Anleihen des Deutschen Reiches. 11 102, 110.70, 101.10, 98.90, 96.30, 97.60* –, 89, –, 94*, 73, 72 %. Kurs Ende 1909–1920: In Leipzig: 101.50, 101.70, 100.50, 98.40, 96.75, 97.60*, –, 89, –, 94*, 78, 71 %. Badische 4 % Anleihe von 1911/12. M. 60 000 000 in Stücken zu M. 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg.: Unkündbar bis 1./1. 1921; im übrigen wie bei Anleihe von 1907. Der Staatsschuldenverwalt. steht es frei, die in einem Jahre zu tilgenden Schuldverschreib. entweder freihändig aufzukaufen oder durch das Los bestimmen zu lassen u. sodann zum Nenn- wert zurückzubezahlen. Zahlst.: Berlin u. Frankf. a. M.: Deutsche Bank, Disconto-Ges., ferner alle zur Einlös. verpflichteten badischen Staatskassen. Aufgelegt in Berlin, Frankf. a. M., Mann- heim 19./1. 1911 M. 29 000 000 zu 101.50 % u. 16./4. 1912 M. 29 000 000 zu 100.20 %. Kurs in Berlin u. Frankf. a. M. mit 4 % Anleihe von 1908/09 zus. notiert. Badische 4 % Anleihe von 1913. M. 30 000 000 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Kündig. frühestens zum 1./1. 1930 zulässig nach voraus- gegangener 3 monat. Künd.; die Tilg. erfolgt durch Verwend. der im Staatsvoranschlag hierfür etwa vorgesehenen Mittel. Der Staatsschuldenverwalt. steht es frei, die in einem Jahre zu tilgenden Schuldverschreib. entweder freihändig anzukaufen oder durch das Los bestimmen zu lassen u sodann zum Nennwert zurückzubezahlen. Zahlst.: Berlin u. Frankf. a. M.: Deutsche Bank, Disconto-Ges., ferner alle zur Einlös. verpflichteten badischen Staatskassen. Aufgel. in Berlin, Frankf. a. M., Mannheim 3./5. 1913 M. 28 000 000 zu 97.60 % für diejenigen Stücke, die unter Sperrung bis 1./2. 1914 in das Staatsschuldbuch einzutragen sind, zu 97.80 % für alle übrigen Stücke. Kurs in Berlin u. Frankf. a. M. mit 4 % Anleihe v. 1908/09 Zus. notiert. Badische 4 % Anleihe von 1914: M. 30 000 000 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Kündig. frühestens zum 1./1. 1935 zulässig. Die Tilg. erfolgt durch Verwendung der im Staatsvoranschlag hierfür etwa vorgesehenen Mittel der Staatsschuld- verwaltung. Der Staatsschuldenverwalt. steht es frei, die in einem Jahr zu tilgenden Schuld- verschreib. entweder freihändig aufzukaufen oder durch das Los bestimmen zu lassen, u. sodann z. Nennwert zurückzubezahlen. Zahlst.: Berlin u. Frankf. a. M.: Disconto-Ges., Deutsche Bank, ferner alle zur Einlös. verpflichteten badischen Staatskassen. Aufgelegt 6./5. 1914 M. 29 000 000 zu 96.80 % für diejenigen Stücke, die unter Sperrung bis 1./2. 1915 in das Staatsschuldbuch einzutragen sind, zu 97 % für alle übrigen Stücke. Kurs in Berlin u. Frankf. a. M. mit 4 % Anleihe von 1908/09 zus. notiert. Badische 4 % Anleihe von 1919. M. 120 000 000 in Stücken zu M. 200, 500, 1000, 2000, 5000, 10 000. