42 Ausländische Eisenbahnen. Verwaltungsrat: Präs.: Dr. Emerich Schreiner, Graz; Vize-Präs.: Alfred Weinschenk, Frankfurt a. M.; Verwalt.-Räte: Gustav Behringer, Frankf. a. M.; Ingenieur Johann Plater, Hans Reininghaus, Dr. Ernst Schuster, Graz; Emil Sulzbach, Frankf. a. M. Betriebsleitung: Dir. u. Prokurist Ing. Jos. Pojatzi, Verkehrsdir. u. Prokurist Dipl.-Ing. Phil. Behringer. Salzburger Eisenbahn und Tramway-Gesellschaft, Salzburg Gegründet: Am 27. März 1888. Zweck: Betrieb 1) der Dampftramway von Salzburg-Bahnhof über Hellbrunn u. Grödig nach St. Leonhard-Drachenloch in der Richtung nach Berchtesgaden, Konz. vom 21./4. 1885 bis 21./4. 1975; ferner 2) der Zweiglinie nach Station Parsch der österr. Staatsbahnen u. der Gaisbergbahn, Konz. vom 15./10. 1892 bis 21./3. 1975; sodann 3) der Drahtseilbahn auf die Festung Hohen-Salzburg, Konz. vom 2./7. 1888 bis 21./4. 1975, 4) der Sekundärbahn von Salzburg-Bahnhof über Oberndorf nach Lamprechtshausen mit Anschluss an die Staatsbahnen u. an die Linie Salzburg-Bahnhof über Hellbrunn nach St. Leonhard-Drachen- loch, Konz. vom 10./4. 1895 bis 21./4. 1975, 5) Ausbau der Linie St. Leonhard-Landesgrenze. Für diese neue Strecke wurde der Baukonsens seitens des österr. Eisenbahnministeriume mit Erlass v. 21./2. 1907 auf Grund der Bestimm. der Konz.-Urkunde v. 21./4. 1885 erteilt. Ferner die Erricht., Erwerb. oder Pachtung anderer Linien u. Kommunikationsmittel, oder der Betrieb des Speditionsgeschäfts, von Hotels etc. Wegen Elektrisierung der Linien Salzburg-St. Leonhard-Gartenau-Reichsgrenze u. Karo- linenbrücke-Parsch wurde am 17./12. 1907 ein neuer Vertrag mit der Gemeinde Salzburg ab- geschlossen, der von der a. o. G.-V. v. 4./1. 1908 genehmigt wurde. Der elektr. Betrieb wurde im Juli 1909 aufgenommen; für die Stromliefer. innerhalb des Territoriums der Stadtgemeinde Salzburg wurde ein Vertrag mit den städt. Elektrizitätswerken in Salzburg abgeschlossen, während die ausserhalb des Stadtgebietes Salzburg gelegenen Bahnlinien ihren Strom von dem den Elektrizitätswerken in Salzburg gehörigen Kraftwerke „Eichetmühle“ bei Grödig beziehen. Lt. Vertrag vom 8./3. 1909 mit der Stadtgemeinde Salzburg übernahm die Ges. den Betrieb der elektr. Stadtbahn für Rechnung der Stadtgemeinde. Dieser Betriebsvertrag, welcher mit dem 31./12. 1911 ablief, wurde durch einen neuen Vertrag, angenommen von dem Gemeinderat der Stadt Salzburg am 23./12. 1911 u. von der Ges. am 8./1. 1912, bis 31./12. 1916 verlängert. Erfolgt am 31./12. 1915 von keiner Seite eine Kündig., so läuft der Vertrag automatisch weiter u. zwar derart, dass er am 31./12. des der Kündig. folg. Kalender. jahres erlischt. Der Betrieb wird auf Rechnung u. Gefahr der Stadtgemeinde geführt u. erhält die Ges. für die Betriebführung 4 % der jährl. Bruttoeinnahmen. Folgende neue Projekte beschäftigen die Ges.: 1) die Verlängerung der Linie Salzburg-Lamprechtshausen nach Hackenbuch; 2) die Erbauung einer Lokalbahn von Lamprechtshausen nach Mattighofen; 3) der Bau der Linie Nonntal-Grossgmain; 4) die Verbindungslinie von der Station St. Leon härd mit der Stadtgemeinde Hallein. Die Ges. besitzt K 49 200 Prior.-Aktien u. K 81 100 St.-Aktien der Gaisbergbahn. Mit Erlass v. 17./4. 1919 hat das d. 5. Staatsamt für Verkehre wesen die Bauabrechnungen für die gesellschaftlichen Linien festgesetzt. Bei Feststellung der Anlagekosten wurden alle jene Ausgaben, welche eine Wertvermehrung nicht darstellen, sowie die Kosten für aufgelassene Betriebe (Omnibuslinien u. Pferdebahn) u. bereits früler zur Tilg. vorgeschriebene Bauausgaben auf dem zur Aufstellung gelangten Bau-Kto (nicht wertvermehrende Ausgaben) vereinigt. Dieses Kto ist auf Anordnung des d. ö. Staatsamtes für Verkehrswesen im Laufe von 20 Jahren über Gewinn- u. Verlustkto von 1918 ab zu tilgen. Steuerfreiheit: Die Steuerfreiheit für die Linie Salzburg-Hangender Stein mit der Ab. zweigung Karolinenbrücke-Parsch endete am 21./4. 1915, jene der Linie Salzburg-Lamprechts hausen am 29./4. 1920; die Drahtseilbahn geniesst überhaupt keine Steuerfreiheit. Rückkaufsrecht: Nach Ablauf der Konz. ad 1–5 fällt das Eigentum der Unternehm. ohne Entgelt dem Staate resp. der Stadtgemeinde Salzburg zu. Gegen Entschädig. kann der Staat die Unternehm. zu 1, 2 u. 4, die Stadtgemeinde Salzburg die Unternehm zu3 auch schon vor Ablauf der Konz.-Zeit erwerben. In diesem Falle zahlt der Staat für die noch fehlende Konz.-Dauer eine mind. 5 % Rente oder eine dementsprechende Kapitalsabfind- die Stadtgemeinde Salzburg für das Unternehmen zu 3 die gleiche Entschädig. Die Linie Salzburg-Lamprechtshausen ist nach langwierigen Verhandlungen mit dem Eisenbahn- ministerium an das Staatsbahnärar verkauft worden. Obwohl über den Kaufprels noch keine volle Einigung erzielt wurde, hat das Eisenbahnministerium diesen Ankau doch im Artikel XIV der Lokalbahnvorlage vorgesehen. Kapital: K 4 660 000 = fl. 2 330 000 in Aktien à K 400 = fl. 200. Die Aktien werden nach einem Tilg.-Plaue innerh. der Konz.-Dauer der Lokalbahnen im Wege der Verl. oder des freih. Rückkaufs getilgt; an Stelle der durch Verl. getilgten Aktien werden Genussscheine verabfolgt, welche auf die Super-Div. Anspruch haben. Im Jahre 1903 wurden 227 u. 11 Jahre 1904 217 Stück Aktien zus. also 444 Aktien unter dem Nennwert zurückgekauft, 90 dass bis zum Jahre 1919 eine Verlos. von Aktien nicht érforderlich war. Der für die 3 nach dem Jahre 1904 bereits getilgte Betrag wurde auf ein transitorisches Kto, das Tilg-Kte, als Aktivum verbucht u. gelangte aus dem Gewinn der Jahre 1905–1919 zur Deckungg Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Spät. im Juni. Stimmrecht: Je 5 Aktien 1 St. die Aktien müssen spät. 8 Tage vor der G.-V. deponiert werden.