130 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. 4 % Hannoversche Kommunal-Anleihe. M. 50 000 000 begeben bis 1920: M. 38 100 000, davon Abt. A M. 20 000 000, Abt. B M. 15 000 000, Abt. C M. 3 100 000 in Stücken zu M. 200, 500, 1000, 2000, 5000, 10 000, 20 000. Zs. 2./1., 1./7. Tilg.: Durch Rückk. oder Verlos. im Sept. (zuerst im Sept. 1921) zum 2./1. des folg. Jahres mit jährl. 1¼ % u. Zs.-Zuwachs; verstärkte Tilg. oder Totalkünd. zulässig. Zahlstellen: Hannover: Girozentrale Hannover; Bremen, Hamburg u. Schwerin: Zweiganstalt der Girozentrale Hannover; Berlin: Deutsche Girozentrale, ferner sämtl. deutschen Girozentralen u. alle öffentlichen Sparkassen. Bilanz am 31. Dez. 1920: Aktiva: Nicht eingeford. Betriebskapital 25 048 800, Kassa 434 513, Zinsscheine 317 816, Guth. bei Noten- u. Abrechnungsbanken 2 933 004, Schecks, Wechsel u. unverzinsl. Schatzanweis. 380 047 034, Guth. bei Staatsbanken öffentl.-rechtl. Kreditanst. u. sonst. Banken 105 292 176, Darlehen gegen Unterpfand 29 742 772, eig. Wertp. a) Anl. u. verzinsl. Schatzanweisungen des Reiches u. der Bundesstaaten 9 598 054, b) sonst. bei der Reichsbank, der Darlehnskasse u. and. Notenbanken beleihbare Wertp. 2 954 775, c) zu Tilgungszwecken aufgekaufte eigene Obligationen 104 220, Aussenstände in laufender Rechn. 162 274 742, Darlehen mit festen Laufzeiten 400 478 636, Konsortialbeteilig. 74 130 073, dauernde Beteilig. a) Anteil am Betriebskapital der Deutschen Girozentrale, Berlin 2 808 000, b) Anteil an der Reichsanleihe-A.-G., Berlin 9 639 000, Gebäude 3 899 937, Einricht. 1 679 831, am 31./12. 1920 noch nicht gez. Darlehns-Zs. u. Abtragsraten 349 700, Disagiokto 334 085. – Passiva: Betriebskapital 31 311 000, Sicherheitsrückl. 3 475 333, Sonderrückl. 200 000, Guth. der Noten- u. Abrechnungsbanken, Staatsbanken, öffentl.-rechtl. Kreditan- stalten u. sonst. Banken 83 186 412, Einlagen auf provisionsfreier Rechnung 1. innerhalb 7 Tagen fällig 221 389 938, 2. darüber hinaus bis zu 3 Monaten einschl. fällig 301 373 608, 3. später als nach 3 Monaten fällig 126 955 211, langfristige Anleihen 437 549 442 (darunter im Umfauf befindl. Oblig. 38 100 000), am 31./12. 1920 noch nicht eingelöste Zinsscheine 469 420, Kto für Verschiedenes (Hypoth. auf Gebäude) 1 909 800, Reingewinn 4 247 002, (Avalverpflichtungen a) Bürgschaft 356 000, b) Anteil am Garantiekapital für die Reichs- anleihe-A.-G., Berlin 9 639 000). Sa. M. 1 212 067 166. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Geschäfts- u. Verwaltungskosten 5 250 487, Ab- schreib. auf Einricht. 323 215, do. auf Gebäude 30 191, Reingewinn 4 247 002, welcher verteilt wird: zur Sicherheitsrückl. 2 123 501, 4½ % Verzins. des Betriebskapitals 258 709, zur Sonder- rückl. 100 000, für Wohlfahrtszwecke 40 000, der Rest 1 724 792 zur satzungsgemässen Ver- teilung an die Verbandsmitglieder. – Kredit: Zs. 3 972 989, Schecks, Wechsel u. Devisen 3 948 751, Wertp. u. Konsortialgeschäfte 1 368 428, Zinsscheine u. Sorten 34 974, Prov. 521 575, Depotverwaltungsgebühren 4178. Sa. M. 9 850 895. Kommunaler Giroverband Pommern, Stettin. Errichtet am 20./4.1912 als öffentlich-rechtlicher Verband im Sinne des Gesetzes v. 19./7. 