6 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. Auslos. im ersten Auslosungstermin abgesehen, jährl. 5 % vom Nennwert ihres ursprüngl. Betrages aufgewendet. Die ersparten Zs. von den ausgelosten Schatzanweis. werden zur Einlösung mitverwendet. Die auf Grund der Kündig. vom Reiche zum Nennwert zurück- gezahlten Schatzanweis. nehmen für Rechnung des Reichs weiterhin an der Verzins. u. Auslos. teil. Am 1./7. 1957 werden die bis dahin etwa nicht ausgelosten Schatzanweis. mit dem alsdann für die Rückzahl. der ausgelosten Schatzanweis. massgebenden Betrage (110 %, 115 % oder 120 %) zurückgezahlt. Aufgelegt zur Zeichnung in der Zeit vom 18./3. bis 18./4. 1918 zu 98 %. Den Zeichnern einer 4½ % Schatzanweis. war es gestattet, daneben Schuldverschreib. sämtl. früheren Kriegsanleihen u. Schatzanweis. der I., II., IV. und V. Kriegsanleihe unter denselben Bedingungen wie bei der 7. Kriegsanleihe in neue 4½ % Schatzanweis. einzutauschen. Die alten Stücke waren bis zum 29./6. 1918 einzuliefern. Die mit Jan.-Juli-Zinsen ausgestatteten Stücke waren mit Zinsschein, die am 2./1. 1919 fällig sind; die mit April-Oktober-Zinsen ausgestatteten Stücke mit Zinsschein, die am 1/10. 1918 fällig sind, einzureichen, so dass die Einlieferer von April-Oktober-Stücken auf ihre alten An- leihen Stück-Zs. für / Jahr vergütet erhalten. Zum Umtausch wurden angemeldet M. 125 080 200 älterer Anleihen. Kurs mit 4½ % Schatzanweisungen (6. Kriegsanleihe) zus. notiert. 4½ % Schatzanweisungen des Deutschen Reiches von 1918 (9. Kriegsanleihe), auslosbar mit 110 % bis 120 %. M. 1 380 097 900 in Stücken zu M. 500, 1000, 2000, 5000, 10 000, 20 000, welcher Gruppe die einzelne Schuldanweisung angehört, ist aus ihrem Text ersichtlich Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Die Schatzanweisungen werden zur Einlösung in Gruppen im Januar und Juli jedes Jahres, erstmals im Juli 1919, ausgelost und an dem auf die Auslosung folgenden 2./1. oder 1./7. mit 110 % zurückgezahlt. Die Auslosung geschieht nach dem gleichen Plan und gleichzeitig mit den Schatzanweisungen der 6. Kriegsanleihe. Die nach diesem Plan auf die Auslosungen im Januar und Juli 1918 und Januar 1919 entfallende Zahl von Gruppen der neuen Schatzanweisungen wird jedoch erst im Juli 1919 mit aus- gelost. Die nicht ausgelosten Schatzanweisungen sind seitens des Reichs bis zum 1./7. 1927 unkündbar. Frühestens auf diesen Zeitpunkt ist das Reich berechtigt, sie zur Rückzahlung zum Nennwert zu kündigen, jedoch dürfen die Inhaber alsdann statt der Barrückzahlung 4 %ige, bei der ferneren Auslosung mit 115 % rückzahlbare, im übrigen den gleichen Til- gungsbedingungen unterliegende Schatzanweisungen fordern. Frühestens 10 Jahre nach der ersten Kündigung ist das Reich wieder berechtigt, die dann noch unverlosten Schatz- anweisungen zur Rückzahlung zum Nennwert zu kündigen, jedoch dürfen alsdann die In- haber statt der Barzahlung 3½ %ige mit 120 % rückzahlbare, im übrigen den gleichen Til- gungsbedingungen unterliegende Schatzanweisungen fordern. Eine weitere Kündigung ist