124 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. zu in Feldgütern zu bestehen. In württembergischen Gemeinden von mehr als 4000 u. ausserhalb Württembergs in Städten von mehr als 50 000 Einwohnern kann bei Hausgrund- stücken, die vorwiegend als Wohnungen benützt werden können, und ebenso bei allen landwirtschaftlichen Grundstücken innerhalb Württembergs, bei denen die gesamte Sicher- heit mindestens zu ⅝ in Feldgrundstücken besteht, die Beleihung in den durch die Satzung be- stimmten Grenzen bis zu des Grundstückswertes gehen. Der Wert der zu beleihenden Grund- stücke ist durch amtliche Schätzungsurkunden nachzuweisen. Die zu Gunsten einer Forderung des Vereins belasteten Grundstücke müssen zusammen einen jährlichen Ertrag gewähren, welcher die auf 50 Jahre berechnete Jahresrente mindestens einfach, und, soweit die Sicherung der Forderung nicht zum wenigsten den doppelten Betrag des Darlehns ausmacht, 1½ fach deckt. Schuldverschreibungen: Die zur Erfüllung des Vereinszwecks erforderl. Mittel werden durch Ausgabe von Schuldverschreib. auf Inh., welche mit Zinsscheinen u. Ern.-Schein ver- sehen sind, beschafft. Die Sicherheit der Vereinsgläubiger besteht in den dem Verein von seinen Mitgl. u. Schuldnern bestellten Hypoth. u. Pfandrechten und im R.-F. Die Schuld- verschreib. werden vom Dir. unterschrieben, vom Reg.-Kommissär mit seiner Unterschrift beglaubigt und tragen das Faksimile des Rechtsrats, Kassiers u. Kontrolleurs; sie sind ein- geteilt in Stücke zu M. 2000, 1000, 500, 300 u. 200 u. bei der neuesten Anleihe, unkündbar bis 1931, in Stücke zu M. 5000, 2000, 1000, 500, 200. Die Schuldverschreib. sind in Württemberg als Anlagen für Vormundschaften, staatl. Verwalt. u. Anstalten, Amtskörperschaften, Gemeinden u. Stiftungen, sowie als Dienstkaut. in sämtl. Departements zugelassen u. werden von der Reichsbank in I. Klasse belehnt. Sie können vom Verein auf Namen umgeschrieben werden; hierbei werden Zinsscheine u. Ern.-Scheine auf Antrag beim Verein verwahrt, wenn die Srhuldverschreib. im Eigentum einer öffentlichen Körperschaft stehen, oder als Sicherheits- leistung verpfändet werden, oder wenn der Vorst. aus anderen Gründen die Verwahrung gestattet. Die Auszahl. der Zs. erfolgt gegen Aushänd. der Zinsscheine durch die Vereinskasse oder die in den Schuldverschreib. bezeichneten Bankhäuser, im Fall der Zurückgabe der Zinsscheine an den Verein nur durch die Vereinskasse gegen Quittung. Die Gesamtsumme der im Umlauf befindl. u. zur Ausgabe fertigen Schuldverschreib. muss in der Höhe des Nennwerts durch Rentendarlehen von mind. gleicher Höhe und mind. gleichem Zinsertrag gedeckt sein. Die Einlös. der Schuldverschreib. erfolgt binnen 50 J. nach ihrer Ausstellung nach vorheriger 3 monat. Künd. von Seiten des Vereins; die Kündbarkeit kann bei Ausgabe der Schuld- verschreib. bis auf die Dauer von 10 Jahren ausgeschlossen werden. Den Inh. der Schuld- verschreib. steht ein Künd.-Recht nicht zu. Soweit die vor 1./1. 1902 datierten Vereinsschuld- verschreib. andere Bestimm. enthalten, sind diese massgebend. Die einzulösenden Schuld- verschreib. werden durch Verl. bestimmt. Das Ergebnis der Verl. und der Einlösungstermin werden mind. 3 Mon. vor der Einlös. öffentl. bekannt gemacht. Die vor 1./5. 