Deutsch-Österreichische Eisenbahnen. 39 5 % Obligations-Anleihe: £ 825 000 = M. 16 830 000 in Stücken à £ 50, 100, 200, 500 = M. 1020, 2040, 4080, 10 200. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: rückzahlbar ab 1./4. 1913 durch Ankauf im offenen Markt zu oder unter pari exkl. aufgel. Zs. oder durch Auslos. zu pari bis spät. 1./4. 1950; ganze oder teilweise Kündigung zu 101 % ab 1./4. 1920 zulässig. Sicherheit: Die Anleihe ist sichergestellt durch I. Hypothek auf das gesamte Unternehmen u. die Konzessionen der Ges. mit Ausnahme eines nur unbedeutenden Teiles des Besitzes, welcher für den Betrieb nicht notwendig ist. Die Hypothek schliesst 6 Konzessionen ein, welche die Ges. besitzt u. die von der Federal-Regier. erteilt sind. Eine Konzession ist zeitlich unbeschränkt, die übrigen 5 sind für Perioden, die im Jahre 1970 u. später ablaufen; nach Beendigung der Konzessionen gehen die betreffenden Bahnen auf Grund der Konzessions- Bedingungen u. nach den mexikan. Gesetzen frei von aller Belastung an den Staat über. Zahlst.: London: J. Henry Schröder & Co.; Hamburg: Schröder Gebrüder & Co., ferner in Amerika, Mexiko u. Holland. Zahlung von Zs. u. OÖblig. frei Von allen gegenwärtigen u. zukünftigen mexikan. Abgaben in Hamburg in M. Aufgelegt in Hamburg 11./6. 1910 zu 96.50 %. Kurs in Hamburg Ende 1911–1920: 94, 93, 85, –*, –, 55, –, 75*, 175*, 400 %. Verj. der Zinsscheine in 10 J. (F), der verl. Oblig. in 40 J. (F). Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Bilanz am 31. Dez. 1918: Aktiva: Gebäude u. Terrains 2 605 099, Eisenbahnlinien 17 097 307, Feldbahnen 10 392, rollendes Material 2 548 876, Piers-Anlagen 1 592 574, Maul- tiere 7413, Werkstellen u. Werkzeug 329 157, Mobil. u. Gerätschaften 31 832, Telephon- u. Telegraphenlinien 49 755, Trambahnen in Progreso 73 069, Fahrzeuge u. Bojen 40 312, An- leihe-Spesen-Kto 1 249 672, Marken für die Telegraphie 2140, Wechsel 3649, Subventionen 426 275, Inventar-Ersatz-Kto 2 480 287, Billett-Kto 38 979, J. Henry Schröder & Co. 696 299, Schröder Gebr. & Co. 5512, Ladenburg, Thalmann & Co. 113 306, Aussenstände 181 649, Transport-Kto von Progreso 19 896, Kassa 887, Debit. 168 297, Central Station 1 037 403, Ergänz.- u Neubauten 644 176, Schwellen 124 265, Lagermaterial. 2 128742, Agenten u. Schaffner 18 051, ausstehende Rechnungen 573 938, Brennholz 18 749, Gehälter an Verwaltungsrat und Kommissare 44 600. – Passiva: A.-K. 23 000 000, 5 % Gold-Anleihe 7 981 201, Neuanlagen- R.-F. 200 000, R.-F. 578 635, Akzepte 350 000, Zs.-Kto 1 007 771, im Jahre 1919 zu zahlende Zs. 412 500, zu zahlende Rechn. 12 799, Kredit. 1 042 091, Gewinn 1 125 886. Sa. $ 35 726 425. Gewinn- u. Verlust-Konto: Einnahme: Nettogewinn der Nord-Division 581 109, do. der Süd-Division 64 782, do. der Ost-Division 540 011, do. der West-Division 263 281, do. der Piers 325 385, do. der Trambahnen 12 151. Sa. $ 1 786 720. Davon ab Zs. u. Diskont 457 428, Verlustvortrag 203 405, bleibt Reingewinn 1 125 886, davon an R.-F. 56 294, Tant. an A.-R. 47 850, do. an Kommissare 84 444, bleiben $ 1 013 297, welche dem Inventar-Ersatz-Kto überwiesen wurden. 5 Dividenden 1901–1918: 2.9, 3, 2.8, 0, 0, 1, 2, 3, 3, 1, 0, 0, 0, 0, 0 %. Deutsch-OÖsterreichische Eisenbahnen. Grazer Tramway-Gesellschaft in Graz. Gegründet: Von Bernhard Kollmann auf Grund eines zwischen ihm und der Stadtgemeinde Graz am 25./2. 1878 abgeschlossenen Vertrages. Die Firmen Gebrüder Sulzbach und Bass & Herz in Frankf. a. M. übernahmen am 27./9. 1886 diese gesamte Tramwayanlage nebst Liegenschaften und verpflichteten sich durch Vertrag vom 25./9. 1886 der Stadt- gemeinde Graz gegenüber zum Ausbau drei weiterer Linien zu dem bereits bestehenden Netz. Nunmehr wurde unterm 25./7. 1887 das Unternehmen in eine Akt.-Ges. um- gewandelt. Behufs Ausdehnung ihres Netzes und behufs Einführung des elektr. Betriebes auf den bestehenden und den neu zu erbauenden Linien hat die Grazer Tramway-Ges. mit der Stadtgemeinde Graz an Stelle der oben genannten beiden Verträge einen neuen Vertrag am 23./11. 1895, genehmigt in der ausserord. Gen.-Vers. der Grazer Tramway-Ges. vom 26./1. 1896, geschlossen, durch welchen die Ges. berechtigt und verpflichtet ist, innerh. 2 Jahren nach erfolgter Genehmigung der Baupläne für die elektr. Central- anlage auf ihren sämtlichen Linien den elektr. Betrieb einzuführen; gleichzeitig hat sich die Ges. verpflichtet, innerhalb eines Zeitraumes von 14 Jahren vom 26./8. 1898 ab eine in dem vorerwähnten Vertrag mit der Stadt bezeichnete Reihe von Linien im Gesamt- ausmass von 21 km teils eingeleisig, teils zweigeleisig zu bauen, für welche Linien ihr ebenfalls die Berechtigung und Verpflichtung zum elektr. Betrieb zusteht. Ausserdem wurde der Bau einer im Vertrag nicht vorgesehenen Linie nach Gösting (4, 224 km) übernommen und durchgeführt. Die Reg. hat die zur Einführung des elektr. Betriebes und zum Betrieb der neuen Linien nötige Genehmigung mittels Konzessionen vom 22./10. 1897 und vom 25./10. 1900 erteilt; in ersterer Konzession ist die Anerkennung der bestehenden und neu konzessionierten Linien der Ges. als Kleinbahnen im Sinne des Gesetzes über Bahnen niederer Ordnung vom 31./12. 1894 ausgesprochen und gleich- zeitig auch die Konzession zum Bau derjenigen Linien, welche die Ges. innerhalb 2 Jahren nach Genehmigung der Pläne der Zentralanlage gemäss dem Vertrage mit der Gemeinde Graz zu bauen hat, und welche eine Bahnlänge von 5,495 km ausmachen. Betreffs der gemäss obigem innerh. 10½½ Jahren (vom Jahre 1902 ab gerechnet) weiter