1911. Zweck: Die Vereinigung bezweckt die Einrichtung eines Giroverkehrs unter den Ver- bandsmitgliedern u. mit andern kommunalen Giroverbänden u. Kommunalverbänden sowie die Pflege des kommunalen Geld- u. Kreditverkehrs der Kommunalverbände der Provinz Pommern. Zur Erledigung der ihm obliegenden Aufgaben unterhält der Verband in Stettin als ständige Geschäftsstelle eine öffentliche Bankanstalt mit der Bezeichn. „Girozentrale Pommern', die seitens der Mitgliedsverbände mit einem Betriebskapital von 1 % für je volle M. 10 000, der in den öffentlichen Sparkassen dieser Verbände befindlichen Sparein- lagen nach dem Stande vom 31./12. 1918 ausgestattet ist. Ein entsprechender Anteil am Betriebskapital kann auch von denjenigen Verbandsmitgliedern eingefordert werden, die keine Sparkassen haben. Die Höhe dieses Anteils wird vom Verbandsvorstand festgesetzt. Auch der von neu hinzutretenden Mitgliedern zum Betriebskapital einzuzahlende Anteil wird vom Verbandsvorstand festgesetzt. Der Verbandsausschuss ist befugt, eine Erhöh. des Betriebskapitals zu beschliessen u. die Bedingungen der Nachzahlungen festzusetzen. Der eingezahlte Teil des Betriebskapitals ist den Verbandsmitgliedern aus dem Reingewinn des Verbandes, soweit dieser nicht dem Sicherheitsvermögen zuzuführen ist, bis zu 4½ % jährl. zu verzinsen. Ausscheidende Verbandsmitglieder können ihren Anteil am Betriebskapital nicht vor Ablauf von 5 Jahren nach dem Austritt zurückfordern, unbeschadet ihres in der Zwischenzeit laufenden Zinsanspruches, doch ist der Verband jederzeit zur Rückzahlung des Betriebskapitals an ausscheidende Verbandsmitglieder befugt. Soweit dem Verbande langfristig aufgenommene Gelder zur Verfügung stehen oder ihm zur Aufnahme langfristigen Kredits die Aufnahme einer Anleihe oder die Ausgabe von Schuldverschreib. auf den In- haber staatlich genehmigt ist, ist er berechtigt, die dadurch flüssig gemachten Mittel durch seine Bankanstalt zur Gewährung langfristiger Kredite an seine Mitgliederverbände u. an sonstige Kommunalverbände der Provinz Pommern zu verwenden. Für die Verbindlich- keiten des Verbandes nach aussen haftet dieser allein. Die Verbandsmitglieder haften mit ihrem Vermögen u. ihrer Steuerkraft dem Verbande für die Deckung der nicht durch Gewinn u. das eigene Vermögen des Verbandes gedeckten Verbindlichkeiten einschliessl. der nicht gedeckten Verwaltungskosten u. zwar zur Hälfte nach der Höhe ihres Anteils am Betriebskapital, zur anderen Hälfte nach der Höhe der ihnen im letzten abgelaufenen Geschäftsjahr berechneten Zinsen im Soll- u. Habenverkehr, ausschliessl. derjenigen vom Betriebskapital. Für die ausgeschiedenen, aber noch haftenden Mitglieder kommen die Zinsen des letzten Geschäftsjahres ihrer Mitgliedschaft zum Ansatz. Von dem beim Jahres-