138 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. Hirschfeld; Fabrikbes. Dr. Th. Horn, Gross-Zschocher; Konsumvereinslagerhalter E. Neumann, Leutzsch; Eisendreher E. Pedac, Engelsdorf; Rittergutsbes. Refardt, Grosspösna; Bürger- meister Dr. Ullmann, Zwenkau. Die Bildung des Verbandes, der aus 108 selbständigen Gemeinden u. Gutsbezirken besteht, ist durch Ortsgesetz vom 24./1. 1910 erfolgt; das Ortsgesetz ist von der Kreis- hauptmannschaft zu Leipzig auf Grund der ihr erteilten Ermächtigung durch Dekret vom 18./5. 1910 genehmigt worden. Es ist durch die Satzung vom 23./5. 1914 (nach den Vor- schriften des Landesgesetzes über Gemeindeverbände) ersetzt worden. Der Verband bezweckt den Bau, Betrieb u. die Unterhaltung eines gemeinsamen Elektrizitätswerkes, sei es mit oder ohne Stromerzeugungsquelle, zur Versorgung des Verbandsbezirks mit elektrischem Strom. Die Abgabe von Strom auch ausserhalb des Verbandsbezirks ist zulässig. Das Elektrizitäts- werk ist gemeinsames Eigentum der Verbandsmitglieder u. wird für ihre Rechnung betrieben u. unterhalten. Die ideellen Anteile der Mitglieder berechnen sich nach der von den Gemeinden bei Errichtung des Werkes übernommenen Gewährleistung. Die Verbandsmit- glieder haften für alle Verbindlichkeiten des Verbandes nach ihren Anteilsverhältnissen. Sie haben sich verpflichtet, bis zum Jahre 1945 ohne Genehmigung des Verbandsvorstandes weder andere, mit dem Verbandswerke nicht im Zus.hange stehende elektrische oder sonstige Kraft- u. Lichtanlagen einzuführen, noch Dritten zu solchen Zwecken die Benutzung der öffentlichen Wege oder der sonstigen dem Verfügungsrechte der Verbandsgemeinden unter- liegenden Grundstücke zu gestatten, vorbehaltlich einer entgegenstehenden Entschliessung der Aufsichtsbehörde. 4 % mündelsichere Anleihe von 1911: M. 2 250 000 in Stücken zu M. 5000, 2000, 1000, 500. Zs.: 30./6., 31./12. Tilg.: Durch Verlos. zu pari oder Rückkauf in der Weise, dass am 31./12. 1915 M. 14 000 zurückgezahlt werden. An jedem folgenden 31./12. wird ein Betrag zurück- gezahlt, der sich aus etwa 1 % mit Zs.-Zuwachs zus. setzt. Die auszulosende Summe wird auf die einzelnen Wertgattungen (Lit. A, B, C u. D) nach Verhältnis der davon noch in Umlauf befindlichen Beträge verteilt. Der Verband behält sich die Kündig. des ganzen Be- trages oder eines Teilbetrages der Anleihe sowie eine raschere Tilg. durch Rückkauf oder verstärkte Auslosung vor, jedoch darf mit verstärkter Auslosung nicht vor dem 31./12. 1920, als Rückzahlungstermin betrachtet, begonnen werden. Für die verstärkte Tilg. durch Aus- losung vom 31./12. 1920 bis 31./12. 1925 darf halbjährlich kein grösserer Betrag zurück- gezahlt werden, als er sich aus 1 % des urspr. Anleihebetrages u. der infolge der bereits bewirkten Tilg. an Zs. ersparten Summe zus. setzt. Die Auslosung u. der Rückkauf der ge- samten Anleihe muss spätestens 1./1. 1953 beendet sein. Sicherheit: Als Sicherheit für Kapital u. Zs. dient das gesamte Vermögen des Verbandes. Die laufenden Ausgaben zur Verzins. u. Tilg. der Anleihe werden gedeckt: a) durch die Einnahmen für den an Gemeinden u. an Private abgegebenen Strom; b) durch die für etwaige Mitbenutzung der Verbands- leitungen seitens dritter zahlbaren Vergütungen; c) durch Leihgebühren u. Kaufbeträge für Elektrizitätsmesser u. Motoren; d) aus sonstigen Einnahmen, die mit dem Betriebe des Elektrizitätswerkes verbunden sind; e) aus etwaigen Zuschüssen der Verbandsmitglieder, die nach Verhältnis der Eigentumsanteile am Werke zu leisten sind. Zahlst.: Leipzig: Dresdner Bank, Fil. der Sächsischen Bank, sowie die vom Verbande zu bezeichnenden Spar- kassen. Die Anleihe wurde aufgelegt in Leipzig 5./4. 1911 zu 101 %. Kurs Ende 1911–1920: In Leipzig: 100.50, 97.60, 94.75, 97.50*, –, 88.50, –, 91*, 88, 80 %. Verj. der Zinsscheine in 4 J. K), der verl. Stücke in 30 J. (F). 4½ % mündelsichere Anleihe von 1913. M. 2 750 000 in Stücken à M. 5000, 2000, 1000, 500. Zs.: 31./3., 30./9. Tilg.: Rückzahl. infolge Auslos. vor dem 30./9. 1921, infolge verstärkter Tilg. oder Gesamtkündig. vor dem 30./9. 1926 ausgeschlossen. Sicherheit: wie Anleihe von 1911. Zahlst.: Leipzig: Dresdner Bank, Fil. der Sächsischen Bank, Allgem. Deutsche Credit- Anstalt u. deren Abteil. Becker & Co., Bank für Handel u. Ind. Fil. Leipzig sowie die vom Verbande zu bezeichnenden Sparkassen. Aufgelegt in Leipzig 19./8. 1913 zu 98 %. Kurs Ende 1913–1920: In Leipzig: 102, 102.40*, –, 93, –, 100*, 93, 95.50 %. Weißeritz-Talsperren-Genossenschaft in Hainsberg. 4 % Anleihe von 1910, ausgegeben zum Zwecke des Baues der Talsperren bei Malter u. Klingenberg. M. 10 000 000 in Stücken à M. 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg.: Jährl. ¼ % u. Zs.-Zuwachs von 1914 ab bis 1./1. 1930 durch Rückkauf, von dieser Zeit ab durch Auslos. oder Rückkauf; die Kündig. der Anleihe vor 1./1. 1930 ist nicht zulässig. Sicherheit: Für Verzinsung u. Tilg. der Anleihe leistet der Staatsfiskus in Sachsen nach dem Gesetze vom 27./4. 1906 auf die Dauer von 80 Jahren Gewähr. Durch Verordnung des Ministerium des Innern vom 6./7. 1910 ist die Anleihe für mündelsicher erklärt worden. Zahlst.: Dresden: Sächs. Bank, Dresdner Bank, Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt, Commerz- u. Privat-Bank, Deutsche Bank Fil. Dresden, Gebr. Arnhold; Leipzig: Fil. der Sächs. Bank, Dresdner Bank, Deutsche Bank, Allgem. Deutsche Credit-Anstalt, Commerz- u. Privat- Bank. Die Anleihe wurde eingeführt in Dresden 12./7. 1910 zu 101.50 %, in Leipzig 16./7. 1910 zu 101.50 % Kurs Ende 1910–1920: In Dresden: 101.65, 101, 98.90, 98, 96.50*, –, 90, –, 96.50*, 91, – %; auch notiert in Leipzig. Verj. der Zinsscheine in 4 J. (K.), der verl. Stücke in 30 J. (F.). .