380 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. 1./1. des folg. Jahres. Alle zu irgendeiner Zeit u. in irgendeiner Weise durch Mittel des Tilg.-F. erworbenen 5 % Schuldverschreib. sollen von dem fiskalischen Vertreter als zum Tilg.-F. gehörig abgestempelt werden, jedoch werden diese Schuldverschreib. nicht annulliert, auch fahren sie fort, Zs. zu tragen, die von dem fiskalischen Vertreter bei Fälligkeit ein- gezogen werden. Alle dergestalt eingezogenen Beträge, sowie die Zs. von zum Erwerb für den Tilg.-F. bestimmten, aber nicht vorgelegten 5 % Schuldverschreib., welche nach dem Datum, an dem dieser Erwerb stattzufinden hatte, fällig werden, sollen einen Teil des Tilg.-F. bilden. Alle Anlagen des Tilg.-F. werden solange von dem fiskalischen Vertreter der Anleihe zur weiteren Sicherstellung der umlaufenden 5 % Schuldverschreib. verwaltet, bis diese Anlagen zum Erwerb von 5 % Schuldverschreib. für den Tilg.-F. verwertet sind, oder bis im Fall der Auslos. die Nummern der für den Tilg.-F. zu erwerbenden 5 % Schuld- verschreib. bestimmt sind; sobald diese Nummern feststehen, sollen die Anlagen zur Höhe des für den Erwerb der ausgelosten Schuldyerschreib. erforderlichen Betrages für die Zahlung des Gegenwertes der derartig ausgelosten Schuldverschreib. verwendet werden. Sicherheit: Für die Anleihe sind vom 1./7. 1912 an alle Einfuhr- u. Ausfuhrzölle, die Kautschuksteuer sowie die Kopfgelder (letztere im Range nach dem Pfandrecht der Firma A. Woermann in Hamburg) mit einem Pfandrecht an erster Stelle belastet. Während der Dauer der Anleihe werden sämtl. verpfändeten Einnahmequellen durch eine internationale Zollbehörde erhoben, der die unwiderrufliche Verwaltung u. Einziehung derselben übertragen ist u. die aus einem vom Präsidenten der Ver. Staaten von Amerika ernannten Generaleinnehmer u. je einem von dem Deutschen Reich, der Französ. Republik u. dem Ver. Königreich von Gross- britannien u. Irland ernannten Einnehmer besteht. Zahlst.: Hamburg: M. M. Warburg & Co.; New York: National City Bank of New York; Amsterdam: Hope & Co.; London: Union of London & Smiths Bank Ld.; Paris, Brüssel u. Genf: Banque de Paris et des Pays-Bas; Antwerpen: Banque de Commerce. Zahlung von Zs. u. Kapital frei von allen gegen- wärtigen u. künftigen Steuern innerhalb der Republik Liberia in Hamburg in Reichsmark zum festen Umrechnungskurse von M. 4.20 für 1 §. Aufgelegt in Hamburg 6./1. 1913. $ 1 400 000 zu 97 %. Kurs Ende 1913–1920: In Hamburg: 93, 93.75*, –, 88, –, 90*, 2005, 475 %. Usance: Beim Handel an der Hamburger Börse wird 1 $ = M. 4.20 gerechnet. Grossherzogtum Luxemburg. Stand der Schuld Ende 1919: 3½ % Anleihe von 1894: frs. 9 027 200. Abrechnung 1913 1914 1915 1916 1917 Einnahmen . . frs. 21 059 595 20 642 987 30 264 644 26 410 447 62 063 065 Ausgaben . . „ 20 776 229 21 709 317 32 853 343 46 076 077 80 060 434 Überschuss frs. 283 366 – 1 066 330 – 2 588 699 – 19 665 630 – 17 997 369 Budget für 1905: Einnahmen frs. 12 526 770, Ausgaben frs. 14 407 094 „ „ 1906: 3 „ 13 084 770, 5 15 531.285 3 „ 1907: „ „ 15 579 264, „ 18 065 659 3 1908. 5 „ 17 439 323, 3 „ 17 867 931 3 „ 1909: 3 „ 17 119 619, 3 „ 18 571 614 „ „ 1910: „ „ 17 539 174, 1 „ 19 268 909 19114 0 „ 18 247 700, 3 „ 19 935 566 „ 1912: 7 „ 18 656 137, 3 „ 20 629 710 3 31913: 3 „ 20 563 033, 5 „ 22 558 609 „ 1914. „ „ 22 517 337, 5 „ 25 307 781 3 1915: „ 20 745 223, 3 „ 24 050 363 1917: „ 49 761 428, 3 „ 50 431 330 30 „ 1918: 3 „ 42 680 858, 68 156 481 7 1919 5 „ 42 632 228, 3 „100 449 074 3½ % Anleihe von 1894. Frs. 12 000 000 = M. 9 600 000 lt. Ges. v. 25./12. 1893 zur Konversion der 4 % Anleihe von 1859, 1863 und 1882. In Umlauf Ende 1918: frs. 9 199 900. Stücke à frs. 100, 500, 1000 u. 2000. Zs.: 1./5. u. 1./11. Verl.: Sept. (erstmalig 1894) per 1./11. u. 1./5. des folg. Jahres. Tilg. ab 1894 innerh. 559 ahren, Annuitätfrs. 493 145.786, kann ab 31./12.1902 verstärkt werden. Verj.: Coup. in 5, verl. Oblig. in 10 J. n. F. Die Inhaber der 4 % Oblig. von 1859 u. 1863, welche Rückzahl. verlangten, hatten sich vom 24./1. bis 10./2. 1894 zu melden, andernfalls angenommen wurde, dass sie mit dem Pari-Umtausch einverstanden. Die 4 % Oblig. von 1882 konnten, falls bis zum 20./4. 1893 angemeldet, gegen 3½ % Oblig. umgetauscht werden u. erhielten eine Prämie von 5 % ausbezahlt. Die noch zu. tilgenden Oblig. des letzteren Anlehens wurden endgültig per 1./10. 1902 gekündigt u. al pari ausgezahlt. Zahlst.: Frank- furt a. M.: Dresdner Bank; Luxemburg: Intern. Bank; Brüssel: Banque de Bruxelles. Kurs in Frankf. a. M. 1894–1920: 103.50, 104.50, 104.60, 104.50, 100, 100, 98.50, 101.50, 101, 102, 101.10, 102, 99, 98.30, 98.50, 98, 99.50, 95.50, 97, 93, 93.20*, –, 74, –, 100*, 90*, – %. 3½ % Luxemburgische Staats-Pfandbriefe, lt. Gesetz v. 27./3. 1900 als Betriebs-F. der Staats-Grunderedit-Anstalt; dieselben geniessen ausser der Garantie des Staates ein allg. Pfandrecht auf die von der Anstalt gewährten Darlehen. Die Anstalt hat zum Zweck: 1) die hypoth. Beleihung von Immobilien im Grossh. Luxemburg, 2) die Gewährung nicht hypoth. Darlehen an luxemburg. Gemeinden, öffentl. Anstalten u. Syndikatsgenossenschaften.