4 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. 200, 500, 1000, 2000, 5000, 10 000, 20 000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Unkündbar bis 1./10. 1924. Aufgelegt zur Zeichnung in der Zeit vom 23./9.–6./11. 1918. Der Zeichnungspreis betrug für diejenigen Stücke, welche unter Sperrung bis 15./10. 1919 in das Reichsschuldbuch ein- zutragen waren, 97.80 %, für alle übrigen Stücke 98 %. Kursnotiz wie 1. Kriegsanleihe. 5 % Schatzanweisungen des Deutschen Reiches von 1915 (2. Kriegsanleihe), M. 776 111 900, eingeteilt in 4 Serien (I–IV) in Stücken à M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000, 10 000, 20 000, 50 000, 100 000; welcher Serie die einzelne Schatzanweisung angehört, ist aus ihrem Texte ersichtlich. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Durch Auslos. von je einer Serie zum 2./1. 1921, 1./7. 1921, 2./1. 1922, 1./7. 1922. Die Auslos. finden im Jan. u. Juli jedes Jahres, erstmals im Juli 1920 statt; die Rückzahl. geschieht an dem auf die Auslos. folg. 2./1. bezw. 1./7. Die Schatz- anweisungen wurden in der Zeit vom 27./2.–19./3. 1915 zu 98.50 % aufgelegt. Kurs Ende 1916–1920: In Berlin: 99, –, 93.50*, 92.25, 98.80 %. – In Frankf. a. M.: 99, –, 93.50*, 91.75, 98.60 %. – In Hamburg: 99, –, 93.50*, 91.65, 98.60 %. – In Leipzig: 99, –, 93.50*, 92.40, 98.10 %. – In München: 99, –, 93.50*, 92.25, 98 %. 4½ % Schatzanweisungen des Deutschen Reiches von 1916 (4. Kriegsanleihe), M. 1 571 949 700, eingeteilt in 10 Serien (I–X) in Stücken zu M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000, 10 000, 20 000; welcher Serie die einzelne Schatzanweis. angehört, ist aus ihrem Texte ersichtlich. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Durch Auslos. von je einer Serie in den Jahren 1923–1932; die Auslos. findet im Januar jedes Jahres (zuerst 1923) statt, die Rückzahl. geschieht an dem auf die Auslos. folg. 1./7. Die Inhaber der ausgelosten Stücke können statt der Barzahl. 4½ % bis 1./7. 1932 unkündbare Schuldverschreib. fordern. Die Schatzanweis. wurden in der Zeit vom 4./3.–22./3. 1916 zu 95 % aufgelegt. Kurs Ende 1916–1920: In Berlin: 95, –, 86*, 76.60, 80.50 %. – In Frankf. a. M.: 95, –, 86*, 76.75, 80.50 %. – In Hamburg: 95, –, 86*, 76.40, 80.30 %. – In Leipzig: 95, –, 86, 76.10, 80.35 %. – In München: 95, –, 86*, 76.25, 80.40 %. 4½ % Schatzanweisungen des Deutschen Reiches von 1916 (5. Kriegsanleihe), M. 1 074 348 600, eingeteilt in 10 Serien (I–X) in Stücken zu M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000, 10 000, 20 000; welcher Serie die einzelne Schatzanweisung angehört, ist aus ihrem Texte ersichtlich. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Durch Auslos. von je einer Serie in den Jahren 1923–1932. Die Auslos. findet im Januar jedes Jahres (zuerst 1923) statt, die Rückzahl. geschieht an dem auf die Auslos. folgenden 1./7. Die Inhaber der ausgelosten Stücke können statt der Barzahlung 4½ % bis 1./7. 1932 unkündbare Schuldverschreib. fordern. Die Schatzanweis. wurden in der Zeit vom 4./9.–5./10. 1916 zu 95 % aufgelegt. Kurs mit 4½ % Schatzanweisungen (4. Kriegsanleihe) zus. notiert. 