Ausländische Banken. 13 das Konsort. erzielen wird. Da die Liquid. dieses Gewinnanteils sich noch lange hinaus- ziehen würde, hielt es die Verwalt. der Bank für empfehlenswert, Schritte zur endgültigen Lösung auch dieses letzten Bandes, das die Bank für Oriental. Eisenbahnen an das Schicksal der Orientalischen Eisenbahnen knüpfte, zu tun u. Unterhandlungen anzubahnen, wonach die Verkäufergruppe gegen Entrichtung einer festen Abfindungssumme auf alle ihr aus den Verträgen vom 16./4. 1913 zustehenden Rechte Verzicht leisten u. von allen ihr obliegenden event. Verpflicht. befreit würde. Diese Verhandlungen wurden im Dez. 1915 abgeschlossen, die Käufergruppe zahlte einen Betrag von ca. K 3 000 000, der bis 6 Monate nach Friedens- schluss gestundet wurde. Ausserdem veräusserte die Bank die in ihrem Besitz befindl. Vorz.- u. St.-Aktien der Salonique-Monastir-Bahn an die Betriebsges. f. oriental. Eisenb. zu einem festen Preise. Bedeutende Beträge des Bankguthabens der Bank lauten auf Markwährung. Als im Laufe des Weltkrieges die Valuten aller kriegführenden Staaten, so auch Deutsch- lands, an Wert einbüssten, schloss die Bank mit einem aus ersten Instituten zusammen- gesetzten internationalen Bankenkonsortium 2 Verträge ab, gemäss welchen dieses Konsor- tium sich der Gesellschaft gegenüber dafür stark machte, dass sie für M. 23 345 600 im Jahre 1937 den festen Kurs von frs. 115 für M. 100 erzielen würde, dabei wurde immerhin noch vereinbart, dass die Leistung, zu welcher das Konsortium aus diesem Garantiever- sprechen je sollte angehalten werden können, auf den Höchstbetrag von frs. 11 672 800 be- schränkt sein solle. Die Bank verpflichtete sich ihrerseits, bis zu dem für die eventuelle Realisierung der Markguthaben vorgesehenen Termin an das Konsortium jährliche Beträge (Annuitäten) abzuführen, welche hinreichen, um mit Zins u. Zinseszins die Maximalsumme, zu deren Zahlung das Garantiekonsortium verpflichtet ist, bis zum Stichtage zu decken. Dabei aber wurde weiter vereinbart, dass diese angesammelten Annuitäten nebst Zinsen zum grössten Teile. d. h. abzüglich einer dem Konsortium für seine Intervention zuge- billigten Provision, der Bank wieder zufallen sollten, sobald durch die Besserung des Kurs- standes der Markdevise bis auf die garantierte Höhe oder ein von der Bank festzusetzendes niedrigeres Niveau die eingegangene Kursgarantie gegenstandslos geworden sein würde. Die auf diesen Garantiefonds angesammelten Beträge belaufen sich am 30./6. 1920 auf frs. 1 364 190. Überdies resultiert auf den übrigen, in die erwähnten Kursgarantieabkommen überhaupt nicht eingeschlossenen Guth. in fremden Währungen am 30./6. 1920 ein Valutaverlust von frs. 9 475 190, der einstweilen auf ein fiktives Aktivkonto verbucht wurde, in der Hoffnung, dasselbe infolge einer Erholung der Kurse in der Zukunft wieder ausgleichen zu können. Vor der Ausgleichung dieser ungedeckten Valutadifferenz durch die Erholung der fremden Devisenkurse oder durch sukzessive Verwendung der zu erzielenden Gewinnüberschüsse im normalen Geschäftsbetrieb kann von der Wiederaufnahme einer Dividendenzahlung auf die Aktien der Bank keine Rede sein. Die Anlagen der Bank waren am 30./6. 