Landschaftliche Pfandbriefe etc. 81 sein. Die aus den Beständen der Tilg.-Masse etwa gewährten Hypoth. werden hierbei nicht eingerechnet. Steht dem Vorein eine Hypoth. an einem Grundstück zu, das er zur Ver- hütung eines Verlustes an der Hypoth. erworben hat, so darf diese als Deckung von Pfand- briefen höchstens mit der Hälfte des Betrages in Ansatz gebracht werden, mit welchem sie vor dem Erwerb des Grundstücks als Deckung diente. Ist infolge der Rückzahl. oder Tilg. von Hypoth. oder aus einem anderen Grunde die vorgeschriebene Deckung in Hypoth. nicht mehr vollständig vorhanden u. ist weder die Ergänzung durch andere Hypoth. noch die Einziehung eines entsprechenden Betrages von Pfandbriefen sofort ausführbar, so hat der Verein die fehlende Hypoth.-Deckung einstweilen durch Schuldverschreib. des Reiches oder eines Bundesstaates oder durch Geld zu ersetzen. Die Schuldverschreib. dürfen höchstens mit einem Betrage in Ansatz gebracht werden, der um 5 % des Nennwertes unter ihrem jeweiligen Börsenpreise bleibt. Die Pfandbriefe sind seitens der Inhaber unkündbar; durch den Verein erfolgt die Ein- ziehung von Pfandbriefen nach dem Ermessen des Vereins aus den Beständen des Tilg.-F. u. kann sowohl durch Ankauf als auch durch Auslos. zur Rückzahl. am 2./1. u. 1./7. eines Jahres bewirkt werden. a) 4½ % Pfandbriefe von 1914. M. 2 000 000 in Stücken à M. 500, 1000, 5000. Zs.: 2./1., 1./7. mit Garantie der Stadt B.-Schöneberg. Tilg.: Frühestens zum 2./1.1924 rückzahlbar. Zahlst.: B.-Schöneberg: Kasse des Vereins; Berlin: Nationalbank f. Deutschland. Eingeführt in Berlin 2./4. 1914 zu 100 %. Kurs 25./7. 1914: 100.25 % Ende 1916–1920: 90, —–, 957, 94.75, 96.50 %. b) 4 % Pfandbriefe von 1919. M. 1 000 000 in Stücken pp. wie zu a. Tilg.: Frühest. zum 1./1. 1930 rückzahlbar. Zahlst.: Berlin: Deutsche Girozentrale. Noch nicht eingeführt. Bilanz am 31. Dez. 1920: Aktiva: Guth. bei öffentl. Kassen u. Banken 153 113, Wertp. 564 738, Hypoth. 3 647 621, Schuldner 10 172, Schecks 565, nachträgl. eingeh. Wertp.-Zs. 3279. – Passiva: Verpflichtungen 1 000 000, Sicherheitsmasse 103 301, Tilgungsmasse 408 252, Pfandbr. 2 717 000, Gläubiger 11 009, rückständ. Tilg.-Beiträge 10 004, fäll. Zs.-Scheine 33 015, Rückstell. für verauslagte Kursdifferenz u. Stempel 5589, do. auf Em.-Unk. 785, Kapital- ertragssteuer 6520, Betriebsmasse 35 578, Überschuss 48 435. Sa. M. 4 379 488. Gewinn- u. Verlust-Konto: Einnahmen: Hypoth.-Zs. 126 637, Verwalt.-Gebühren 8308, Eintrittsgeld 6250, Tax-Gebühren 240, Darlehns-Provis. 28 984, Zs. 30 720, Kursgewinn 10 834, Em.-Gewinn 248, zus. M. 212 221. – Ausgaben: Pfandbr.-Zs. 101 701, Darlehns-Zs. 42 500, Geschäftsunk. 19 585, zus. M. 163 786, bleibt Überschuss zur Betriebsmasse M. 48 435. Vorstand: Dir. Stadtrat Wasmansdorff, Oberlehrer Prof. Richard Heyne, Architekt Heinrich Seidel, Stadtverordneter Emil Block. Aufsichtsrat: (20 Personen, für den Fall der Behinderung 8 Stellv.) Der Vors. u. sein Stellv., sowie 10 weitere Mitgl. u. 4 Stellv. werden vom Magistrat aus den Mitgl. der städt. Körperschaften, u. zwar mind. zur Hälfte aus den Stadtverordneten ernannt, die übrigen 9 Mitgl. u. 3 Stellv. werden von der G.-V. aus den Mitgl. des Vereins gewählt. Die Er- nennung u. die Wahl erfolgt für die Dauer von längstens 6 Jahren, alle 3 Jahre scheidet die Hälfte der gewählten Mitgl. des A.-R. u. ihrer Stellv. aus u. wird durch neue Wahlen ersetzt. Die das erste Mal Ausscheidenden werden durch das Los bestimmt. — Der A.-R. besteht zurzeit aus: Vors.: Oberbürgermeister Dominicus, Stellv.: Bürgermeister Machowicz, Stadtrat Jacobs, Stadtrat und Syndikus Dr. Muthesius, Stadtrat Dr. Lange, Stadtbaurat Dr. ing. Wagner, Malermeister Linicus, Büroangestellter Czeminski, Architekt Prof. Lassen, Geh. Kanzleidirektor Lachmann, Maurermeister Schlicht, Architekt Jatzow, Architekt Pfundt, Architekt Eisfelder, Architekt Brauer, Kaufmann L. Meyer, Rentier Bellmann, Justizrat Gottschalk, Rechnungsrat Schmedes, Kaufmann Salomon, Kaufmann Götze. Die Aufsicht für die Stadt mit dem Vetorecht gegen jede Beleihung führt der Magistratskommissar. Magistratskommissar ist zur Zeit Stadtrat Katz. Central-Landschaft für die Preussischen Staaten in RBerlin, Wilhelmplatz 6. Errichtet: Im Jahre 1873. Statuten genehmigt 21./5. 1873, Nachträge 3./1. 1884, 6./3. 1893, 14./7. 1898, 4./9. 1901, 21./6. 1902, 23./10. 1905, 23./10. 1911, 14./4. 1912, 22./1. 1913 u. 24./3. 1918. Die in den Preuss. Staaten bestehend. landschaftl. Kredit-Institute, namentl.: die Schlesische Landschaft, die Ostpreussische Landschaft, die Westpreuss. Landschaft, das Ritterschaftliche Kreditinstitut für die Kur- u. Neumark Brandenburg, das Neue Brandenb. Kredit-Institut, die Pomm. Landschaft, die Neue Pommersche Landschaft für den Kleingrundbesitz, das Kredit-Institut für die Ober- u. Niederlausitz, die Land- schaft der Provinz Sachsen, die Schleswig-Holsteinische Landschaft bilden einen Ver- band zur Förderung des Kredits der Grundbes., insbes. durch gemeins. Em. von land- schaftl. Central-Pfandbr., unter Vermittelung des Absatzes derselben. Mit Genehm. der dem Verbande angehör. Kredit-Institute können demselben auch andere Preuss. landschaftl. Kredit-Anstalten sich anschliessen. Der Austritt ist jedem der Institute gestattet, sofern dies von den verfassungsmässigen Organen desselben beschlossen wird, jedoch nur zulässig, nach- dem das ausscheidende Institut alle seine Verpflichtungen gegen die Central-Landschaft er- füllt u. landsch. Central-Pfandbr. in der Höhe, in welcher solche auf seinen Antrag zur Staatspapiere etc. 1921/1922. 1. VI