Öffentlich-rechtliche Verbände. 129 Grundstück Sedanstr. 65 3653, Kursverlust auf eigene Effekten (588 352 ab von Kto Kurs- Rückl. 175 000, Kursgewinn auf eigene Effekten 289 761) 123 591, bleibt Reingewinn 601 028, welcher verteilt wird: 4½ % Verzins. der Anteile des Betriebskapitals 155 825, Ruhegehalts- Rücklage 50 000, Bau-Rücklage 100 000, Sicherh.-Rückl. 155 825, Abschreib. auf Einrichtung 132 818, do. auf Grundst. Sedanstr. 65 M. 6560. Sparkassen-Giroverband Hannover in Hannover. Girozentrale Hannover (öffentliche Bankanstalt) in Hannover mit Zweiganstalten in Bremen, Hamburg u. Schwerin. „„ 24./11. 1911 als öffentlich rechtlicher Verband im Sinne des Gesetzes vom 19./7. 1911. Zweck: Die Vereinigung bezweckt die Einrichtung eines Giroverkehrs der Verbands- mitglieder unter sich u. mit anderen kommunalen Giroverbänden oder kommunalen Ver- bänden ausserhalb des Hannoverschen Verbandes, sowie die Pflege des kommunalen Geld- u. Kreditverkehrs der Kommunalverbände der Provinz Hannover. Mitglied kann mit Zu- stimmung des Verbandsvorstandes u. des zuständigen Bezirksausschusses jeder der im § 1 des Zweckverbandsgesetzes vom 19./7. 1911 genannten Verbände der Provinz Hannover werden. Zur Ausführung des Verbandszweckes ist eine Geschäftsstelle unter der Bezeichnung Girozentrale Hannover öffentliche Bankanstalt“ errichtet worden, die jetzt Zweiganstalten in Bremen, Hamburg u. Schwerin unterhält. Die Girozentrale ist mit einem Betriebskapital von 1 % der in den öffentlichen Sparkassen seiner angeschlossenen Kommunalverbände befindlichen Spareinlagen nach dem Stande vom 31. Dez. 1918 ausgestattet. Ein entsprechender Anteil zum Betriebskapital kann auch von den Verbandsmitgliedern angefordert werden, die keine Sparkasse haben. Die Höhe dieses Anteils wird vom Verbandsvorstande fest- gesetzt. Auch der von neu hinzutretenden Mitgliedern zum Betriebskapital einzuzahlende Anteil wird vom Verbandsvorstande festgesetzt. Der Verbandsausschuss ist befugt, eine Erhöhung des Betriebskapitals zu beschliessen. Der eingezahlte Teil des Betriebskapitals ist den Verbandsmitgliedern aus dem Reingewinn des Verbandes, soweit dieser nicht dem Sicherheitsvermögen zuzuführen ist, bis zu 4½ % jährl. zu verzinsen u. bei Auflösung des Verbandes aus dem nach Deckung der Verbindlichkeiten verbleibenden Bestande nach Verhältnis der Anteile zurückzugewähren. Ausscheidende Mitglieder können ihren Anteil am Betriebskapital nicht vor Ablauf von 5 Jahren nach dem Austritt zurückfordern, un- beschadet ihres in deyr Zwischenzeit laufenden Zinsanspruches, doch ist der Verband jeder- zeit zur Rückzahlung des Betriebskapitals befugt. Soweit dem Verbande langfristig auf- genommene Gelder zur Verfügung stehen oder ihm zur Aufnahme langfristigen Kredits die Aufnahme einer Anleihe oder die Ausgabe von Schuldverschr. auf den Inhaber staatlich genehmigt ist, ist er berechtigt, die dadurch flüssig gemachten Mittel durch seine Bank- anstalt zur Gewährung langfristiger Kredite an seine Mitgliederverbände u. an sonstige Kommunalverbände der Provinz Hannover zu verwenden. Der Gesamtbetrag der für lang- fristig ausgeliehene Darlehen im Umlauf befindlichen Schuldverschreib. des Verbandes muss stets in Höhe des Nennwerts durch Darlehn an die Kreditnehmer von mindestens gleicher Höhe u. mindestens gleichen Zinsertrage gedeckt sein. Die Verbandsmitglieder haften mit ihren Vermögen u. mit ihrer Steuerkraft dem Verbande für die Deckung der nicht durch den Gewinn u. das eigene Vermögen des Verbandes gedeckten Verbindlichkeiten ein- schliesslich der nicht gedeckten Verwaltungskosten u. zwar zu einer Hälfte nach der Höhe ihres Anteils am Betriebskapital, zur andern Hälfte nach der Höhe der ihnen im letzten abgelaufenen Geschäftsjahr berechneten Zs. im Soll- u. Habenverkehr, ausschliessl. derjenigen vom Betriebskapital. Für die ausgeschiedenen aber noch haftenden Mitglieder kommen die Zs. des letzten Geschäftsjahres ihrer Mitgliedschaft zum Ansatz. Von dem beim Jahresschlusse nach Abzug der Unkosten u. der Rücklagen sich ergebenden Reingewinn der Bankanstalt wird die Hälfte dem Sicherheitsvermögen zugeführt, aus der anderen Hälfte zunächst die Verzins. des Betriebskapitals gedeckt, u. der Rest unter die Verbandsmitglieder, u. zwar mit % nach dem Verhältnis ihrer Anteile am Betriebskapital, mit nach dem Verhältnis ihrer Zs. im Guthaben u. nach dem Verhältnis ihrer Zs. im Vorschuss ver- teilt. Die Zs. langfristiger Kredite werden hierbei nicht berücksichtigt. Der Verband ist Mitglied des Deutschen Zentral-Giroverbandes u. steht mit allen anderen Giroverbänden in Geschäftsverbindung. Zahl der Mitglieder: Städte Kreise Landgemeinden zus. der Provinz Hannover Samtgemeinde- ausserpreussische Sparkassen der Kommunalverbände Provinz Hannover bzw. Sparkassen 1915 34 14 7 85 14 1916 45 49 13 107 31 1917 51 53 15 119 44 1918 53 55 18 126 72 1919 54 55 18 127 72 1920 57% 58 17 132 90 Gesamtumsatz 1915-1920: M. 847 924 968, 2 776 242 337, 7 173 237 309, 9 272 417 438, 7 688 651 805, 25 138 450 863. Staatspapiere etc. 1921/1922. I. IX