1896 ausgegeb. Schuldverschreib. (Lit. K–) sind auch seitens der Gläubiger gegen Vormerk. halbj. kündbar und werden nach der Zeitordnung der Künd. aus den zur Verf. stehenden Mitteln bezahlt. Mit dem Ablauf des Termins hört die Verzins. der gekündigten Schuldverschreib. auf. Die Einlösung der Schuldverschreib. erfolgt bei der Vereinskasse oder bei den in den Schuld- verschreib. bezeichneten Bankhäusern. Reservefonds: Der R.-F. wird dadurch gebildet, dass die Vereins-Mitgl. für je M. 104 ¼ ihrer sichergestellten Rentenschuld nur M. 100 ausbezahlt erhalten. Ausserdem fliessen in den R.-F. die Ersparnisse an Zs., ein etwaiger Gewinn beim Verkauf von Schuldverschreib., sowie alle weiteren Erübrigungen, sodass der R.-F. das Reinvermögen des Vereins darstellt. Am R.-F. haben sämtl. Vereins-Mitgl. verhältnismässigen Anteil. Am 31./12. 1920 M. 7 009 273. 3½ % Württ. Kreditvereins-Schuldverschreib., Lit. K–U. In Umlauf am 31./12. 1920: M. 9 138 400. Zs.: jährl. Zs. 1./1. oder 1./7. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1890–1920: 95.90, 94.60, 97.40, 97.25, 100.25, 101.50, 100.45, 99.50, 98.60, 95.50, 93.50, 96.90, 99, 99.60, 99.40, 99, 98, 96.20, 96.20, 97, 97.30, 97, 96.40, 94.30, 96*, –, 94, –, 89.50*, 98, 97 %. – In Stuttgart Ende 1896–1920: 100.50, 101, 98.60, 95.50, 93.50, 96.40, 99, 99.60, 99.40, 99, 98, 96.20, 96, 97, 97.30, 97, 96.40, 94.30, 96*,., –, –, –, 89.50*, 98, 99 %. 3½ % württ. Kreditvereins-Schuldverschreib., Lit. A–E. Unkündbar bis 1./1. 1912. In Umlauf am 31./12. 1920: M. 23 829 000. Zs.: 1./1., 1./7., sowie 1./4., 1./10. Kurs Ende 1896–1920: In Frankf. a. M.: 101, 101, 99.50, 96, 93.30, 95.80, 98.80, 99.80, 99.80, 99.50, 97, 92.20, 92.20, 92.50, 91.60, 90.60, 89.30, 85.50, 87*, –, 78, –, 89.50*, 90, 92 %. – In Stuttgart: 100.50, 101, 98.60, 96, 93.30, 95.90, 98.80, 99.80, 99.80, 99.50, 97, 92.20, 92.20, 92.50, 91.60, 90.60, 89.30, 85.50, 87*, –, 78, –, 89.50*, 90.50, 93 %. 3½ % Wwürtt. Kreditvereins-Schuldverschreib., Lit. AA–EE. Unkündbar bis 1./1. 1912. In Umlauf am 31./12. 1920: M. 14 342 400. Zs.: 1./1., 1./7., sowie 1./4., 1./10. Kurs in Frank- furt a. M. u. Stuttgart mit 3½½ % Lit. A–E zus. notiert. 4 % württ. Kreditvereins-Schuldverschreib., Lit. AA–EE. Unkündbar bis 1./1. 1913. In Umlauf am 31./12. 1920: M. 12 257 700. Zs.: 1./1., 1 /7., sowie 1./4., 1./10. Eingeführt in Frankf. a. M. u. Stuttgart im Juni 1906. Kurs Ende 1906–1920: In Frankf. a. M.: 102.30, 99.90, 100, 100.20, 100.10, 99.80, 98.60, 95.50, 96.50*. –, 90, –, 100.75*, 99.25, 102.50 %. – In Stuttgart: 102.30, 99.90, 100, 100.40, 100.10, 99.80, 98.60, 95.50, 96.50*, –, 90, –, 100.75*, 100, 102.75 %. 4 % Württ. Kreditvereins-Schuldverschreib., Lit. AA–EE. Unkündbar bis 1./1. 1917 In Umlauf am 31./12. 1920: M. 14 920 600. Zs.: 1./1., 1./7., sowie 1./4., 1./10. Eingeführt in Frankf. a. M. 28./10. 1908 zu 99.70 %. Kurs Ende 1908–1920: In Frankf. a. M.: 101, 101.40, 101.20, 100, 98.60, 96, 96.50*, –, 90, –, 100.75*, 99.25, 102.50 %. – In Stuttgart: 101, 101.40, 101.20, 100, 98.60, 96, 96.50*, –, 90, –, 100.75*, 100, 102.75 %.