640 Ausländische Eisenbahnen. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Zs. u. Steuern auf Oblig. 3 311 606, Tilg. der Oblig. 285 750, do. der Aktien 56 250, allg. Verwalt.-Kosten 82 435, Steuern 197 711, Umlaufssteuern auf die Namensaktien 354, Passiv-Zs. 118 067, Provis. für den Dienst der Aktien u. Oblig. 30 058, ausserord. Spes. u. Verbrauch von Material. 300 759, Entgelt an d. Cassa Depositi e Prestiti 3895, Betriebs-Unk. 4 611 135, Teuerungszulagen an das Personal 1 738 209, Verlust auf Schatzscheine des Res.-F. 48 854, Verlust aus 1918 2194, zus. Lire 10 787 278. – Kredit: Staatssubvention 5 483 700, Betriebseinnahmen 4 806 312, ausserord. Subvention (690 000 davon ab Teuerungszulagen an das Personal 334 451) 355 549, Zs. der Cassa Depositi e Prestiti 4337, Erträgnis des eigenen Vermögens 5425, Verlust auf Schatzscheine des R.-F. 48 854, Guthaben bei der Regierung 80 000, zus. Lire 10 784 178, bleibt Verlust Lire 3100. Sa. Lire 10 787 278. Kurs Ende 1895–1919: 111, 106, 106.50, –, –, –, –, –, –, –, –, –, –, –, –, –, –, 110, 107, –, –, 60, –, 60*, 200* %. Notiert in Berlin. Die Aktien wurden in Berlin 4./7. 1895 zu 130 % eingeführt. Dividenden 1890–1919: 6¾, 6, 7, 7, 7 ⅝, 6, 6, 6, 6, 52, 5, 5, 5¼, 5¾10, 5/, 5½, 5½, 5¾, 5/, 5½, 5½, 5½, 5½, 5½, 5, 4½, 3, 1½, 0, 0 %. Div. auf die Genusssch. p. 1890–1919: Lire 4.10, 4.25, 5, 5. 50, 6, 3.50, 3.50, 3.50, 1, 1, 0, 0.5, 0.75, 1, 1.25, 1.25, 1, 1, 1.25, 1.25, 1.25, 1.25, 1.25, 0, 0, 0, 0, 0, 0. Die Zahl. der Div. auf die Aktien erfolgt derart, dass im Okt. eine Abschlags-Div. von Lire 6.25 per Aktie u. im darauffolg. April die Rest-Div. inkl. Super-Div. u. die Div. auf die Genussscheine gezahlt wird. Zahlst. für die Div.: Berlin: Nationalbank f. Deutschland. Zahlung der Div. in Berlin zum kurzen ital. Wechselkurse. Direktion: Gen.-Dir. Alessandro Marangoni. Italienische Gesellschaft der Sicilianischen Eisenbahn, Rom. (Societaà Italiana per le Strade ferrate della Sicilia.) Gegründet: 7./6. 1885 lt. Gesetz v. 27./4. 1885, dazu Vertrag v. 21./6. 1888, genehmigt durch Kgl. Dekret v. 20./7. 1888 u. Vertrag v. 22./11. 1893, genehmigt durch kgl. Dekret v. 23./11. 1893, neuestes Statut vom 20./11. 1919. Zweck: Die Dauer der Ges. ist auf 60 Jahre festgesetzt, demnach bis zum 30./6. 1945; sie kann indessen rechtl. aufgelöst werden, wenn die Ges. oder die Reg. von ihrem Rechte Ge- brauch macht, den Betriebsvertrag für das sicilian. Netz bei Ablauf der ersten oder der zweiten jener zwanzigjährigen Perioden, welche in diesem Vertrage festgesetzt sind, endigen zu lassen. Der A.-R. der Ges. beschloss im Übereinkommen mit der Reg. am 28./4. 1903 den derzeitigen Betriebsvertrag mit dem 30./6. 1905 ablaufen zu lassen. Durch das Gesetz v. 22./4. 1905 hat das ital. Parlament beschlossen, dass mit dem 1./7. 