Öffentlich-rechtliche Verbände. 131 abschluss nach Abzug der Unkosten u. der Rücklagen sich ergebenden Reingewinn wird die Hälfte einem zu bildenden Sicherheitsvermögen zugeführt, aus der anderen Hälfte zu- nächst die Verzins. des Betriebskapitals gedeckt, u. der Rest unter die Verbandsmitglieder u. zwar zur Hälfte nach dem Verhältnis ihrer Anteile am Betriebskapital u. zur anderen Hälfte nach dem Verhältnis ihrer Guthaben-Zs. auf den Girokonten verwendet. Der Verband ist Mitglied des Deutschen Zentral-Giroverbandes u. steht mit allen anderen Giroverbänden in Geschäftsverbindung. Zahl der Mitglieder: Städte Kreise u. Landgemeinde zusammen 1917 22 53 1918 . 23 64 19419 0 23 76 4920 . 31 87 Gesamt-Umsatz 1917–1920: 723 806 000, 1 556 810 000, 4 388 320 000, 7 124 729 000 M. 4 % Pommersche Kommunalanleihe vom 28./6. 1919 M. 50 000 000, in Stücken zu M. 200, 500, 1000, 2000, 5000, 10 000, 20 000. Zs.: 1./4., 1./10., 7719.: Vom 1./4. 1920 ab durch Verlos. im Juni per 1./10. oder durch Ankauf mit jährl. 1 % u. Zs.-Zuwachs, verstärkte Tilg. u. Totalkündig. zulässig. Zahlst.: Stettin: Girozentrale Pommern, Wm. Schlutow; Berlin: Deutsche Girozentrale, ferner sämtl. Deutsche Girozentralen u. alle öffentlichen Sparkassen. Eingeführt in Berlin 8./5. 1920 zu 98 %. Kurs in Berlin Ende 1920: 96.70 %. 4 % Pommersche Kommunalanleihe vom 21./5. 1920, Ausgabe II: M. 50 000 000, davon begeben M. 15 000 000 in Stücken zu M. 200, 500, 1000, 2000, 5000, 10 000, 20 000. Zs. 1./4., 1./10. Tilg.: Vom 1./4. 1921 ab durch Verlos. im Juni per 1./10. oder durch Ankauf mit jährl. 1½ % u. Zs.-Zuwachs in 37 Jahren, verstärkte Tilg. u. Totalkündig. zulässig. Zahlst.: wie 4 % Kommunalanleihe von 1919. Bilanz am 31. Dez. 1920: Aktiva: Kassa 33 914, Zinsscheine 47 256, Guth. bei Noten- u. Abrechnungsbanken u. öffentlichen Kreditanstalten 8 773 842, Schecks, Wechsel u. un- verzinsl. Schatzanweis. 115 652 409, Aussenstände in lauf. Rechnung 72 442 510, Darlehen gegen Unterpfand an Banken u. sonstige 695 560, eigene Wertp. 5 636 460, kurzfristige Darlehen mit festen Laufzeiten 76 455 419, langfrist. Darlehen 54 120 233, dauernde Beteilig.: a) Anteil am Betriebskapital der Deutschen Girozentrale, Berlin 868 000, b) Beteilig. an der Reichsanleihe A.-G. 3 459 000, Disagio-Kto I 3 600 000, do. II 1 190 000, Einricht. 1, Zinsen- reste 183 779, Grundstücke 319 035, Kto f. Verschiedenes 22 577, (Avale 3 599 000). – Passiva: Betriebskapital 9 796 000, Sicherheits-Rückl. 783 956, Sonder-Rückl. 46 817, Guth. der Noten- u. Abrechnungsbanken 7 347 208, Verbindlichkeiten: a) innerhalb 7 Tagen fällig 139 945 805, b) darüber hinaus bis zu 3 Mon. 35 376 308, c) später als nach 3 Mon. 25 570 912, langfristige Anleihen (davon Oblig. M. 65 000 000) 119 925 000, fäll., noch nicht eingel. Zinsscheine 85 578, Hypoth. 100 000, Talonsteuer-Res. 15 000, anteilige Coup.-Zs. auf die Verbandsanleihe 650 000, Kto für Verschiedenes 984 023, Rück-Zs. auf unverzinsl. Schatzanweis. 1 396 960, Vortrag 170 162, Gewinn 1 306 267. Sa. M. 343 499 997. Gewinn- u. Verlust-Konto: Einnahmen: Vortrag 170 162, Zs. 1 810 840, Provis. 50 905, Effekten 358 450. – Ausgaben: Verwalt.-Kosten 913 929, Reingewinn 1 476 429, davon an Rücklage 738 214, 4½ % Zs. für Betriebskapital 430 035, Pens.-F. 50 000, zur Verteilung an die Mitgliedskassen 278 180. Sa. M. 2 390 357. Kommunaler Giroverband für Provinz Sachsen, Thüringen u. Anhalt in Magdeburg, Hauptwache 4=6. Geschäftsstelle: Girozentrale für Provinz Sachsen, Thüringen u. Anhalt, Magdeburg. Zweigstellen in Erfurt und Weimar. Errichtet: Im Jahre 1915 als rechtsfähiger Verein (durch staatliche Verleihung) auf Grund des § 22 des Bürgerl. G.-B. Satzung genehmigt durch die Staatsregier. am 28./7. 1915, geändert 15./12. 1916, geändert 19./7. 1919. Nunmehr ist der Verband eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Zweck: Einführ. u. Förder. des bargeldlosen Zahlungsverkehrs im Wege der Giroüber- weisung sowie Pflege des kommunalen Geld- u. Kreditverkehrs. Zur Ausführung des Ver- bandszweckes ist eine Bankanstalt unter der Bezeichnung ,Girozentrale für Provinz Sachsen, Thüringen u. Anhalt (Öffentliche Bankanstalt)' in Magdeburg mit Zweigstellen in Erfurt u. Weimar errichtet. Mitglied des Verbandes kann jeder Kommunalverband der Provinz Sachsen, des Freistaates Anhalt u. des Thüringischen Staates bezw. jede kom- munale Sparkasse dieser Gebiete, soweit sie juristische Persönlichkeit besitzt, werden. Jedoch ist für preussische Kommunalverbände bezw. deren öffentliche Kassen die Ge- nehmig. des Oberpräsidenten, für ausserpreussische Kommunalverbände u. öffentliche Kassen die Genehmig. der zuständigen Landesregierung erforderlich. Die Verbandsmitglieder sind berechtigt zur Benutzung aller vom Verbande getroffenen Einrichtungen, beteiligt am Rein- gewinn und verpflichtet zur Aufbringung des Betriebskapitals sowie zur anteiligen Tragung der Unkosten. Die Mitglieder haften mit ihrem Vermögen u. ihrer Steuerkraft u. zwar zur einen Hälfte nach der Höhe ihres Anteils am Betriebskapital, zur andern Hälfte nach der IX