Anleihen des Deutschen Reiches etc. V. M. Tübingen. 4 90 Stadt-Anleihe vom 19./9. 1910: M. 3 000 000 in Stücken zu M. 200, 500, 1000, 2000 5000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Vom 1./4. 1920 ab durch Rückkauf oder Verlos. mittelst einer unveränderlichen Annuität bis 1./4. 1970; seit 1/4. 1920 sind ausserordentliche Rück- zahlungen vorbehalten. Hierbei kann, wenn die Rückzahl. nicht auf das ganze Anlehen ausgedehnt wird, entweder die Zahlungsfrist von 50 Jahren beibehalten, oder der ausser- ordentlicherweise zurückbezahlte Betrag an den nächsten Zahlungsquoten abgerechnet oder auch die 50jährige Rückzahlungszeit entsprechend abgekürzt werden. Zahlst.: Tübingen: Stadtpflege: Frankf. a. M.: Mitteld. Creditbank; Heilbronn: Heilbronner Bankverein; Reut- lingen: Ruoff, Quenzer & Cie.; Stuttgart: H. Anselm & Cie., W. u. G. Bauer,. Bernheim & Cie., A. Dann, J. B. Haertl Nachf., Kiefe & Cie., Christian Pfeiffer, Kick & Cie., Albert Schwarz, Stuber & Cie., L. Wittmann & Cie., G. Schulz sen.; Ulm: Gewerbebank. Von der Anleihe wurden im Jahre 1910 M. 769 900 u. in 1920 M. 2 210 100 ausgegeben. Die Anleihe wurde im August 1920 an der Stuttgarter Börse eingeführt. Kurs in Stuttgart Ende 1920: 97.50 %. Verj. der Zs. in 4 J. (F), der verlosten Stücke in 30 J. F). Auf die nicht recht- zeitig vorgelegten verlosten Stücke vergütet die Stadtgemeinde 2 % Hinterleg.-Zs. Landesverband bayerischer Sparkassen in München. Zweiganstalten in Kaiserslautern u. Nürnberg. Errichtet 9./12. 1914 als öffentlich-rechtlicher Verein auf Grund staatlicher Verleihung. Der Verband untersteht der Aufsicht des Staatsministeriums des Innern, welchem all jährlich über den Geschäftsbetrieb Bericht zu erstatten ist. Zweck: Der Verband bezweckt die Förderung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs zwischen den Verbandssparkassen, zwischen den Kunden der Verbandssparkassen sowie mit anderen deutschen Sparkassen u. Giroverbänden. Mitglied des Verbandes kann jede dem Landesverband bayerischer Sparkassen angehörige öffentliche Sparkasse werden. Für die nach Ansammlung einer Sicherheitsrücklage beitretende Sparkasse kann die Aufnahme von einer durch den Vorstand festzusetzenden Einzahlung in die Sicherheitsrücklage ab- hängig gemacht werden. Zur Führung der Geschäfte des Giroverbandes ist eine besondere Geschäftsstelle errichtet, welche die Bezeichnung führt „Bayerische Girozentrale. Die Zugehörigkeit zum Verbande berechtigt zur Benutzung aller vom Verbhande getroffenen Einrichtungen u. zur Teilnahme an der Verbandsleitung; sie gibt anteiligen Anspruch auf den vom Verbande erzielten Gewinn. Für die Verbindlichkeiten des Verbandes haftet nur dieser; sein Bedarf wird, soweit nicht andere Mittel zur Verfügung stehen, auf die Verbands- mitglieder umgelegt. Die Geschäftsunkosten werden aus den Betriebseinnahmen des Ver- bandes gedeckt. Insoweit die Betriebseinnahmen hierzu nicht ausreichen, leistet der Landes- verband bayerischer Sparkassen einen Zuschuss bis zum Höchstbetrage von jährlich M. 1000. Weitere Unkosten werden in der Weise auf die Verbandssparkassen umgelegt, dass die eine Hälfte nach der Anzahl der Buchungen auf dem Konto jeder Verbandssparkasse, die andere Hälfte nach der Summe aller Gut- u. Lastschriften berechnet u. zur Last geschrieben wird. In gleicher Weise werden auch etwaige Verluste, welche nicht durch Überschüsse oder die Sicherheitsrücklage gedeckt werden können, auf die Verbandssparkassen umgelegt. So lange nicht eine Sicherheitsrücklage im doppelten Betrage der in den letzten 5 Jahren durchschnittlich erwachsenen Verbandsunkosten vorhanden ist, muss der rechnungsmässige Überschuss mindestens zur Hälfte zur Bildung einer Sicherheitsrücklage verwendet werden. Der hiernach verbleibende Überschuss wird unter die Verbandssparkassen nach dem Ver- hältnis der Summen sämtlicher Zinszahlen des Jahres verteilt. Die ausscheidenden Mitglieder haften für die bis zum Schlusse des Jahres erwachsenden Verbindlichkeiten des Verbandes, haben aber keinen Anspruch auf den Gewinn des letzten Jahres u auf die Sicherheitsrücklage. 4 % Anleihe des Landesverbandes bayerischer Sparkassen: M. 300 000 000 in Stücken zu M. 500, 1000, 5000, 10 000, 20 000, 50 000. Zs. 1./4., 1./10. Tilg. durch freihänd. Rückkauf oder Verlos. nach einem Tilg.-Plan innerhalb 38 Jahren. Sicherheit: Für die Sicherheit der Anleihe haften neben dem Landesverband bayerischer Sparkassen. alle Mitglieder- Sparkassen, die Gemeinden u. Bezirke, die diese Sparkassen betreiben, die beliehenen Bezirke u. Gemeinden, endlich auch das Reich gemäss § 59 des Landessteuergesetzes. Zahlstelle: Miünchen: Bayerische Girozenrale. Die Anleihe wurde aufgelegt 24./1.–26./2. 1921 zu 96 % Generaldirektion der Grafen Henckel von Donnersmarck- Beuthen in Carlshof bei Tarnowitz. (Siehe Bd. I, Anhang Seite 301.) 4½ % Hypothekar-Anleihe von 1919: M 20 000 000 in 20 000 Teilschuldverschreib. zu M. 1000. Zs. 2./1., 1./7. Tilg.: Vom 2./1. 1930 ab durch Verlos. zu 102 % im Juni (zuerst 1929) zum 2./1. des folg. Jahres nach einem Tilg.-Plane bis spät. 2./1. 1957; vom 2 1. 1930 ab verstärkte Tilg. u. Totalkündig. zu 102 % mit 6monat. Frist zulässig. Sicherheit: Zur Sicherheit der Anleihe für Kapital, Aufgeld, Zs. u. Kosten haben die Grafen Arthur, Edgar