nicht zulässig. Die Kündigungen müssen spätestens sechs Monate vor der Rückzahlung und dürfen nur auf einen Zinstermin erfolgen. Für die Verzinsung der Schatzanweisungen und ihre Tilgung durch Auslosung werden, von der verstärkten Auslosung im ersten Aus- losungstermin abgesehen, jährlich 5 % vom Nennwert ihres ursprünglichen Betrages auf- gewendet. Die ersparten Zinsen von den ausgelosten Schatzanweisungen werden zur Ein- lösung mitverwendet. Die auf Grund der Kündigungen vom Reiche zum Nennwert zurück- gezahlten Schatzanweisungen nehmen für Rechnung des Reichs weiterhin an der Verzinsung und Auslosung teil. Am 1./7. 1967 werden die bis dahin etwa nicht ausgelosten Schatz- anweisungen mit dem alsdann für die Rückzahluug der ausgelosten Schatzanweisungen massgebenden Betrage (110 %, 115 % oder 120 %) zurückgezahlt. Aufgelegt zur Zeichnung in der Zeit vom 23./9.–6./11. 1918 zu 98 %. Den Zeichnern neuer 4½ % Schatzanweisungen war es gestattet, daneben Schuldverschreib. sämtlicher früheren Kriegsanleihen u. Schatz- anweis. der I., II., IV. u. V. Kriegsanleihe in neue 4½ % Schatzanweis. umzutauschen, jedoch konnte jeder Zeichner höchstens doppelt so viel alte Anleihen (nach dem Nennwert) zum Umtausch anmelden, wie er neue Schatzanweis. gezeichnet hatte. Die alten Stücke waren bis zum 21./12. 1918 einzuliefern. Die 5 % Schuldverschreib. aller vorangegangenen Kriegsanleihen wurden ohne Aufgeld gegen die neuen 4½ % Schatzanweis. umgetauscht. Die Einlieferer von 5 % Schatzanweis. erhielten eine Vergütung von 2.25 %, während die Einlieferer von 4½ % Schatzanweis. der IV. u. V. Kriegsanleihe eine Zuzahlung von 2.50 % zu leisten hatten. Zum Umtausch wurden angemeldet M. 185 038 300 älterer Anleihen. Kurs mit 4½ % Schatzanweisungen (6. Kriegsanleihe) zus. notiert. 4½ % Reichs-Schatzanweisungen von 1918. M. 1 400 000 000 in Stücken zu M. 5000, 10 000 20 000. Zs.: 1./4., 1./10 Tilg.: Rückzahlb. 1./4. 1924. Die Schatzanweisungen gelangten nicht zur öffentlichen Subskription, sondern wurden an Banken und Bankiers Betzebeß die sie vom 4./7. 1918 zu 97.50 % an ihre Kundschaft verkauften. Deutsche Spar-Prämienanleihe von 1919. M. 4 000 000 000 in 4 000 000 Spar-Prämien- stücken zu M. 1000, eingeteilt in 4 Reihen (Lit. A, B, C, D); jede Reihe enthält 2500 Gruppen (1–2500) u. jede G 400 Nummern (1–400). Gewinn-Verlosungen finden zweimal jährlich am 2./1. u. 1./7. statt (die erste Verlos. ausnahmsweise im März 1920); bei jeder Gewinnverlosung werden 2000 Gewinne im Betrage von M. 20 000 000 gezogen. Gewinn- plan 4 1 000 000, 4 *, 500 000, 4 * 300 000, 4 200 000, 8 * 150 000, 16 100 000, 40 * 50 000, 80 * 25 000, 160 * 10 000, 240 5000, 320 * 3000, 320 * 2000, 800 1000 M. Tilgungsauslosungen finden jährlich am 1./7. statt. Tilgungsplan 1920–1929: 40 000 Stck., 1930–1939: 60 000 Stek., 1940–1949: 80 000 Stck., 1950–1959: 60 000 Stck., 1960–1999: 40 000 Stck. Auf jedes 2. getilgte Spar-Prämienstück entfällt ein Bonus, welcher bis 1949 M. 1000, von 1950–1959 M. 2000, von 1960–1999 M. 4000 beträgt, ausserdem bekommt