5 % Schatzanweisungen des Deutschen Reiches von 1917. M. 400 000 000, eingeteilt in 5 Serien von je M. 80 000 000 in Stücken zu M. 5000, 20 000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg. durch Pari-Auslosung von 1921–1923. Begeben im Jahre 1917 durch Bankvermittlung zu 99 %. Kurs Ende 1918–1920: In Berlin: 93*, 92.50, 98.10 %. – In Frankf. a. M.: 93*, 92, 98.60 %. – In Hamburg: 93*, 92, 98.25 % –— In Leipzig: 93*, 92.50, 98.50 %. –— In München: 937*, 92.25, 97.10 %. 4 % Schatzanweisungen des Deutschen Reiches von 1917 (6. Kriegsanleihe), auslosbar mit 110 % bis 120 %. M. 1 850 251 500 in Stücken zu M. 1000, 2000, 5000, 10 000, 20 000; welcher Gruppe die einzelne Schatzanweisung angehört, ist aus ihrem Text ersichtlich. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Die Schatzanweisungen werden zur Einlösung in Gruppen im Januar u. Juli jedes Jahres, erstmalig im Januar 1918, ausgelost u. an dem auf die Auslos. folg. 1./7. oder 2./1. mit 110 % zurückgezahlt. Es werden jeweils so viele Gruppen ausgelost, als dies dem planmässig zu tilgenden Betrage von Schatzanweisungen entspricht. Die nicht ausgelosten Schatzanweis. sind seitens des Reiches bis zum 1./7. 1927 unkündbar. Frühestens auf diesen Zeitpunkt ist das Reich berechtigt, sie zur Rückzahlung zum Nenn- wert zu kündigen, jedoch dürfen die Inhaber alsdann statt der Barrückzahlung 4 %ige, bei der ferneren Auslos. mit 115 % rückzahlbare, im übrigen den gleichen Tilgungsbedingungen unterliegende Schatzanweisungen fordern. Frühestens 10 Jahre nach der ersten Kün- digung ist das Reich wieder berechtigt, die dann noch unverlosten Schatzanweisungen zur Rückzahlung zum Nennwert zu kündigen, jedoch dürfen alsdann die Inhaber statt der Barzahlung 3½ % mit 120 % rückzahlbare, im übrigen den gleichen Tilgungsbedingungen unterliegende Schatzanweisungen fordern. Eine weitere Kündigung ist nicht zulässig. Die Kündigungen müssen spätestens 6 Monate vor der Rückzahlung und dürfen nur auf einen Zinstermin erfolgen. Für die Verzinsung der Schatzanweis. u. ihre Tilg. durch Auslos. werden jährlich 5 % vom Nennwert ihres ursprünglichen Betrages auf- gewendet. Die ersparten Zinsen von den ausgelosten Schatzanweis. werden zur Einlös. mitverwendet. Die auf Grund der Kündig. vom Reiche zum Nennwert zurückgezahlten Schatzanweis. nehmen für Rechnung des Reiches weiterhin an der Verzins. u. Auslosung teil. Am 1./7. 1967 werden die bis dahin etwa nicht ausgelosten Schatzanweisungen mit dem alsdann für die Rückzahlung der ausgelosten Schatzanweis. massgebenden Betrage (110 %, 115 % oder 120 %) zurückgezahlt. Aufgelegt zur Zeichnung in der Zeit vom 15./3. bis 16./4. 1917 zu 98 %. Den Zeichnern neuer 4½ % Schatzanweis. war es gestattet, daneben Schuldverschreib. u. Schatzanweis. der früheren Kriegsanleihen in neue 4½ % Schatzanweis. umzutauschen, jedoch konnte jeder Zeichner höchstens doppelt soviel alte Anleihen (nach dem Nennwert) zum Umtausch anmelden, wie er neue Schatzanweis. gezeichnet hatte. Die Umtauschanträge waren innerhalb der Zeichnungsfrist zu stellen. Die 5 % Schuldverschreib.