126 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. 4 % Anleihe vom 13./8. 1919 (zum Erwerb der Grossen Berliner Strassenbahn; staatliche Genehmigung vom 29./7. 1919): M. 141 000 000 in Stücken zu M. 200, 400, 1000, 5000, 10 000. Zs. 2./1., 1./7. Tilg.: Vom 2./1. 1921 ab durch Verlos. im Sept. (zuerst Sept. 1920) zum 2./1. des folg. Jahres oder durch Ankauf mit jährl. 1.783 % u. Zs.-Zuwachs bis 31./12. 1949. Zahlst.: Hauptkasse der Grossen Berliner Strassenbahn, Preuss. Staatsbank (Seehandlung), sowie nachstehende Banken und deren sämtl. Niederlass.: Dresdner Bank, Bank für Handel u. Industrie, S. Bleichröder, Commerz- u. Privat-Bank, Deutsche Bank, Deutsche Girozentrale, Disconto-Ges., Nationalbank f. Deutschland, Hardy & Co. G. m. b. H., Jacquier & Securius, A. Schaaffhausen'scher Bankverein A.-G. in Cöln. Eingeführt in Berlin 20./2. 1920 zu 106 %. Kurs in Berlin Ende 1920: 71.40 %. 4 % Anleihe vom 1./11. 1919 (zum Erwerb der Berliner Ostbahnen; staatl. Genehmig. v. 13./10. 1919): M. 6 800 000; Stückelung, Ausstattung, Zins- u. Tilg.-Bedingungen wie bei der 141 Millionen-Anleihe; desgl. Zahlst. ausser Preuss. Staatsbank (Seehandlung). 4 % Anleihe vom 10./6. 1920 (zur Bestreitung ausserordentl. Ausgaben für Zwecke der Grossen Berliner Strassenbahn und des Dauerwaldes): M. 150 000 000 in Stücken zu M. 500, 1000, 2000, 5000, 10 000 mit deutschem u. englischem Wortlaut. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Vom 1./4. 1922 ab durch Verlos. im Nov. (zuerst Nov. 1921) zum 1./4. des folgenden Jahres oder durch Ankauf mit jährlich 1.783 % u. Zs.-Zuwachs bis 31./3. 1951. Zahlst. wie bei der 141 Millionen-Anleihe ausser Preuss. Staatsbank (Seehandlung). Kanalisationsverband der Stadtgemeinde Berlin- Wilmersdorf, der Landgemeinden Berlin-Schmargendorf und Zehlendorf sowie der Stadtgemeinde Teltow. Auf Grund des Gesetzes vom 27./4. 1920 über die Bildung einer Stadtgemeinde Berlin sind alle Rechte u. Pflichten der früheren Gemeinden B.-Wilmersdorf, Schmargendorf u. Zehlendorf – mit Ausnahme von Teltow –— im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die neue Stadtgemeinde Berlin übergegangen. 4 % Anleihe von 1906. (Lt. Priv. vom 10./11. 1906.) M. 8 370 000 in Stücken à M. 500, 1000, 2000. Zs.: 1./4. u. 1./10. Tilg. vom 1./10. 1909 ab durch Ankauf oder Verl. im Dez. (zuerst Dez. 1909) per 1./4. des folg. Jahres mit jährl. 1½ % u. Zs.-Zuwachs, verstärkte Tilg. u. Gesamtkündig. bis 1./10. 1916 ausgeschlossen. Zahlst.: Berlin: Deutsche Bank. Aufgelegt in Berlin 11./12. 1906 M. 4 000 000 zu 101.50 %, erster Kurs in Berlin 14./1. 1907: 102 %. Der Restbetrag von M. 4 370 000 wurde aufgelegt 21./2. 1907 zu 101.50 %. Kurs Ende 1907–1920: In Berlin: 99.50, 100, 100.50, 100, 99.25, 96.50, 93.30, 98*, –, 88, –, 90*, 91.50, 73 %. Verj. der Zinsen in 4 J. (K.), der verl. Stücke in 30 J. (F.). Deutscher Zentral-Giroverband Deutsche Girozentrale in Berlin, Gertraudtenstr. 16/17. Errichtet: 1./2. 1918 als öffentlich rechtlicher Verband im Sinne des Gesetzes v. 19./7 1911. Zweck: Der Deutsche Zentral- Giroverband ist ein Verband rechtsfähiger deutscher kommunaler Giroverbände; er besitzt Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung u. bezweckt die Förderung des Geldausgleichs seiner Mitgliederverbände und sonstiger deutscher Kommunalverbände. Als kommunale Verbände gelten auch Giroverbände, die unter staatlicher Aufsicht die Förderung des Geldausgleichs unter deutschen Kommunalverbänden zum Zwecke haben. Sein gesamter Geschäftsbetrieb steht unter Staatsaufsicht. Zur Erfüllung seiner Aufgaben hat der Verband eine öffentliche Bankanstalt unter der Bezeichnung „Deutsche Girozentrale“ errichtet, die seitens der Mitgliedsverbände mit einem Betriebs- kapital von M. 15 000 000 ausgestattet ist. Das Betriebskapital war bemessen für den Beitritt der preussischen Giroverbände von Ost- u. Westpreussen, Pommern, Brandenburg, Posen, Schlesien, Sachsen mit Thüringen, Schleswig-Holstein u. Hannover u. der Giro- verbände von Baden, Bayern, Sachsen u. Württemberg. Die Unterverteilung auf die Giro- verbände erfolgte nach Massgabe der am 31./12. 1916 vorhandenen Spareinlagen der den Giroverbänden angeschlossenen Sparkassen durch Beschluss des Verwaltungsrats. Neu hinzutretende Mitgliedsverbände haben eine entsprechende Einlage zum Betriebskapital zu leisten, die von der Mitgliederversammlung festgesetzt wird. Die Verbandsmitglieder haften mit ihrem Vermögen u. mit ihrer Steuerkraft dem Verbande für die Deckung der nicht durch den Gewinn u. das eigene Vermögen des Verbandes gedeckten Verbindlichkeiten einschliesslich der nicht gedeckten Verwaltungskosten nach dem Verhältnis der Passiv-Zs. der Mitgliederverbände zuzüglich ihres Reingewinnes. Von dem beim Jahresschlusse sich ergebenden Reingewinn des Verbandes wird die Hälfte dem Sicherheits-F. zugeführt; aus der anderen Hälfte wird der eingezahlte Teil des Betriebskapitals mit 4 % verzinst u. der Rest unter die Mitgliedsverbände mit % nach dem Verhältnis ihrer Anteile am Betriebs- kapital, mit % nach dem Verhältnis ihrer Zs. im Haben u. mit nach dem Verhältnis ihrer Zs. im Vorschuss verteilt. Die Zs. langfristiger Kredite werden hierbei nicht berück-