708 Ausländische Eisenbahnen. M. 1.70. Der Div.-Schein ist nach Jahresschluss bis zur Div.-Zahlung mitzuliefern. Seit 29./1. 1894 gilt die Kursnotiz nur für Aktien à fl. 500. Coup.-Verj.: 5 J. n. F. Verwaltungsrat: Präsident: Max Feilchenfeld; Vize-Präsident: Theodor Liebieg; Mit- glieder: Heinrich Bölohfibek, Geh. Komm.-Rat Julius Favreau, Dr. Viktor Landesmann, Josef Max Mühlig, Oskar Ostermann, Paul Siegfried, Wilhelm J. Weissel, Dr. Franz Wien-Claudi, Dr. Karl Wolf-Zdekauer, Karl Wolfrum. Reg.-Kommissär: Sekt.-Chef Jaroslav Kotéra. Direktion: Gen.-Dir. Prof. Ing. Franz Kleinwächter, admin. Dir. u. Gen.-Dir.-Stellv. Dr. Karl Stradal. Ausschliessend priv. Buschtehrader Eisenbahn, Prag. Gründung: I. Gen.-Vers. 25./10. 1853. Letzte Statutänd. von 1915. Zweck: Betrieb der auf Grund der Konz. v. 20./11. 1855 u. 11./1. 1867 bereits hergestellten Eisenbahnen, sowie der Bau und Betrieb der durch die Konz. v. 1./7. 1868, 4./8. 1871, 12./11. 1872 u. 30./10. 1873 be- willigten böhm. Nordwestbahn etc. Bahngebiet: Linien des Lit. A-Unternehmens: Hauptbahn: Prag (Bubna)-Priesen 115, 362 Km Prag (Smichow)-Hostiwitz 19,518km, Kladno-Kralup 25,092 Kkm, Duby-Altkladno 2.620km, Luzna- Lischan-Rakonitz 9, 186 km, insges. 171,778 km, hierzu Lokalbahn Krupa-Kolleschowitz 12.017 km 11 Kohlen-u. 30sonst. Industrialbahnen 30,830 km, zus. Haupt- u. Nebenlinien Lit. A 214, 625 km; Linien des Lit. B-Unternehmens: Hauptbahn: Priesen-Komotau-Eger 121,542 km, Priesen- Kaaden- Brunnersdorf 10,771 km, Komotau- Reitzenhain 37, 265 km, Krima- Neudorf- Weipert 34, 807 km, Falkenau-Klingenthal 27,981 km, Tirschnitz-Franzensbad 4, 122 km, insges. 236, 488 km, hierzu 29 Kohlen- u. 19 sonst. Industrialbahnen 39,203 km, zus. Haupt- u. Nebenlinien Lit. B 275,691 km. Die vom 1./7. 1919 ab durchgeführte Erhöh. der Personen-, Gepäcks- und Gütertarife war, um die Genehmigung der Reg. zu erhalten, an Bedingungen geknüpft, welche in einem Protokoll vom 21./6. 1919 niedergelegt sind. Von diesen Bedingungen sind die wichtigsten: 1) Die Ges. verpflichtet sich, die erhöhten Tarife bis zur Höhe ihrer bis zum 30./6. 1919 gültigen Tarife in demselben Ausmass u. zu derselben Zeit wie die tschecho-slovakischen Staatsbahnen zu ermässigen. 6) Sollte der bilanzmässige Gesamt-Reinertrag der beiden Unternehmungen Lit. A u. B nach Abzug des Betrages, welcher zur Deckung eines etwaigen Verlustvortrages u. der durch die Statuten vorgeschriebenen Vorschussrückzahlungen, ferner zur Dotierung des Reservefonds erforderlich ist, sowie nach Deckung der statutenmässigen Entlohnung des Verwaltungsrates die Summe von K 2 260 000 pro Jahr übersteigen, so verbleiben von dem Überschuss der Buschtéhrader Eisenbahn zur freien Verfügung vorerst 6 % Zinsen des am Schluss des vorangegangenen Betriebsjahres in den nachstehend erwähnten Investitionsfonds angelegten Betrages u. von dem erübrigenden Betrage 50 % höchstens jedoch weitere K 1 140 000. Der Restbetrag des Reinertrages wird in einem besond. Investitionsfonds hinterlegt, der zu solchen Invenstitionen im Interesse des gesellschaftl. Unternehmens zu verwenden ist, welche die Staatsverwaltung der Ges. unter gleichzeitiger Genehmigung ihrer Deckung aus diesem Fonds auferlegen oder bewilligen wird. Die Entscheidung über die Anlegung dieses Fonds bleibt der Staats- verwaltung vorbehalten. Bei einer Erhöh. des A.-K. der Ges. ist die vorstehehende Be- stimmung den geänderten Verhältnissen anzupassen. 7) Im Falle der Einlösung der gesell- schaftl. Bahnlinien nach den Bestimmungen der Konzessionen u. aller bisherigen ergänzenden Vereinbarungen sind die aus den Betriebsergebnissen dem vorerwähnten Investitionsfonds zugewiesenen Jahresbeträge in die Reinerträgnisse der betreffenden Jahre nicht einzurechnen. Für jene Jahre jedoch, in welchen das Reinerträgnis infolge der Nichteinrechnung unter jenen Betrag sinken sollte, welcher nach Abzug der Dotierung des Reservefonds zur Ver- teilung einer 5 %igen Div. erforderlich ist, ist diese Einrechnung bis zur Höhe jenes Betrages gestattet, welcher zur Erzielung des erwähnten Reinerträgnisses erforderlich ist. Der im Zeitpunkte der Einlösung der gesellschaftl. Bahnlinien etwa noch nicht verwendete Teil des Investitionsfonds geht ohne Entgelt in das Eigentum des Staates über. Sollte die vom 1./7. 1919 ab in Kraft tretende Tariferhöhung wieder aufgehoben werden, so wird auch die Ges. nicht weiter verpflichtet, die durch diese Vereinbarung übernommenen Verpflichtungen zu erfüllen; die Bestimmungen des Punktes 7 bleiben jedoch auch weiterhin in Geltung. Sollte diese Tariferhöhung nur ermässigt werden, so wird zwischen der Staatsverwaltung u. der Ges. rücksichtlich dieser Verpflichtungen eine neue Vereinbarung getroffen werden. Abgesehen von diesen zwei Fällen wird auf Verlangen der Buschtérader Eisenbahn eine Revision dieser Vereinbarung zu Gunsten der Ges. nach Ablauf des Jahres 1921 durchgeführt werden, falls eine solche Revision mit Rücksicht auf die finanzielle Lage des Unternehmens sich als notwendig erweisen würde. Da die vom 1./7. 1919 ab eingetretene Tariferhöhung nicht ausreichte, wurde mit Ge- nehmigung der Regier. eine weitere Erhöh. des Gütertarifes vom 16./5. 1920 u. des Personen- tarifes vom 1./6. 1920 ab durchgeführt. Steinkohlenwerk Buschtéhrad- Rapitz wurde durch Beschluss der a. o. G.-V. v. 30./7. 1918 an die Prager Kreditbank für einen Kaufpreis von K 18 000 000 mit Wirkung vom 1./7. 1918 verkauft. Im Mai 1916 erwarb die Buschtéhrader Eisenbahn-Gesellschaft gemeinschaft-