Ö 120 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. Satzung vom 5./4. 1919 als öffentliche Bankanstalt anerkannt ist. Mitglied des Verbandes kann mit Zustimmung des Verbandsvorstandes jeder Kommunalverband der Provinz Brandenburg werden. Die Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme am Verbandsgewinn, verpflichtet aber auch zur anteiligen Tragung des durch die Geschäftsführung erwachsenden Aufwandes u. zur Übernahme anteiliger Haftung für die vom Verbande eingegangenen Verpflichtungen. Neben der Haftpflicht seiner Mitglieder stattet der Verband seine Bank- anstalt mit einem Betriebskapital von 1 % der in den öffentlichen Sparkassen seiner an- geschlossenen Kommunalverbände befindlichen Spareinlagen aus. Ein entsprechender Betriebskapitalanteil kann auch von denjenigen Mitgliedern, die keine eigene Sparkasse haben, eingefordert werden. Die Festsetzung des Anteils dieser Mitglieder bleibt dem Vorstande überlassen. Von dem beim Jahresabschluss nach Abzug der Unkosten u. der Rücklagen sich ergebenden Reingewinn der Bankanstalt wird: 1. die Hälfte dem Sicherheits- vermögen zugeführt, 2. aus der anderen Hälfte zunächst die bis zu 4½ % festgesetzte Verzinsung der Anteile vom Betriebskapital gedeckt u. der Rest unter die Verbands- mitglieder, u. zwar zur Hälfte nach dem Verhältnis ihrer Anteile am Betriebskapital, zur anderen Hälfte nach dem Verhältnis ihrer Guthabenzinsen auf den Girokonten verwendet. Die Verbandsmitglieder haften mit ihrem Vermögen u. ihrer Steuerkraft dem Verbande für die Deckung der nicht durch den Gewinn u. das eigene Vermögen des Verbandes gedeckten Verbindlichkeiten einschliesslich der nicht gedeckten Verwaltungskosten, u. zwar zur einen Hälfte nach der Höhe ihres Anteils am Betriebskapital, zur anderen Hälfte nach der Höhe der ihnen im letzten abgelaufenen Geschäftsjahr berechneten Zinsen im Soll- u. Habenverkehr ausschliesslich derjenigen vom Betriebskapital. Für die ausgeschiedenen aber noch haftenden Mitglieder kommen die Zinsen des letzten Geschäftsjahres ihrer Mitgliedschaft zum Ansatz. Der Verband ist Mitglied des Deutschen Zentral-Giroverbandes, Zahl der Mitglieder: Städte Kreise Landgemeinden zusammen 1916 49 9 3 61 1917 63 15 10 88 1918 73 21 19 113 1919 81 24 27 132 1920 99 30 27 156 Gesamt-Umsatz: 1916 M. 1 226 473 142 1917 66. 1918 „ 15 989 156 309 1919 „ 22 916 684 489 1920 „ 31 894 726 400 4½ % Brandenburgische Kommunalanleihe vom 18./12. 1918 M. 100 000 000 in Stücken zu M. 100, 500, 1000, 2000, 5000, 10 000. Zs. 1./4., 1./10. Tilg. durch Auslos,. im Juli zum 1./4. des folg. Jahres oder Rückkauf vom 1./4. 1920 ab mit jährl. 1½ % u. Zs.-Zuwachs bis spät. Ende 1951; verstärkte Tilg. u. Totalkündig. mit 6 monat. Frist zulässig. Zahlst.: Berlin: Girozentrale der Provinz Brandenburg, sowie die öffentl. Sparkassen in der Provinz Brandenburg. Auf- gelegt im März 1919 zu 97.75 %. Kurs Ende 1919–1920: In Berlin: 98.40, 101.10 %. 4½ % Brandenburgische Kommunalanleihe vom 28./6. 1920: M. 100 000 000 in Stücken zu M. 500, 1000, 2000, 5000, 10 000. Zs: 2 /1., 1/7. Tilg. durch Auslos. im Juli zum 2 /. des folg. Jahres oder Rückkauf vom 1./1. 1922 ab mit jährl. 1¼ % u. Zs.-Zuwachs bis spät. Ende 1956; verstärkte Tilg. u. Totalkündig. mit 6monat. Frist zulässig. Zahlst.: wie bei 4½ % Anleihe von 1918. Die Anleihe wurde im Febr. 1921 zu 99.80 % freihändig verkauft u. 9./5. 1921 in Berlin eingeführt. Kurs mit 4½ % Anleihe von 1918 zus. notiert. Bilanz am 31. Dez. 1920: Aktiva: Noch nicht eingefordertes Betriebskapital 15 464 390, Kasse 1 182 660, Zinsscheine 554 314, Guth. bei Noten- u. Abrechnungsbanken u. bei der Staatsbank 13 759 114, Wechsel, Schecks u. unverzinsl. Schatzanweis. 118 485 704, Bestand an mündelsicheren Wertp. 6 067 088, Darlehen an Banken u. sonst. gegen Unterpfand 119 441 960, Aussenstände in laufender Rechnung bei Kommunalverbänden u. Sparkassen 473 957 391, langfristige Tilgungsdarlehen an Kommunalverbände 154 097 140, Anteil am Betriebskapital der Deutschen Girozentrale, Berlin 1 006 000, do. an der Reichsanleihe A.-G., Berlin 8 278 000, Einrichtungs-Kto 534 113, Grundstück Sedanstr. 65 86 560, Kapitalertragssteuer für nicht eingelöste Zinsscheine von 4½ % Brandenburg. Kommunalanleihe 5012, vorausgezahlte Versicherungsprämien 103 525. – Passiva: Betriebskapital 19 436 595, Sicherheitsrücklage 2 162 005, Ruhegehaltsrücklage 350 000, Rücklage für Selbstversicher. von Glasschäden 1000, Steuerkonto 11 604, Talonsteuer 40 000, Guthaben der Noten- u. Abrechnungsbanken 3500, Verbindlichkeiten (innerhalb 7 Tagen fällig 426 943 360, darüber hinaus, bis zu 3 Monaten fällig 247 834 893, später als nach 3 Monaten fällig 77 636 517) insgesamt 752 414 770, lang- fristige Anleihen 125 783 500, Tilg.-Kto 862 500, noch nicht eingelöste Zinsscheine 98 732, Agio-Kto 4 461 227, Akzepte-Kto abzügl. Diskontbeträge 6 761 510, übernommene Hypoth. auf Grundst. Sedanstr. 65 35 000, Avalverpflichtungen (Anteil am Garantiekapital der Reichs- anleihe A.-G., Berlin 8 278 000), Reingewinn 601 028. Sa. M. 913 022 971. Gewinn und Verlust: Einnahmen: Zs. 5 421 637, Provis. 17 829, Sorten u. Devisen 46 671, Akkreditiven 11 884, Wertp. u. Konsortialgeschäfte 422 553; zus. 5 920 574. – Ausgaben: Geschäfts-Verwaltungskosten: a) sächliche (1 620 125 ab von Kto Bau-Rückl. 250 000) 1 370 125, b) persönliche 3 593 790, Zuschuss zur Treuhand-Abteil. des Giroverbandes 143 352, do. zur Depotverwalt. 64 952, do. für Grundst. Charlottenstr. 55 20 083, do. für