Luxemburgische Eisenbahnen. 645 Dividenden 1880–1919: 1¼, 1½, 1, 2, 1¾, 1, 1, 1¾, 2, 28i0, 2½, 2 10, 2/10, 3, 4, 3, 3¾, 4½, 4¾, 5 ù, 5 , 3¾, 3 ¾ͤ, 4, 5, 6, 6, 6, 5, 4, 6½, 6, 8, 9, 0, 2½, 3, 0, 0, 0 %. Direktion: Direktor: Sorel, Unterdirektor: Nikolas Gehlen, Luxemburg. Verwaltungsrat: Präsident: Georg de Laveleye, Präs. der Banque de Bruxelles, Brüssel; Vize-Präs.: Ing. Emil Servais, Luxemburg; Delegierter Verw.-R.: Emil Spruyt, früherer Direktor der Eisenb.-Ges. Grand Central Belge, Brüssel; Feélicien Cattier, Verw.-R. der Bandque d'Outremer, Brüssel; Jean Jadot, Gouverneur der Société Générale de Belgidque, Brüssel; Mathias Mongenast, Luxemburg; Jules Wilmart-Urban, Verw.-R. der Banque de Bruxelles, Brüssel; Ing. P. Würth, Luxemburg. Aufsichtskommissare: Nicolas Cito, Ing., Brüssel; Advokat Gustav Convert, Brüssel; Léon Kauffman, früherer Staatsminister u. Präsid. der Regier., Luxemburg. Regierungskommissar: Anton Lefort, erster Regierungskommissar für die Eisenbahnen des Grossherzogtums, Luxemburg. Zahlstellen: Berlin: C. Schlesinger-Trier & Co., Commanditges. a. A., S. Bleichröder, Bank für Handel und Industrie; Luxemburg: Intern. Bank, Werling, Lambert & Co.; Brüssel: Banque de Bruxelles. Wilhelm Luxemburg Eisenbahn, Luxemburg. (Societé Royale Grand-Ducale des chemins de fer Guillaume-Luxemb.) Gegründet: 2./3. 1857, letzte Statutänd. 23./10. 1883. Zweck: Bau u. Betrieb von Eisen- bahnen. Das Bahnnetz der Wilhelm-Luxemburg-Ges. hat eine Gesamtlänge von 260, 80 km. Hiervon werden betrieben: 1) die älteren im Grossherzogtum Luxemburg beleg. Linien mit einer Länge von 170 km von der Kaiserl. Gen.-Dir. der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen It. Staatsvertrag v. 11./6. 1872, abgeändert durch Staatsvertrag v. 14./4. 1903, zwischen dem Deutschen Reiche u. Luxemburg; 2) die in Belgien beleg. Strecke (Luxemburg. Grenze bei Gouvy bis Spa) mit einer Länge von 55 km von der Verwalt. der Belg. Staatseisenb. lt. Staatsvertr. v. 11./6. 1872, zwischen dem Deutschien Reiche und Belgien. Ferner werden betrieben: 3) die i. J. 1880 u. 1881 eröffn. Zweigbahn Esch-Redingen mit einer Länge von 13 km, von der Kaiserl. Gen.-Dir. d. Eisenb. in Elsass-Lothr. lt. Vertr. v. 15./19./9. 1899, abgeänd. durch Vertr. v. 14./4. 1903; 4) die im Jahre 1883 u. 1884 eröffn. u. in Luxemburg beleg. Strecken im Düdelinger u. Rüme- linger Thale mit einer Länge von 12,66 km von der Kaiserl. Gen.-Dir. der Eisenb. in Elsass- Lothr. It. Vertrag v. 22./ 24./10. 1882, abgeänd. durch Vertrag v. 14./4. 1903; 5) die am 1./7. 1888 eröffnete und in Luxemburg beleg. Strecke Ulflingen-Preuss. Grenze mit einer Länge von 6,33 km ist an die Königl. Eisenbahn-Dir. Cöln (linksrh.) lt. Vertrag v. 24./2. 1887 verpachtet. Die jährl. Pachtsumme beträgt 4½ % der Anlagekosten, welche M. 1 952 000 nicht übersteigen sollen; die Pacht läuft bis zum 31./12. 1959. Den Betrieb führt die Kaiserl. Gen.