Ausländiscbe Staatspapiere, Fonds etc. 392 Übertrag £ 18 569 500 £ 12 356 940 12) 5 % Anleihe von 1905 (Wasserleituns) .. . „ 1 350 000 „ 1 143 200 13 1% % „ 1906 (für öffentliche Arbeiten). . . „ 3 700 000 „ 2 325 060 14) 5 % „ 009 / /// ꝓ q ;Pp¼¼ f¼qoqoooq. d0 „ 2 816 400 15) 5 % 30 1919 . oo „ 2 318 560 16 4½ 9% 9,% %%%% % „ 230 880 %11% é H6ñéꝛp . .. „ 4 474 780 18) 3 % 7 7%, 1 ...... (00 9009 „ 4 600 760 Sa. £ 39 399 500 £ 30 266 580 b) Innere Anleihen in Gold (darunter $ 150 000 000 Schatzscheine) $ 157 468 000 in Papier. 3%%. %%%%%...... „. 355 925 Abrechnung Gold Papier Gold Papier pro 1910: Einnahmen $ 59 525 904 $ 192 308 861 Ausgaben $ 60 677 704 $ 234 143 253. 1911: Einnahmen „ 71 938 379 „ 213 214 929 Ausgaben „ 60 775 635 „ 234 191 707 1912: Einnahmen „ 70 476 983 „ 267 947 698 Ausgaben „ 92 707 409 „ 253 190 037 1913: Einnahmen „ 67 806 985 „ 262 270 447 Ausgaben „ 78 526 992 „ 254 695 833 1914: Einnahmen „ 45 888 595 „ 189 519 526 Ausgaben „ 74 438 228 „ 204 093 906 1915: Einnahmen „ 32 326 918 „ 201 299 915 Ausgaben „ 37 070 783 „ 210 751 687 1916: Einnahmen „ 59 524 776 „ 237 765 261 Ausgaben ,„ 44 679 950 „ 209 425 814 1917: Einnahmen „ 78 211 081 „ 227 498 976 Ausgaben „ 55 264 903 „ 208 642 503 1918: Einnahmen „ 94 918 327 „ 239 981 715 Ausgaben „ 72 580 606 „ 224 128 060 Budget „ 1916: Einnahmen „ 64 275 398 „ 230 117 045 Ausgaben , 74 720 167 „ 208 534 994 1917: Einnahmen „ 57 746 583 „ 220 385 281 Ausgaben „ 69 635 281 „ 193 432 264 1918: Einnahmen „ 77 926 217 „ 207 445 441 Ausgaben „ 64 889 665 „ 207 100 647 1919: Einnahmen „ 57 746 583 „ 220 385 281 Ausgaben „ 66 858 246 „ 234 935 607 1920: Einnahmen „ 102 150 000 „ 170 680 000 Ausgaben „, 67 802 522 „ 260 850 397 Chile hat durch die Gesetze vom 26./11. 1892 u. 10./2. 1895 die Umwandlung seines Papier- geldes beschlossen u. ist vom 1./6. 1895 ab zur Goldwähr. übergegangen. Es werden dreierlei Goldmünzen geschlagen, u. zwar mit demselben Feingehalte wie die engl. Goldmünzen: der Gold- Escudo (5 Pesos) im Gewichte von 3 g, 1 (früherer Silber-) Peso = 1 $ = 4 M., 5 = 1 £, 1 Peso Papier = ca. 1 M., der Doblon (10 Pesos) im Gewichte von 6 g und der Condor (20 Pesos) im Gewichte von 12 g. Daneben sollen Silberpesos im Gehalte von 881ooo und im Gewichte von 20 g geprägt werden, wovon Niemand mehr als 50 Pesos in Zahlung zu nehmen verpflichtet ist, und die jederzeit bei den Staatskassen in Gold umgewechselt werden können. Chile hat ein festes Verhältnis für Gold und Silber angesetzt, nämlich 3 g Gold gleich 100 g Silber im Feingehalt von 835, also etwa 1: 30. Es waren für Pesos 29 459 364 Staatsnoten umzuwandeln, wozu ein Umwandlungsfonds von Pesos 39 419 000 gebildet wurde. Der Staat wollte auch sämtliche im vollen Betrage gewährleisteten Banknoten im Gesamt- betrage von ca. Pesos 17 000 000 einziehen; die Banken sollten die vom Staate eingelösten Noten monatlich abnehmen und mit dem Betrag, der auf diese Weise vereinigt wurde, sollte die auswärtige Schuld in sechsmonatigen Zahlungen eingelöst werden. Die Ausführung dieser Gesetze begegnete indes grossen Schwierigkeiten, sodass 1897 eine Botschaft des Präsidenten an den Kongress eine Reform des Checkgesetzes für unerlässlich erklärte. Durch das neue Gesetz wurde den Banken die Notenausgabe gegen Hinterlegung von 20 % in nationaler Goldmünze und 80 % in Hypothekarwechseln der Nationalbanken, Schatzscheinen und municipalen vom Staat garantierten Bonds, welche zu 90 % ihres Marktwertes eingeschätzt werden, bei dem Emissions- und Konversionsbureau gestattet. Das Konversionsbureau bezahlt jede bei ihm eingereichte Note in Gold und teilt täglich den Banken die so ein- gelösten Beträge mit. Falls eine Bank nicht innerhalb 24 Stunden diese Noten aus dem Konversionsbureau zurückzieht, realisiert das letztere einen entsprechenden Teil der als Garantie hinterlegten Werte. In derselben Weise wird vorgegangen, wenn eine Bank die Zahlungen einstellt oder in Liquidation tritt. Die Banknoten werden bei allen öffentlichen Kassen für Steuern und andere fiskalischen Leistungen in Zahlung genommen. Im Sommer 1898 sah sich die Regierung wegen der allgemeinen Handels- und Bankenkrisis, welche in Chile hauptsächlich durch die Grenzstreitigkeiten mit Argentinien zum Durchbruch kam. zu einer Neuausgabe von $ 50 000 000 Zwangsnoten genötigt. Das Gesetz vom 31. Juli 1898, durch welches die Papierwährung wieder eingeführt wurde, hat zugleich Bestimmung über Ansammlung von Fonds getroffen, welche die für den 1./1. 1902 festgelegte Rückkehr zur Goldwährung ermöglichen sollten; durch Gesetz Nr. 1510 vom 31./12. 1901 wurde jedoch der Konversionstermin zunächst auf den 1./1. 1905 und sodann auf den 1./1. 1907 verschoben. Das Gesetz Nr. 1721 v. 29./12. 1904 bestimmte eine nochmalige Hinausschiebung des Kon- versionstermins auf den 1./1. 1910 und die Emission von weiteren $ 30 000 000 Papiergeld, hiervon wurden $ 15 000 000 sofort ausgegeben, während der Rest v. 1./2. 1905 ab in monatl. Raten von je $ 2 000 000 begeben wird. $ 10 000 000 wanderten sogleich in die Staatskassen, für die übrigen $ 20 000 000 werden Schatzscheine (Bonos) der Hypoth.-Kasse, falls sie nicht über den Nennwert stehen, angekauft. Die Zs. dieser Bonos sollen zur Verzins. u. Tilg. der inneren Schuldverschreibungen verwandt werden, der Überschuss geht in die Staatskassen. Durch Gesetz vom 23./5. 1906 wurden zur Vermeidung einer Geldkrisis weitere $ 40 000 000