44 Ausländische Eisenbahnen. Super-Div. per Genussschein betragen. Sollte die obenerwähnte Durchschnitts-Div. weniger als 5 % des Nominalwertes der Aktie betragen, so ist eihe Div. von 5 % seitens der Haupt. stadt gesichert. Es tritt das Recht einer Revision der Fahrpreise seitens der Hauptstadt ein, wenn das ausschliessliche, aus dem Eisenbahngeschäft sich ergebende Reinerträgnis in 5 einander folgenden Jahren 10 % des A.-K. übersteigt. Im Sinne des Vertrages hat die Ges. an die Hauptstadt während der Konzessionsdauer für die Grundbenutzung folgende Abgabe zu leisten von den Brutto-Einnahmen aus der Personen- u. Frachtbeförderung: Bis K 4 000 000 3 %, für je weitere K 1 000 000 4 % bezw. 5, 7, 10, 13 u. 16 %. Die Budapester Strassen-Eisenbahn ist für elektr. Betrieb mit ober- u. unterirdischer Leitung ausgebaut. Die Ges. besitzt 2 eigene Stromerzeugungsanlagen u. eine Unterstation. Die Maximalleistungsfähigkeit beträgt 34 560 PS. Die Entwickelung der Budapester Strassen. Eisenbahn zeigt nachstehende tabellarische Übersicht: 1913 1914 1915 1916 1917 Geleislänge . . . km 1727 175,3 176,3 176,3 176,3 Zahl der Betriebswagen. 963 963 970 985 985 Geleistete Wagenkilometer . 39 378 179 34 619 581 34 202 053 40 561 909 34 592 701 Zahl der beförderten Personen 30 364 566 128 270 591 141 889 664 172 323 905 194 948 204 Betriebseinnahmen . . K 118 146 727 17 834 859 19 906 331 24 238 810 27 967 501 Betriebsausgaben 8 892 747 8 688 792 8 433 182 10 450 826 12 973 892 Bruttoüberschus .. „ 9 253 980 9 146 067 11 473 149 13 787 984 14 993 609 Die Budapester Strassen-Eisenbahn-Gesellschaft hat die nachstehenden Bahnen in ihren Konzern einbezogen, welche eine Ergänzung ihres Netzes bilden u. auf deren Geschäfts. führung sie durch ihren Aktienbesitz einen entscheidenden Einfluss ausübt: 1. Budapester Lokalbahnen (Gesamt-A.-K. K 73 963 900, davon im Besitz der Ges. K 72 809 300 Aktien u. 3873 Genussscheine, Div. 1907–1919: 4, 4, 3½, 3 ¾, 4, 4½, 4½, 4, 4, 4½, 4, 3½, 0 %); 2. Budapest Ujpest-Rakospalotaer Strassenbahn (Gesamt-A.-K. K 12 206 200, davon im Besitz K 6 792 600 Aktien u. 6886 Genussscheine, Div. 1907–1919: 5, 5, 5½, 6, 6½, 6½, 6½, 5, 4, 5, 4, 0, 0 %); 3. Franz Josef-Untergrundbahn (Gesamt-A.-K. K 7 200 000, davon im Besitz 3 513 200 Aktien u. 434 Ge- nussscheine, Div. 1907–1919: 3, 3½, 3, 3, 4½, 5, 5, 4½, 5, 7, 7, 7, 0 %). Bei Ausbruch der Revolution am 31./10. 1918 wurde die Verkehrsleitung der Eisen- bahnen der Ges. im Auftrage des Nationalrates von Bevollmächtigten übernommen, und am 5./11. 1918 wurden die Betriebe der vereinigten Budapester Verkehrsunternehmung in Verwaltung der Hauptstadt Budapest übergeben. Durch Verordnung der sogen. Volks- regierung vom 22./11. 1918 wurden die Eisenbahnen samt Beständen u. Pensionsfonds als Gemeingut einverleibt und gleichzeitig erklärt, dass die Entschädigung für die Eisenbahn- betriebe u. Bestände durch besondere Rechtebestimmungen geregelt werden. Am 24./11. 