1920: 1) 989 alte Aktien Serie IL=III zu frs. 500 volleinbezahlt (Buchwert frs. 494 500) nebst 17 Genuss- scheinen, 4840 alte Aktien Serie III zu frs. 500 mit 60 % einbezahlt (Buchw. frs. 1 452 000) nebst 179 Genussscheinen an Stelle zurückbezahlter Aktien, 127 000 neue Aktien Serie IV zu frs. 500 mit 25 % eingezahlt (Buchwert frs. 15 875 000) der Anatolischen Eisenbahn; 2) 15 850 alte Aktien I. Em. zu frs. 500 volleinbezahlt (Buchwert frs. 8 876 000) u. 6000 neue Aktien II. Em. zu frs. 500 mit 25 % eingezahlt (Buchwert frs. 840 000) der Hafen-Ges. Haidar- Pascha; 3) 10 951 Vorz.-Aktien zu Ltq. 2.20 volleinbezahlt (Buchwert frs. 77 095) u. 3107 Stück 4 % Oblig. zu £ 20 (Buchwert frs. 943 907) der Mersina-Tarsus-Adana Eisenbahn-Ges.; 4) frs. 23 782 500 4½ % Oblig. Serie I–-III der Anatolischen Eisenbahn (Buchwert frs. 14269 500). Kapital: frs. 50 000 000, worauf 70 % eingezahlt in Inhaber-Aktien à frs. 1000; weitere Einzahl. auf die Aktien werden vom Verw.-Rate beschlossen; er bestimmt die Termine u. die Höhe der Einzahl., doch darf nicht mehr als frs. 125 per Aktie auf einmal eingefordert werden u. die Einzahlungstermine müssen mind. 3 Monate auseinander liegen. Eine persönliche Haft- barkeit der Inhaber über die 2. Zeit eingezahlten 70 % des Nominalkapitals besteht nicht. Dagegen können Aktionäre, welche mit der Leistung von durch den V.-R. eingerufenen Einzahlungen säumig sind, ihrer Anrechte aus den geleisteten Teilzahlungen für verlustig erklärt werden. Das A.-K. betrug ursprünglich frs. 63 000 000, wovon frs. 13 000 000 in voll- gezahlten Vorz.-Aktien u. frs. 50 000 000 in St.-Aktien mit 20 % Einzahlung. Die Vorz.- Aktien gelangten am 2./1. 1895 zur Rückzahlung. Am 31./8. 1897 hatte auf die St.-Aktien eine weitere Einzahlung von 10 % stattgefunden. In der a. o. G.-V. vom 27./2. 1907 wurden die 50 000 St.-Aktien von je frs. 1000 nominal mit frs. 300 Einzahlung umgewandelt in 40 000 St.-Aktien von je frs. 1000 nominal mit frs. 375 Einzahlung u. darauf durch ent- sprechende Höherbewertung der zu den Anlagen der Bank gehörenden Aktien der Betriebs- gesellschaft der Orientalischen Eisenbahnen eine weitere Einzahlung von frs. 125 pro Aktie geleistet, so dass das A.-K. frs. 40 000 000 nominal mit 50 % Einzahlung betrug. Die a. o. G.-V. vom 3./3. 1910 beschloss das A.-K. auf frs. 50 000 000 nominal mit 50 % Einzahlung zu erhöhen. Die neuen Aktien, welche vom 1./7. 1910 ab div.-ber. sind, wurden den Be- sitzern der alten Aktien (auf 4 alte eine neue Aktie) zu pari bis spät. 15./3. 1910 zum Bezuge angeboten. Eine weitere Einzahlung von 20 % wurde auf 30./6. 1913 einberufen. Die Ges. kann eigene, auf den Inhaber lautende Obligationen bis zur Höhe ihres jeweiligen nominalen Aktienkapitals ausgeben, doch darf der Betrag der ausstehenden Oblig. gleich- zeitig das 1½ fache des einbezahlten Aktienkapitals nicht übersteigen. 4¼ % Obligationen von 1907 frs. 30 000 000 = M. 24 270 000, davon in Umlauf am 30./6. 1920; frs. 29 397 000 in Stücken à frs 1000 = M. 809. Zs. 2./1., 1./7. Tilg.: Die Rückzahlung