1905 der Betrieb der Staatsbahnen vom Staate übernommen werde. Auf Grund eines zwischen der Reg. u. der Ges. zustande gekommenen Kompromisses vom 1./6. 1907 hat die Reg. folgende Zahlungen an die Ges. zu leisten: 1) Rückzahl. der im Jahre 1885 für das Betriebsmaterial seitens der Ges. gezahlten Summen von Lire 15 000 000, 2) Rückzahl. für von der Ges. in den Jahren 1900–1905 gemachte Anschaffungen Lire 6 000 000, zus. Lire 21 000 000. Ausserdem hat die Ges. an sonst. Forderungen noch Lire 5 000 000, wogegen die Reg. Lire 3 000 000 von der Ges. zu fordern hat. Die Zahlung der Forder. soll seitens der Reg. zum grössten Teil in 3.65 % neuen Eisenbahntiteln erfolgen, die spät. bis 1./7. 1946 zu tilgen sind. Bis 30./6. 1907 sind seitens der Reg. Lire 18 000 000 als Abschlagszahlung gezahlt worden, welche von der Ges. zur verstärkt. Tilg. von 4 % Obligationen verwendet worden sind. Im Nov. 1908 ver- kaufte die Ges. einen Teil ihrer Annuität von Lire 4 911 013 an die Sparkassen in Rom, Bologna u. Alessandria. Mit dem Erlös wurden die Schuldverschreib. der Ges. von 1893 im Betrage von Lire 15 799 000 vom 1./1. 1909 ab getilgt; für die übrigbleibenden Schuldverschreib. wird die Konvertierung in einen Typus von niedrigerem Zinsfuss vorgesehen. Ein Streit mit dem Fiskus wegen der Einkommensteuer für einen angeblichen Gewinn bei der Kapitalisierung von Annuitäten ist durch gütliche Einigung aus der Welt geschafft worden. Die Frage des Defizits in der Pensionskasse wurde im Prozesswege entschieden, indem der Appellhof in Rom durch Urteil vom 21./5. 1910 dahin entschied, dass die Ges. für das Deflzit der Pensionskasse verantwortlich sei, wenn durch Sachverständige festgestellt werden sollte, dass dieses Defizit durch eine entsprechende Gebarung hätte vermieden werden können. Gegen dieses Urteil hatte die Ges. beim Kassationshofe Berufung eingelegt; jedoch bestätigte der Kassationshof in seiner Entscheidung vom 14./6. 1911 das Urteil des Appellgerichtshofes. Durch Urteil vom 26./3. 1914 hat der Appellgerichtshof zu ungunsten der Ges. entschieden. Die gegen diese Entscheidung eingelegte Berufung hat der römische Kassations-Gerichtshof durch Urteil vom 24./4. 1915 verworfen, so dass der Prozess jetzt endgültig zu ungunsten der Ges. entschieden ist. Nach dem neuen Statut vom 20./11. 1919 ist der Zweck der Ge- sellschaft wesentlich erweitert; sie bezweckt jetzt den Bau und Betrieb von Eisenbahnen, öffentlichen Arbeiten, Wasserleitungen, Beteiligung an anderen industriellen u. kommer- ziellen Gesellschaften durch Erwerb von Aktien u. Obligationen. Kapital: Lire 20 000 000 in Aktien à Lire 500. Von den Lire 20 000 000 A.-K. sollen Lire 5 000 000 durch allmähliche Ausl. gegen Genussscheine getilgt werden. Diese Genuss- scheine behalten das Anrecht auf Mehrgewinn über 5 % hinaus. Die Tilg. geschieht durch jährl. Ausl., an welcher sämtl. Aktientitel teilnehmen, u. zwar derart, dass die Amort. 1./1. 1898