1918 machte ein von der Direktion der Ges. entsendetes Komitee den Handelsminister auf die Folgen aufmerksam, welche bei einer eventuellen Schädigung der Aktionäre entstehen könnten; infolgedessen wurden Verhandlungen eingeleitet, um eine Verständigung zwischen der Hauptstadt und den Vertretern der Ges. zu ermöglichen. Die Verhandlungen wurden jedoch abgebrochen, da die Proletardiktatur sämtliche Verkehrsunternehmungen ohne Ent- schädigung sozialisiert hatte und auch die Zinshäuser der Ges. u. deren Erträgnisse ent- eignet hatte. Als nach Sturz der Proletardiktatur das Privateigentum wieder hergestellt wurde, kam die Ges. wieder in den Besitz der Zinshäuser mit Ausnahme derjenigen, welche am 5./11. 1918 anlässlich der Enteignung unter Verwaltung der Budapester Ver- einigten Stadtbahnen gestellt wurden. Die am 7./8. 1919 entstandene Regierung hat an- geordnet, dass die enteigneten hauptstädtischen Bahnen vorläufig als Vereinigte Stadt- bahnen unter Leitung eines Ministerial-Kommissärs verbleiben. Das Gesetz über die Wiederherstellung der Verfassung 1920: IT hat die Rechtsordnung u. Kontinuität her- gestellt, demzufolge die Unternehmungen verständigt wurden, dass die Regierung die enteigneten Eisenbahnen zurückzugeben geneigt wäre und bezüglich der Rücknahme eine Erklärung erwarte. Die Ges. hat in einer Eingabe erklärt, dass sie unter unbedingter Aufrechterhaltung ihrer Schadenersatzansprüche bereit sei, die Eisenbahnen wieder zurück- zunehmen; gleichzeitig hat sie aber nachgesucht, dass die jetzige Verwaltung bis zum 1./9. 1920 aufrechterhalten bleibe, damit inzwischen die hauptstädtische Verkehrsfrage eil. heitlich gelöst werden könne. Kapital: K 56 583 800, davon getilgt Ende 1919: K 8 456 000 in Aktien à K 200. Im eigenen Besitz Ende 1919: K 7916 800 Aktien u. 10 356 Genussscheine. Urspr. A.-K. fl. 2 000 000, erhöht durch Beschluss der G.-V. v. 19./10. 1895 auf fl. 10 600 000, durch Beschl. der G.-V. v. 18./2. 1898 auf fl. 20 238 900, durch Beschl. der G.-V. v. 25./4. 1911 auf K 48 583 800 u. durch Beschl. der G.-V. v. 29./4. 1912 auf K 56 583 800. Die G.-V. v. 26./3. 1913 beschloss von den im Portefeuille der Ges. befindlichen Aktien 50 000 Aktien zu begeben, wovon 18 298 Aktien den alten Aktionären zum Kurse von K 570 per Aktie à K 200 im Verhältnis von 10:1 zum Bezuge angeboten wurden, während 31 702 Aktien einem Bankkonsortium kest über dem den Aktionären angebotenen Kurs verkauft wurden. Ferner wurde die Direktion ermächtigt, die von den Aktionären nicht bezogenen Aktien freihändig zu Ver- kaufen u. das Agio dem R.-F. zuzuführen. Aktientilgung: Das A.-K. ist während der Konz Dauer zu amortisioren. Die Tilg. geschieht durch Verlos. im Dez. per 2./1. des folg. Jahres: für die verlosten Aktien werden Genussscheine ausgegeben, welche, abgesehen von der den Aktien allein zufliessenden ersten Div. von 5 %, im übrigen mit den Aktien gleiche Rechte haben.