Tschecho-slowakische Eisenbahnen. 71 sind seitens der Zahlstellen vor Einlösung der Coupons alle Umstände zu prüfen, welche die Voraussetzung für die Einlösung bilden. Regierungs-Kommissar: Dr. Adolf Sonkup, Min.-R. i. Eisenbahn-Min., Prag. Verwaltungsrat: Vors. Ing. Karl Marek, Minister a. D., Prag; Vize-Präs. Geh. Komm.- Rat E. Gutmann, Berlin; Dr. M. Aron, Prag; Adolf Benda, Wien; Dir. Herbert M. Gut- mann, Berlin; Richard Lederer, Aussig; Dr. Hans Mauthner, Wien. Direktion: Dir. Bergrat Otto Berger, kom. Sekretär J. Neurath, Karlsbad (beide Prokuristen). Zahlstellen: Für Div.: Berlin u. Dresden: Dresdner Bank; Frankf. a. M.: Deutsche Vereins- bank, Gebr. Sulzbach; Leipzig: Allg. Deutsche Credit-Anstalt (Abt. Becker & Co.); Stuttgart: Württ. Bankanstalt vorm. Pflaum & Co.; München: Deutsche Bank Fil. München, Bayerische Vereinsbank; Wien, Prag, Brünn, Aussig, Graz, Budapest: Wiener Bank-Verein. Verj. der Coup. in 5 J. n. F. Usance: Die Div.-Scheine werden bei den Aktien auch nach Ende des Geschäftsj. bis zum Zahlungstage mitgeliefert. Kaschau-Oderberger Eisenbahn, Budapest. Gegründet: 1866. Neue Statuten von 1915. Zweck: Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Kaschau bis Oderberg und von Abos über Eperjes und Kis-Szeben in der Richtung nach Tarnow bis an die ungar.-österr. Landesgrenze; Erwerbung und Betrieb von Eisenwerken Kohlengruben und anderen industr. Etabliss. zur Förderung des gesellschaftl. Eisenbahnbaues und Betriebes. Die Ges. führt auch den Betrieb mehrerer Flügelbahnen für Rechnung der Eigentümer. Infolge Verstaatl. der Ungar. Linien-der Osterr.-Ungar. Staatsbahnen übertrugen die Ungar. Staatsbahnen ab 1./2. 1892 der Ges. den Betrieb der Strecke Csäcza-Zwardon (20,656 km), solange kein neuer Betriebsvertrag abgeschlossen wird, wird das investierte Kapital dieser Strecke (zur Zeit K 5 239 521) in die Bilanz der Ges. getrennt aufgenommen. In 1896 erhielt die Ges. die Konc. für den Bau und Betrieb der von der Station Gsorba zum Csorbasce führenden Zahnradbahn, dieselbe wurde im Sommer 1896 eröffnet. Die Legung des zweiten Gleises auf der Österr, Strecke hatte die Verwaltung aus eigener Initiative geplant und dafür die Genehmigung der Österr. Regierung nachgesucht. Allerdings schlug die Ver- waltung gleichzeitig eine direkte Verbindung ihres Netzes mit dem Preuss. Eisenbahnnetze von Kaschau bis Annaberg mit einer Überbrückung der Nordbahnstrecke vor; diese Ver- bindungslinie sollte jedoch nur für den Wagenladungsverkehr bestimmt sein, um eine raschere Abfertigung des Exports zu ermöglichen. Im Ausgleich zwischen Österreich u. Ungarn wurde im Jahre 1907 beschlossen, diesen Plan zu beseitigen, u. zur leichteren Abwickelung des Verkehrs der Bau des zweiten Gleises Teschen-Jablunkau gestattet; der Bau des zweiten Gleises wurde in 1915 beendet, u. das zweite Gleis dem Verkehre übergeben. Die Gen.-Vers. vom 31./5. 1913 beschloss den Ausbau des zweiten Gleises auf der Strecke von der ungarischen Landesgrenze nach Oderberg. Die hierzu notwendigen Investitionen wurden teilweise mit den Betriebsüberschüssen der österreichischen Strecke u. der restliche Teil aus zur geeigneten Zeit in eine konsolidierte Schuld umzuwandelnden, schwebenden Schulden gedeckt. Jetzt ist die Hauptstrecke zwischen Zsolna u. Oderberg mit Ausnahme des Mosty-Tunnels zweigleisig. Konzessionsdauer: 90 Jahre bis 18./3. 1962 resp. 18./8. 1966. Bahngebiet: Am 30./6. 1918 waren in Betrieb a) Hauptbahn: auf ungar. Gebiete 36 2,777 km, auf österr. Gebiete 63,818 km, ferner die Csäcza-Zwardoner Strecke, hiervon auf ungar. Gebiet 20,226 km, auf österr. Gebiet 0,430 km, die Csorbasee-Zahnradbahn 4,771 km; b) Zweigbahnen 92, 495 Km, hiervon auf ungar. Gebiete 71,759 km, auf österr. Gebiete 20,736 km. Die Bahn führt den Betrieb nachbenannter Lokalbahnen: 1) Gölniczthalbahn; 2) Szepesväraljaer L.-B.; 3) Löcse- thaler L.-B.; 4) Poprädthal (Poprad-Késmarker) L.-B.; 5) Késmark-Szepesbelaer L.-B.; 6) Szepes- béla-Podoliner L.-B.; 7) Tätra-Lomniczer L.-B.; 8) Arvathal L.-B.; 9) Zsolna-Rajeczer L.-B.; 10) Eperjes-Bärtfaer L.-B.; 11) Rözsahegy-Korytniczaer L.-B.; 12) Trencsénér Komitats Lokalbahn. Rückkaufsrecht: Der Staat ist berechtigt v. 18./3. 1902 resp. für Eperjes-Tarnow v. 12./5. 1901 ab die Bahn jederzeit einzulösen. Zur Bestimmung des Einlösungspreises werden die jährl. Reinerträgnisse der Unternehm. während der der wirklichen Einlösung voraus- gegangenen 7 Jahre beziffert, hiervon die Reinerträgnisse der 2 ungünstigsten Jahre ab- gezogen und der durchschnittliche Reinertrag der übrigen 5 Jahre berechnet, derselbe darf jedoch nicht weniger als das garant. Reinerträgnis betragen und ist der Ges. als Jahresrente bis zum Ablaufe der Konz.-Dauer zu zahlen. Bei Erlöschen der Konz. als auch bei der Einlösung der Bahn kommt der Staat in den Besitz von sämtl. bewegl. u. unbewegl. Eigentum der Ges. Dagegen behält die Ges. nach geschehener Rückzahl. aller vom Staate geleisteten Vorschüsse samt Zs. das Eigentum des R.-F. und der aushaftenden Aktivforder., ferner der besonderen aus dem eigenen Vermögen der Ges. errichteten Gebäude als: Koksöfen, Giessereien, Fabriken von Maschinen u. and. Geräten, Speicher, Docks etc., zu deren Erbauung sie von der Reg. mit dem ausdrückl. Beisatze ermächtigt wurde, dass sie kein Zugehör der Eisenbahn bilden. Staatsgarantie: Jährlich K 6 821 890.94, fl. Gold 651 033.78, hiervon entfallen auf Österreich K 1 667 793.82, die übrige Summe auf Ungarn. Die von Österreich bis 1880 in Anspruch genommenen Zuschüsse wurden 1880–89 zurückbezahlt. Für das Jahr 1901 wurde von Osterreich ein Zuschuss von K 91 063 in Anspruch genommen, welcher aus dem Überschuss