-Dir. der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen für Rechn. der Pächterin gegen Erstattung der Selbstkosten. Die ausserord. G.-V. v. 30./5. 1901 lehnte die neue Konvention zwischen der Ges. und der Gen.-Dir. der Reichseisenb. in Elsass-Lothr. ab, welche für die Zeit vom 1./1. 1913 bis zum Ablauf der Konc. am 31./12. 1959 Geltung haben sollte, und beauftragte den V.-R., von neuem mit der Gen.-Dir. der Reichseisenb. in Elsass-Lothr. wegen der Konvention zu unterhandeln. Am 16./7. 1902 wurde zwischen der Kaiserl. Gen.-Dir. der Reichseisenbahnen und dem V.-R. der Ges. eine provisorische Übereinkunft abgeschlossen, welche den Pachtvertrag 1) der im Grossherzogtum Luxemburg belegenen älteren Linien der Wilhelm Luxemburg Eisenbahn- Ges. sowie der Anschlussbahnen im Dudelinger u. Rumelinger Thal. ausschliessl. der Linie am Ulflinger nach der preuss. Grenze und 2) der Eisenbahn von Esch nach Deutsch-Oth und Redingen bis zum Erlöschen der Konc., d. h. bis zum Ablauf des Jahres 1959 verlängert; dieser Vertrag wurde sodann in der ausserordentl. G.-V. v. 20./8. 1902 von den Aktionären der Ges. einstimmig angenommen. Die Gültigkeit des neuen Vertrages war dadurch bedingt, dass bis zum 1./7. 1903 zwischen dem Deutschen Reiche und dem Grossherzogtum Luxemburg ein Staatsvertrag zu stande kam, kraft dessen die Luxemburg. Regierung darin einwilligte, dass der Betrieb der auf ihrem Gebiete belegenen Linien von der Kaiserl. Gen.-Dir. bis zum 31./12. 1959 geführt werde. Dieser Staatsvertrag wurde am 11./11. 1902 abgeschlossen, am 14./4. 1903 in Berlin ratifiziert und im Deutschen Reichs-Gesetzblatt am 20./4. 1903 veröffentlicht. Nach dem neuen Vertrage, welcher ab 1./1. 1903 gültig ist, beträgt die von der Kaiserl. Gen.- Dir. zu zahlende Annuität frs. 3 866 400. Die Rechtsverhältnisse der in Belgien gelegenen Linien der Ges. werden durch den Vertrag nicht berührt; die Kaiserl. Gen.-Dir. gewährleistet, solange der Belg. Staat von dem ihm zustehenden Rückkaufsrecht keinen Gebrauch macht, bis zum Ablauf des Jahres 1912 der Ges. ein Pachterträgnis von jährl. frs. 219 600. Da der belgische Staat über die Übernahme der Bahn Spa-Ulflingen oder die Erneuerung des Ver- trages noch keinen Entschluss gefasst hat, so wird der Staat der Wilhelm Luxemburg Bahn für 1913 einen provisorischen Pachtzins von Frs. 219 600 zahlen. Die Pachtsumme soll definitiv festgestellt werden, nachdem das Resultat der Unterhandlungen vorliegen wird. Infolge des Weltkrieges war die Pachtzahlung des Belg. Staates seit 1./7. 1914 bis 31./12. 1918 unterblieben; seit 1./1. 1919 wird sie wieder gezahlt. Ausserdem hat die Gen.-Dir. für die ordnungsmässige Unterhaltung sowie für die Aus- führung aller Ergänzungs- und Erweiterungs-Anlagen zu sorgen; ferner übernehmen die Reichseisenbahnen die Rückzahlung einer Subvention von frs. 8 000 000 an den luxem- burgischen Staat, welche dieser der Wilhelm-Luxemburg-Ges. zum Bau ihrer Bahn vor