Ööffentlich-rechtliche Verbände. 127 sichtigt. Die im Giroverkehr des Verbandes sich ansammelnden verfügbaren Gelder u. das Sicherheitsvermögen sind in sicheren u. flüssigen Werten anzulegen. Soweit dem Verbande zur Aufnahme langjährigen Kredits die Ausgabe von Schuldverschreib. auf den Inhaber staatlich genehmigt ist, ist er berechtigt, die dadurch flüssig gemachten Mittel durch seine Bankanstalt zur Gewährung langfristiger Kredite an freie Mitgliedsverbände u. an sonstige deutsche Kommunalverbände zu verwenden. Diese Kredite dürfen für den einzelnen Kommunalverband ohne Genehmigung der Aufsichtsbehörde der deutschen Girozentrale aus jeder der deutschen Girozentrale bewilligten Anleihe eine Million nicht überschreiten. Der Gesamtbetrag der für langfristig ausgeliehene Darlehen im Umlauf befindlichen Schuld- verschreib. muss stets in Höhe des Nennwertes durch Darlehen von mindestens gleicher Höhe u. mindestens gleichem Zinsertrage gedeckt sein. Die Gewährung langfristigen Kredites darf nur erfolgen, wenn die örtlich zuständige Bankanstalt des provinziellen Giroverbandes u. die örtlich zuständige kommunale Bankanstalt der Provinz (des Bezirks- verbandes) u. in ausserpreussischen Staaten die dortige örtlich zuständige kommunale Bank- anstalt sich zur Kreditgewährung unter den gleichen Bedingungen nicht bereit erklärt hat. Jedes Verbandsmitglied hat das Recht, durch Kündigung aus dem Verbande aus. zuscheiden. Die ausscheidenden Mitglieder haften für die bis zu ihrem Austritt vom Verbande eingegangenen Verpflichtungen, haben aber keinen Anspruch auf das Sicherheitsvermögen. Direktion: Hermann Jursch, Hermann Wasmansdorff, Erwin Blauert. 4 % Deutsche Kommunal-Anleihe von 1919: M. 100 000 000 in Stücken zu M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000, 10 000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Von 1920 ab durch Auslos. im Dez. per 1./4. des folgenden Jahres oder durch Ankauf mit jährl. mind. 1 % u. Zs.-Zuwachs in längstens 42 Jahren. Sicherheit: Für die Sicherheit der Schuldverschreib. haften der Deutsche Zentral-Giroverband sowie seine Bankanstalt, die deutsche Girozentrale in Berlin, u. die ihm angeschlossenen deutschen kommunalen Giroverbände mit ihrem gesamten Vermögen, für deren Sicherheit wiederum die in ihnen vereinigten Kommunalverbände (Städte, Kreise u. grössere Landgemeinden) mit ihrem Vermögen u. ihrer Steuerkraft haften. Ausserdem noch insbesondere die Kommunalverbände, denen aus der Anleihe Darlehne hergegeben werden, in Höhe dieser Darlehne. Zahlstellen: Deutsche Girozentrale in Berlin u. sämtliche provinziellen u. bundesstaatlichen Girozentralen, sowie alle bei dieser Zentrale angeschlossenen öffentlichen Spar- u. Girokassen. Eingeführt in Berlin 16./4. 1920 zu 97.25 %. Kurs in Berlin Ende 1920: 97 %. 4 % Deutsche Kommunal-Anleihe von 1920: M. 200 000 000 in Stücken zu M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000, 10 000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Von 1921 ab durch Auslos. im Dez. per 1./4. des folg. Jahres oder durch Ankauf mit jährl. mind. 1 % u. Zs.-Zuwachs in liangstens 42 Jahren. Sicherheit u. Zahlstellen wie bei Anleihe von 1919. Aufgelegt im März 1920 M. 25 000 000 zu 98 %. Bilanz am 31. Dez. 1920: Aktiva: Kasse 173 328, Zinsscheine u. Sorten 380 188, Guth. bei Noten- u. Abrechnungsbanken, sowie öffentlich-rechtlichen Kreditanstalten 129 921 387, Wechsel, Schecks u. unverzinsl. Schatzanweisungen 304 398 521, eig. Wertp.: verzinsliche Anleihen u. Schatzanweisungen des Reichs u. der Bundesstaaten 5 945 772, sonst. Wertp. 10 438 340, Aussenstände in lauf. Rechn. (bei Sparkassen 4 436 840, bei Kommunen 6 876 842, sonst. 16 149 624) 27 463 306, Lombard-Darlehen an Banken u. Sonstige 107 177 305, Darlehen mit festen Laufzeiten 555 774 606, Tilg.-Darlehen 111 583 025, am 31./12. 1920 anteilig fällige Darlehns-Zs. 1 201 002, Anteil an der Reichsanleihe-Akt.-Ges 6 300 000, Inventar 1. – Passiva: Betriebskapital 15 000 000, Sicherheits-F. 590 306, Guth. der Noten- u. Abrechnungsbanken, sowie öffentlich-rechtlichen Kreditanst. 120 207 371, Verbindlichkeiten (innerhalb 7 Tagen fällig 212 299 264, darüber hinaus bis 3 Monate fällig 403 212 213, später als nach 3 Monaten fällig 382 266 032) 997 777 509, Tilgungsanleihe (davon 4 % Deutsche Kommunalanleihe 106 002 000) 123 002 000, am 31./12. 1920 anteilig fällige Darlehnszinsen u. Zinsscheine 2 003 121, Pens.-F. 10 000, Disagio-Res. 75 952, Talonsteuer 29 127, Reingewinn 2 061 397. Sa. M. 1 260 756 782. Gewinn- u. Verlust-Konto: Einnahmen: Gewinne an Zs. u. Provis. 4 421 314, do. Wertp. 989 639, do. Zinsscheine u. Sorten 43 612, zus. M. 5 454 565. – Ausgaben: Geschäfts- u. Verwalt.-Kosten 3 068 109, Abschreib. auf Inventar 325 060, Reingewinn 2 061 397 (davon zum Sicherheits-F. 1 030 698, 4 % Zs. auf Betriebskapital 306 120, restliche M. 724 578 gelangen zur Verteilung an die Mitgliederverbände. Giroverband der kommunalen Verbände der Provinz Brandenburg in Berlin W 8, Kronenstr. 61/63. Errichtet: 17./2. 1914 als öffentlich-rechtlicher Verband im Sinne des Gesetzes v. 19./7. 1911. Zweck: Die Vereinigung bezweckt die Einrichtung eines Giroverkehrs unter den Ver- bandsmitgliedern u. mit anderen kommunalen Giroverbänden oder kommunalen Verbänden ausserhalb des Brandenburgischen Verbandes, sowie die Pflege des kommunalen Geld- u. Kreditverkehrs. Zur Ausführung des Verbandszweckes ist eine Bankanstalt unter der Bezeichnung , Girozentrale der Provinz Brandenburg“ errichtet, die nach der neuen