Landschaftliche Pfandbriefe etc. 105 Schuldner 431 099, Auslagen-Kto der Serien 22 u. 23 11 604, ausstehende Pfand-Zs. 2323, Grundstück 753 000, Einrichtungsgegenstände 300, Sächs. Heim-Beteiligung 5000. – Lasten: Pfandbr.-Schuldkto 68 732 250, Hauptilg. Serie III–22 a 16 655 625, laufende Tilg. zur Ausl. von Pfandbr. Serie IIIE–22 a 740 416, Rücklage der Serie III–22a 3 279 128, Guth. der Kundschaft 359 527, einzulös. Zinssch. 525 718, noch einzulös. Pfandbr. 59 275, allgemeine Rückl. 254 450, Rückl. für Ruhegehälter 64 698, zu zahlende Kapitalertragssteuer 123 025, An- staltsvermögen 1 173 636. Sa. M. 91 967 749. Gewinn und Verlust: Einnahmen: Vortrag 996 006, Gewinn an Pfandbriefen und anderen Wertpapieren 147 632, Zs. von Wechseln 92 789, Zs. von Pfanddarlehen 17 029, Mieten 48 163, Eintrittsgelder 2300, Verzugszinsen 1646, vereinnahmte Kosten bei Abtrennungs- Bewilligungen 1820, Renten-Uberschuss 6859, Gebühren 2973, Beiträge zu den Verwaltungs- kosten aus dem Rentenzuschlag 275 549, zus. M. 1 592 765. – Ausgaben: Kosten der An- staltsleitung, Reisekosten und Auslösung 8744, Staatsaufsichts- und Prüfungskosten 1300, Steuern und Abgaben 29 687, Gehälter 182 550, Kanzleikosten 59 107, Zs. zur Tilgung u. zu den Rücklagen 120 003, Zs. in lauf. Rechnung 2082, Überweis. auf Rückl. für Ruhegehälter 10 000, Abschreib. auf Grundstück 4945, uneinbringliche Forder. 710, Vortrag M. 1 173 636. Vorstand: Dr. Becker, Stellv. Rudolph auf Promnitz, Kammerherr Graf von Koenneritz auf Erdmannsdorf, Mitglieder: Major a. D. Kammerherr von der Decken auf Hof, Braun auf Niederlangenau, Schlosshauptmann Kammerherr von Tümpling Exz. auf Reinsdorf, Generalleutnant a. D. von Kospoth, Exz. auf Leubnitz, Rittmeister von der Crone auf Mark- kleeberg, Dr. Krug von Nidda u. von Falkenstein. Direktoren: Friedrich Otto Mejer, Carl Otto Schwarz. Staatsvertreter: Ober-Reg.-Rat von Wilucki, Leipzig. Syndikus: Rechtsanwalt Justizrat Dr. Conrad Junck, Leipzig. Grundrenten- u. Hypotheken-Anstalt der Stadt Dresden in Dresden. Errichtet: 29./9. 1900 als eine gemeinnützige Anstalt durch Beschluss des Rates u. der Stadtverordneten der Stadt Dresden, Statut genehmigt am 3./10. 1900 vom Sächs. Ministerium des Innern. Die Anstalt ist umgewandelt in eine rechtsfähige Anstalt des öffentl. Rechts durch Ges. v. 17./6. 1910 u. Verfass. v. 7. u. 11./7. 1910. Zweck: Die Grundrenten- u. Hypotheken-Anstalt hat den Zweck, die Strassen- u. Ent- wässerungsbauten, sowie die zur Beseitig. der Abfallstoffe dienenden Einricht., welche im Interesse der Erweiter. u. Ausgestaltung der Stadt Dresden u. der Wohlfahrt ihrer Bewohner durchzuführen sind, zu erleichtern, indem sie den Grundbesitzern gegen Belastung ihrer Grundstücke mit Renten die erforderl. Mittel zur Verfügung stellt. Ausserdem hat sie die Aufgabe, den Grundbesitz innerhalb der Stadt zu fördern, indem sie Darlehen gegen Hypoth. gewährt. Der Betrieb anderer Geschäfte als der in der Verfassung bezeichneten ist ausge- schlossen. Die Anstalt steht unter der verantwortl. Oberleitung des Rates u. ist eine ge- meinnützige Anstalt. Sie ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentl. Rechtes. Die Mittel zur Verfolg. ihrer Zwecke gewinnt die Anstalt durch ein von der Stadt darlehnsweise zur Ver- fügung gestelltes Betriebskapital, sowie durch Ausgabe verzinsl., auf den Inhaber lautender Grundrenten- u. Pfandbriefe. Die Anstalt hat ihren Sitz in Dresden. Beleihungsfähig sind lediglich Grundstücke, die innerhalb der jeweilig zur Stadt Dresden gehörigen Flur liegen. Für die Verbindlichkeiten der Anstalt haftet deren Vermögen u. soweit dieses, insbes. der R.-F., nicht ausreicht, die Stadtgemeinde Dresden. Das Vermögen der Anstalt besteht aus den Werten, die ihr von der Stadtgemeinde Dresden auf Grund der Satzungen v. 29. Sept.- 3. Okt. 1900 zur Verfüg. gestellt worden sind. Mit dem 1./7. 1910 überliess die Stadtgemeinde der neu errichteten Anstalt alle Grundstücke, Hypoth., Grundschulden, Reallasten u. sonst. Vermögenswerte, die sie für ihre Grundrenten- u. Hypoth.-Anstalt erworben hatte, wie sie in der Halbjahresbilanz vom 30./6, 1910 u. in dem Inventarverzeichnisse aufgeführt waren. Die Übergabe aller beweglichen Gegenstände erfolgte am 1./7. 1910. Die Anstalt hat sich der Stadtgemeinde Dresden gegenüber verpflichtet, bei allen Verpflichtungen, die der Stadt- gemeinde Dresden für ihre Grundrenten- u. Hypoth.-Anstalt, wie sie bis 30./6. 1910 bestanden hat, insbes. bei allen in der Bilanz v. 30./6. 1910 aufgeführten Schulden aus Grundrenten- u. Pfandbriefen, die Gläubiger rechtzeitig zu befriedigen, u. zwar haben die Gläubiger das Recht, die Befriedig. unmittelbar von ihr zu fordern. Die Grundrentenanstalt übernimmt die für die Beschaffung der Strassen u. Plätze, für ihre Herstell., Reinigung u. Entwässerung einschliessl. der Arbeiten zum Anschlusse der Grundstücke an das öffentl. Schleusennetz u. zur Beseitig. der Abfallstoffe aus bebauten Grundstücken nach Massgabe der gesetzl., insbes. der ortsstatutarischen Bestimm., den Grundbesitzern erwachsenden Abgaben u. Aufwendungen in der Weise, dass ihr dafür von dem Grundbesitzer eine bestimmte jährliche Rente auf eine gewisse Reihe von Jahren zu gewähren u. auf deim Grundbuchblatte des beteiligten Grund- stücks als Reallast einzutragen ist. In gleicher Weise gewährt sie den Verpflichteten die Mittel zur Tilg. der im städtischen Oblastenbuche eingetragenen Rückvergütungsansprüche. Die Höhe der der Grundrenten-Anstalt zu gewährenden jährlichen Rente und deren Dauer wird durch freie Vereinbarung zwischen der Anstalt und dem Rentenschuldner unter Be- obachtung folgender Punkte festgesetzt: 1) Die Rente darf nicht mehr als 6 % des von der