134 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. e) die Prüfung des Rechnungs- u. Sparkassenwesens der Verbandssparkassen. Dem Verband können beitreten: alle öffentl. badischen Sparkassen mit Gemeindebürgschaft, alle badischen Stadt- u. Landgemeinden u. Kreisverbände; ausserdem können zugelassen werden andere öffentl. Anstalten u. Einrichtungen u. die Privatsparkassen mit gemeinnützigem Charakter u. eig. Rechtspersönlichkeit. Neue Mitglieder haben, soweit es sich nicht um Gemeinden handelt, die allein oder mit anderen Gemeinden eine dem Verband angehörige Sparkasse verbürgen, eine Einlage zum Betriebskapital zu machen u. ausserdem eine Einzahl. in die Sicherheitsrückl. zu leisten. Die Höhe der beiden Einzahl. wird jeweils vom Verbands- ausschuss bestimmt. Zur Führung der unter a u. b genannten Verbandszwecke ist vom Verband eine öffentl. Bankanstalt errichtet, welche die Bezeichnung „Badische Girozentrale“ führt. Letztere kann auch andere Stellen, die die Mitgliedschaft satzungsgemäss nicht erwerben können, zum Geschäftsverkehr zulassen. Der eigentliche Giroverkehr wird durch die Giro- kassen wahrgenommen. Die Wahrung der unter c u. d bezeichneten Aufgaben unter- liegt der ,Geschäftsstelle des Badischen Sparkassen- u. Giroverbandes“, während das Prüfungsgeschäft (e) durch Verbandsrevisoren, welche der Geschäftsstelle zugeteilt sind, ausgeübt wird. Die Zugehörigkeit zum Verband ergehfigt zur Benutz. aller vom Verband getroffenen Einrichtungen u. zur Teilnahme an dem erzielten Gewinn, verpflichtet aber auch zur an- teiligen Tragung der durch die Geschäftsführ. erwachsenen Kosten u. zur Übernahme an- teiliger Haftung für die Verbindlichkeiten des Verbandes. Die Mitglieder haften zur einen Hälfte nach der Höhe ihres Anteils am Betriebskapital, zur anderen Hälfte nach der Höhe der ihnen im letzten abgelauf. Geschäftsjahr berechneten Zinsen im Soll- u. Habenverkehr ausschliessl. derjenigen vom Betriebskapital. Der nach Deckung aller Unk. verbleibende Überschuss eines Rechnungsjahres wird insolange in vollem Umfange zur Bildung einer Sicherheitsrückl. verwendet, bis diese die Höhe von 20 % des Betriebskapitals, das 1 % der bei den Sparkassen vorhandenen Einlagebestände beträgt, erreicht hat. Solange die Rückl. diese Höhe behält, können weitere Überschüsse zur Hälfte als Gewinn ausgezahlt werden. Beträgt die Sicherheitsrückl. 50 % des Betriebskapitals, können weiter entstehende Über- schüsse in vollem Betrag verteilt werden. Die Verteilung des Gewinns an die Mitglieder erfolgt zur Hälfte nach dem Verhältnis ihres Anteils am Betriebskapital, zur anderen Hälfte nach dem Verhältnis ihrer Soll- u. Haben-Zs. bei der Girozentrale. Die ausscheidenden Mitgl. haften für die bis zu ihrem Austritt vom Verbande eingegangenen Verpflichtungen, haben aber weder Anspruch auf die Sicherheitsrückl., noch auf das sonst. Verbandsvermögen. Am 1./2. 1921 hat der Badische Giroverband in Darmstadt eine Zweiganstalt mit der Bezeichnung „Hessische Girozentrale“ ins Leben gerufen. Von der Zweiganstalt Darmstadt werden die Geschäfte im Freistaat Hessen wahrgenommen. Der Verband ist Mitglied des Deutschen Zentral-Giroverbandes. Zahl der Mitglieder Gesamt-Umsatz der Girozentrale 1917: 67 Sparkassen – Gemeinden 1917: M. 38 787795 1918 91 8 = 1918: „ 2065 120 634 1919: 117 3 3 1919: „ 1 114 086 886 1920: 132 11 1920: „ 4 127 632 549 4 % Badische Kommunalanleihe von 1920: M. 50 000 000, begeben bis Ende 1920: M. 18 148 000 in Stücken zu M. 100, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1./6., 1./12. Tilg.: Durch Ankauf oder Verlos. von 1921 ab in längstens 41 Jahren; verstärkte Tilg. vorbehalten. Zahlst.: Mannheim: Badische Girozentrale; Berlin: Deutsche Girozentrale: Frankf. a. M.: Frankf. Sparkasse. Die Anleihe wird ab Mai 1920 zu 99.50 % freihändig verkauft. Bilanz der Girozentrale am 31. Dez. 1920: Forderungen: Barbestand 51 640, Zins- scheine 218 341, Guth. bei Noten- u. Abrechnungsbanken 288 271, Schecks, Wechsel u. un- verzinsliche Schatzanweis. 125 566 577, Guth. bei öffentl. Kreditanstalten 15 757 391, do. bei sonstigen Banken 126 141, eigene Wertp. 2 088 275, Aussenstände in lauf. Rechnung 7 147 959, kurzfristige Darlehen 56 416 846, langfristige do. 64 549 755, Tilg.-Darlehen aus Kommunal- anleihe 15 330 000, Anteil am Betriebskapital der Deutschen Girozentrale 1 160 000, Anteil an der Reichsanleihe A.-G. 3 969 000, Einrichtung 60 000, Verwaltungsgebäude 250 000, Disagio der Kommunalanleihe 596 614. – Ver bindlichkeiten: Betriebskapital 13 792 100, Betriebs- Rückl. 470 000, Sonder-Rückl. 19 487, Verpflichtungen bei der Reichsdarlehns- kasse 10 000, Guth. anderer Girozentralen 1765 666, do. anderer Banken 1 829 915, Ver- bindlichkeiten innerhalb 7 Tage fällig 83 624 236, bis 6 Monate 81 910 296, langfristig 90 154 269, Bad. Kommunalanleihe 18 148 000, noch nicht eingelöste Zinssch. 82 518, „ 856 373, (Avalverpflichtungen 3 969 000), Reingewinn 913 950. Sa. M. 293 576 810. Gewinn- u. Verlust-Konto: Einnahmen: Vortrag 84, Zs. 888 569, Provis. 304 251, Devisen 18 438, Wertp. u. Konsort.-Beteilig. 119 181, dauernde Beteilig. 87 852. – Aus- gaben: Verwalt.-Kosten: Sachkosten 103 560, Personalkosten 283 899, Ausgaben für den Sparkassenverband 11 781, Abschreib. 105 185, Reingewinn 913 950, hiervon zur Betriebs- rückl. 830 000, Sonderrückl. 12 000, Ruhegehaltsrückl. 40 000, ½ % Zuschuss zu der bereits geleisteten Mindestverzins. des Betriebskapitals 31 100, Vortrag 850. Sa. M. 1 418 375.