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg.: unkündbar bis 1935. Der Staatsschuldenverwaltung steht es frei, die in einem Jahre zu tilgenden Schuldverschreib. entweder freihändig aufzukaufen oder durch das Los bestimmen zu lassen u. sodann zum Nennwert zurückzubezahlen. Zahlst.: Karlsruhe: Bad. Bank, Rhein. Creditbank, Südd. Disconto-Gesellschaft, Veit L. Homburger, Straus & Co.; Mannheim: Bad. Bank, Rhein. Creditbank, Südd. Disconto-Gesellschaft; Berlin u. Fft. a. M.: Deutsche Bank. Disconto-Gesellschaft, ferner alle zur Einlös. verpflichteten badischen Staatskassen. Die Anleihe in Höhe von M. 60 000 000 wurde im Januar 1919 freihändig verkauft zu 92.50 %; für Eintragungen in das Staatsschuldbuch mit einer Sperre von 1 Jahr zu 92.30 %; weitere M. 60 000 000 wurden im April 1919 zu 92 % freihändig ver- kauft. Kurs Ende 1919–1920: In Berlin: 68, 70.80 %. – In Frankf. a. M.: –, 72.50 %. Die Zinsscheine u. die verlosten Schuldverschreib. werden schon vom 16. des dem Fällig- keitstag vorangehenden Monats an zum vollen Nennbetrag eingelöst. Die bad. Staatskassen vergüten für gekünd. Schuldverschreib., die erst nach Ablauf von 6 Mon. nach dem Heimzahl.- Termin zur Einlös. gelangen, Hinterlegungs-Zs. in Höhe von 2 % des Kapitalbetrages. Hierbei bleiben die ersten 6 Monate nach dem Heimzahlungstermin für die Zinsvergütung ausser Betracht, dagegen wird der Monat der Einlös. voll gerechnet. Die Besitzer von Schuldverschreib. können diese nach Massgabe der bestehenden Vorschriften bei der Staats- schuldenverwalt. auf den Namen gebührenfrei umschreiben u. ebenso die Umschreib. wieder aufheben lassen. Bei den nach Einführung des Staatsschuldbuchs begebenen Anleihen findet eine Umschreib. nicht mehr statt. Staatsschuldbuch, eingerichtetlt. Gesetz v. 8./6. 1912. Das Staatsschuldbuch, das am 1./1.1913 in Kraft trat, ist allen denjenigen zu empfehlen, die ihre Gelder auf längere Dauer zinsbar anlegen wollen. Die Staatsschuldbuchforderungen bilden einen Teil der badischen Staatsanleihen. Eine Auslos. findet nicht statt; auch eine Kündig. von seiten des Staates steht auf absehbare Zeit nicht zu erwarten. Verluste durch Diebstahl, Verbrennen u. dergl. sind ausgeschlossen. Die Auf. bewahrung von Wertpapieren, insbes. von Zinsscheinen fällt weg. Letzteres ist insofern wichtig, als Zinsscheine bei Verlust nicht gerichtlich aufgeboten werden können, also schwer ersetzlich sind. Buchschulden können nur auf Antrag begründet werden u. zwar a) durch Einlieferung von zum Umlauf brauchbaren Schuldverschreib. der badischen Staatsanleihen, denen die noch nicht fälligen Zinsscheine u. die Erneuerungsscheine beigefügt sein müssen; b) durch Barzahlung des Kaufpreises für Schuldverschreib. (Barzahlungen finden z. Z. nicht statt) auf Anleihekredite. Der Kaufpreis ist nach dem von der Staatsschuldenverwaltung im Staatsanzeiger bekanntgegebenen Kurse der Anleihe zuzügl. etwaiger Stück-Zs. zu be- rechnen. Der geringste Nennbetrag der Buchschuld ist M. 200. Die Barzahlungen müssen stets auf Beträge lauten, die in Stücken von Schuldverschreib. darstellbar sind. Verwaltungs- kosten werden nicht erhoben. Gebühren entstehen nur bei der Löschung einer Staats- schuldbuchforderung zum Zwecke der Ausreichung von Schuldverschreib. u. zwar für je angefangene M. 1000 Kapitalbetrag M. 0.75, jedoch mind. M. 2.