouri Pacific u. der St. Louis Iron Mountain & Southern Ry erwerben soll. Diese neue Ges. wird nachstehende neue Werte begeben: $ 82 839 585 St.-Aktien, $ 76 751 635 convertible 5 % Vorz.-Aktien, welche auf Wunsch ihrer Besitzer in St.-Aktien umgetauscht u. von der Ges. zu 107½ % zurück- gekauft werden können. Ferner $ 46 923 150 First and Refunding Mortgage 5 % Bonds, welche 1965 fällig werden u. nach 1920 ganz oder teilweis zu 107½ % zurückgekauft werden können, sowie 4 % General Mortgage Bonds, deren Höchstgrenze auf denjenigen Betrag festgelegt werden soll, der gemäss dem abgeänderten Plan für die Zwecke der Neuordnung ausgegeben werden darf. Diese 4 % General Mortgage Bonds werden 1975 fällig, können aber nach 1920 ganz oder teilweis zu 100 % zurückgekauft werden. Diese neuen Werte sollen im Umtausch gegen alte Bonds der Missouri Pacific Ry Co. u. der St. Louis Iron Mountain and Southern Ry Co. gegeben werden. Von den in Deutschland gehandelten Bonds sollen umgetauscht werden: 1) Die Missouri Pacific I. Mortgage Lexington to Sedalia 5 % Gold Bonds zu pari gegen neue 5 % convertible Vorz.-Aktien, 2) Die Konsolid. Mis- souri Pacific I. Mortgage 6 % Gold Bonds zu 110 % gegen neue 5 % First and Refunding- Bonds, 3) 40jährige Missouri Pacific Ry Co. Collateral 4 % Gold Bonds zu pari gegen neue 5 % convertible Vorz.-Aktien. Die Pacific Railroad of Missouri I. Mortgage extended in 1888 4 % Gold Bonds u. die Verdigris Valley Independence and Western Ry Co. I. Mort- gage 5 % Gold Bonds blieben bei der Neuordnung unverändert. Infolge der Abänderung des Reorganisationsplanes am 25./7. 1916 forderte die Deutsche Treuhand-Ges. am 5./9. 1916 die Besitzer noch nicht hinterlegter 4 % Collateral Bonds auf, ihre Bonds in bisheriger Weise noch bis zum 20./9. 1916 (später verlängert bis 5./1. 1917) bei den deutschen Zahl- stellen zu hinterlegen. Gleichzeitig konnten diejenigen Besitzer von deutschen Hinterleg.- Zertifikaten, welche mit der Abänderung des Neuordnungsplanes vom 25./7. 1916 nicht ein- verstanden waren, unter Rückgabe ihrer Zertifikate ihre Original-Bonds gegen Zahlung von 10 § für je nom. $ 1000 zurückgezogene Bonds u. Zurückerstattung der auf ihre Coup. erhaltenen Vorschüsse mit 6 % Zinsen bei derjenigen Hinterlegungsstelle, welche die be- treffenden Zertifikate seinerzeit ausgegeben hatte, zurücknehmen. Die Meilenlänge des Systems betrug 31./12. 1919: eigene Linien 6782.67 engl. M., Pacht- strecken 516.98 engl. M. zus. 7299.65 engl. M. Staatsbetrieb: Am 28./12. 1917 übernahm der Präs. der Ver. Staaten den Besitz, die Kontrolle u. den Betrieb der Ges. Die staatliche Kontrolle wurde am 29./2. 1920 wieder aufgehoben. Kapital: Autor. $ 200 000 000 Stamm-Aktien, davon begeben bis Ende Dez. 1919: $ 82 839 500 in Aktien à $ 100, ferner $ 100 000 000 5 % Vorz.-Aktien, davon begeben bis Ende Dez. 1919: $ 71 800 100 in Aktien à $ 100. Die Vorz.-Aktien haben vor den Stamm- Aktien ein Vorrecht von 5 % Div. mit Nachzahlungsverpflichtung. Die Vorz.-Aktien können auf Wunsch ihrer Besitzer zu pari in Stamm-Aktien umgetauscht und von der Ges. zu 107.50 % zurückgekauft werden. Bonds-schuld am 31. Dez. 1919: $ 225 502 620, hiervon in Deutschland gehandelt: 4 % Pacific Railroad of Missouri I. Mortgage extended in 1888 Gold Bonds: $ 7 000 000, da- von in Umlauf am 31./12. 1919: $ 6 996 000 in Stücken à $ 1000. Zs.: 1./2., 1./8. Tilg.: