Deutsch-Österreichische Eisenbahnen. 665 Ferner die Erricht., Erwerb. oder Pachtung anderer Linien u. Kommunikationsmittel, oder der Betrieb des Speditionsgeschäfts, von Hotels etc. Wegen Elektrisierung der Linien Salzburg-St. Leonhard-Gartenau-Reichsgrenze u. Karo- linenbrücke-Parsch wurde am 17./12. 1907 ein neuer Vertrag mit der Gemeinde Salzburg ab- geschlossen, der von der a. o. G.-V. v. 4./1. 1908 genehmigt wurde. Der elektr. Betrieb wurde im Juli 1909 aufgenommen; für die Stromliefer. innerhalb des Territoriums der Stadtgemeinde Salzburg wurde ein Vertrag mit den städt. Elektrizitätswerken in Salzburg abgeschlossen, während die ausserhalb des Stadtgebietes Salzburg gelegenen Bahnlinien ihren Strom von dem den Elektrizitätswerken in Salzburg gehörigen Kraftwerke „Eichetmühle“ bei Grödig beziehen. Lt. Vertrag vom 8./3. 1909 mit der Stadtgemeinde Salzburg übernahm die Ges. den Betrieb der elektr. Stadtbahn für Rechnung der Stadtgemeinde. Dieser Betriebsvertrag, welcher mit dem 31./12. 1911 ablief, wurde durch einen neuen Vertrag, angenommen von dem Gemeinderat der Stadt Salzburg am 23./12. 1911 u. von der Ges. am 8./1. 1912, bis 31./12. 1916 verlängert. Erfolgt am 31./12. 1915 von keiner Seite eine Kündig., so läuft der Vertrag automatisch weiter u. zwar derart, dass er am 31./12. des der Kündig. folg. Kalender- jahres erlischt. Der Betrieb wird auf Rechnung u. Gefahr der Stadtgemeinde geführt u. erhält die Ges. für die Betriebführung 4 % der jährl. Bruttoeinnahmen. Folgende neue Projekte beschäftigen die Ges.: 1) die Verlängerung der Linie Salzburg-Lamprechtshausen nach Hackenbuch; 2) die Erbauung einer Lokalbahn von Lamprechtshausen nach Mattighofen; 3) der Bau der Linie Nonntal-Grossgmain; 4) die Verbindungslinie von der Station St. Leon- härd mit der Stadtgemeinde Hallein. Die Ges. besitzt K 49 200 Prior.-Aktien u. K 81 100 St.-Aktien der Gaisbergbahn. Mit Erlass v. 17./4. 1919 hat das d. ö. Staatsamt für Verkehrs- wesen die Bauabrechnungen für die gesellschaftlichen Linien festgesetzt. Bei Feststellung der Anlagekosten wurden alle jene Ausgaben, welche eine Wertvermehrung nicht darstellen, sowie die Kosten für aufgelassene Betriebe (O0mnibuslinien u. Pferdebahn) u. bereits früher zur Tilg. vorgeschriebene Bauausgaben auf dem zur Aufstellung gelangten Bau-Kto (nicht wertvermehrende Ausgaben) vereinigt. Dieses Kto ist auf Anordnung des d. 6. Staatsamtes für Verkehrswesen im Laufe von 20 Jahren über Gewinn- u. Verlustkto von 1918 ab zu tilgen. Steuerfreiheit: Die Steuerfreiheit für die Linie Salzburg-Hangender Stein mit der Ab- zweigung Karolinenbrücke-Parsch endete am 21./4. 1915, jene der Linie Salzburg-Lamprechts- hausen endet am 29./4. 1920; die Drahtseilbahn geniesst überhaupt keine Steuerfreiheit. Rückkaufsrecht: Nach Ablauf der Konz. ad 1–5 fällt das Eigentum der Unternehm. ohne Entgelt dem Staate resp. der Stadtgemeinde Salzburg zu. Gegen Entschädig. kann der Staat die Unternehm. zu 1, 2 u. 4, die Stadtgemeinde Salzburg die Unternehm zu 3 auch schon vor Ablauf der Konz.-Zeit erwerben. In diesem Falle zahlt der Staat für die noch fehlende Konz.-Dauer eine mind. 5 % Rente oder eine dementsprechende Kapitalsabfind., die Stadtgemeinde Salzburg für das Unternehmen zu 3 die gleiche Entschädig. Die Linie Salzburg-Lamprechtshausen ist nach langwierigen Verhandlungen mit dem Eisenbahn- ministerium an das Staatsbahnärar verkauft worden. Obwohl über den Kaufpreis noch keine volle Einigung erzielt wurde, hat das Eisenbahnministerium diesen Ankauf döch im Artikel XIV der Lokalbahnvorlage vorgesehen. Kapital: K 4 660 000 = fl. 2 330 000 in Aktien à K 400 = fl. 200. Die Aktien werden nach einem Tilg.-Plane innerh. der Konz.-Dauer der Lokalbahnen im Wege der Verl. oder des freih. Rückkaufs getilgt; an Stelle der durch Verl. getilgten Aktien werden Genussscheine verabfolgt, welche auf die Super-Div. Anspruch haben. Im Jahre 1903 wurden 227 u. im Jahre 1904 217 Stück Aktien zus. also 444 Aktien unter dem Nennwert zurückgekauft, so dass bis zum Jahre 1919 eine Verlos. von Aktien nicht erforderlich ist. Der für die Zeit nach dem Jahre 1904 bereits getilgte Betrag ist auf ein transitorisches Kto, das Tilg.-Kto, als Aktivum verbucht u. wird aus dem Gewinn der Jahre 1905–1919 zur Deckung gelangen. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Spät. im Juni. Stimmrecht: Je 5 Aktien = 1 St. die Aktien müssen spät. 8 Tage vor der G.-V. deponiert werden. Gewinn-Verteilung: Zunächst der für die planmässige Tilg. des A.-K. erforderliche Betrag, sodann bis 5 % Div. für die noch nicht getilgten Aktien, von dem etwaigen Überschuss eine von der G.-V. zu bestimmende Tant. an den V.-R., Rest zur Verf. der G.-V. Bilanz am 31. Dez. 1918: Aktiva: Bahnanlagekto: Salzburg-Reichsgrenze u. Karo- linenbrücke-Parsch 3 621 410, Salzburg-Lamprechtshausen 2 626 893, Seilbahn Hohensalzburg 446 582, Restaurat.-Anlage Seilbahn mit Inventar 159 301, Bauerweiter.-Kto 113 611, Realitäten 131 813, Inventar 27 179, Materialvorrat 178 933, Effekten 123 629, Depos. 80 000, Debit. 162 665, Kassa 21 255, Projekt-Kto 50 866, Tilg.-Kto 25 200, Baukto (nicht wertvermehrende Ausgaben) 498 891. – Passiva: A.-K. 4 430 400, Amort.-Kto 229 600, alte Div. 7128, Spar- kassa Innsbruck Anleihekto 703 919, do. Tilg.-Kto 46 081, Sparkassa Salzburg Anleihekto I 757 283, do. Tilg.-Kto 42 717, do. Anleihe-Kto II 29 041, do. Anleihe-Kto III 491 835, do. Tilg.-Kto III 8165, Sparkassa Linz Anleihe-Kto 28 303, Zs.- u. Amort.-Rückstandskto 23 928, Verwaltungsrats-Depot 80 000, Kredit. 1 083 947, Ern.-F. der Bahnen (allg.) 71 762, Investitions- F. 5765, R.-F. (gesellschaftl.) 67 927, Reingewinn 160 424. Sa. K 8 268 227. Gewinn- u. Verlust-Konto: Einnahmen: Saldo-Vortrag 6378, Betriebsüberschuss: I. Linie Salzburg-Reichsgrenze-Parsch 227 350, II. Salzburg-Lamprechtshausen 219 919, ver- tragsm. Einnahme (Überschuss) bei der Betriebsführung der Elektr. Stadtbahn Salzburg 10 974. Sa. K 464 621. – Ausgaben: Betriebsverlust der Drahtseilbahn Hohensalzburg 12 194, Zs. 149 248, Sparkassa Innsbruck Tilg.-Kto 2322, do. Tilg.-Rückstand 3397, Sparkassa Salz-