382 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. Frankf. a. M. 7./6. 1910 M. 81 910 440 = frs. 101 124 000 = Pes. 101 124 000 zu 96.75 %, ferner in Paris u. Madrid. Kurs Ende 1910–1920: In Berlin: 101.10, 103, 101.75, 100.60, 102*, –, 98, =, 125, %. In Frankf.a. M: 191.10, 102.80, 101.70, 101, 102.50*, –, 98, –, 125*, 6 1 3 Verj der Zs.-Scheine 5 Jahre (F.)., der verl. Stücke in 30 J. nach ihrem Rückzahl.-Termine. Vereinigte Staaten von Mexiko. Stand der Staatsschuld am 30. Juni 1912: Gesamtbetrag der rückzahlbaren Schuld %. . . §$ 386 698 864 hiervon im Besitz der Regierung zu Rückkaufszwechen 3 1116 017 $ 385 582 847 $ 20 064 205 hierzu 4½ % Anleihe von 1912 3 % innere Anleihe. „ k.( A... Subventions-Certifikate der Kansas City, Mexico and Orient Railway „ 445 400, Insgesamt $ 449 008 277 Währungsreform. Der Erlass v. 25./3. 1905, mit welchem die mexikan. Reg. die Neu- gestaltung der Währung auf Grund der ihr am 9./12. 1904 erteilten Gesetzesvollmacht ver. fügt, bestimmt, dass das neue Gesetz bereits am 1./5. 1905 in Kraft tritt, dass aber schon v. 16./4. 1905 die Zulassung von Edelmetallen behufs Ausmünzung für Privatrechnung ein- zustellen ist. Die wichtigsten Bestimmungen des Gesetzes sind: Art. 1. Die Münzgeinheit Mexikos wird durch 75 Centigramm Feingold unter dem Namen Peso dargestellt. Der bis- herige Silberpeso mit 24, 4388 g Feingehalt wird gesetzlich gleichgestellt den 75 Centigramm Feingold. Art. 2. Der Peso von 100 Centavos wird für Goldmünzen in Stücken von 10 und 5 geprägt, für Silbermünzen in Stücken von 1 Peso, 50, 20 und 10 Centavos, ferner 5 Centavos aus Nickel, 2 und 1 Centavos aus Bronze. Art. 3. Die Goldmünzen bestehen aus 70 1000 Feingold und 16 %900 Kupfer. Von den Silbermünzen werden die Peso-Stücke 902 /1600 Feinsilber und 97 000 Kupfer enthalten; die kleineren Silbermünzen bekommen mr. 50000 Feinsilber. Art. 9. Das Prägerecht wird ausschliessl. der Reg. gewährt; alle brivaten Prägerechte hören auf zu bestehen. Art. 17 ermächtigt den Schatzsekretär, aus- schliessl. für Ausfuhrzwecke alte Pesos (Prägestempel aus der Zeit vor 1898) herstellen zu lassen. Art. 20 u. folg. geben den Goldmünzen und den 1 Peso-Silbermünzen unbegrenzte Zahlkraft; die kleineren Silbermünzen sind bis zu 20, die Nickel- und Bronzemünze bis zu 1 Peso zulässig; ausländische Münzen haben keinen gesetzl. Kurs, soweit nicht aus- drücklich das Gesetz anders bestimmt. Diese Vorschriften werden als unwiderruflich be- zeichnet, so dass jeder Vertrag für null und nichtig erklärt wird. Zu Lasten des Staates sind die alten Goldmünzen, sowie die unbrauchbaren Silberpesos einzuziehen. Art. 27 u. folg.: Ein zu schaffender Bestand soll hauptsächl. die Einführung des Münzumlaufes erleichtern. Er ist völlig getrennt von den anderen Staatsbeständen zu verwalten. Ihm hat der Schatz- sekretär 10 oder nach seiner Wahl 15 000 000 Pesos als Grundkapital zu überweisen, ferner die Etatsbeträge für Umprägungen sowie den Münzgewinn, den Nutzen aus Währungs- geschäften im Auslande, endlich den aus Münzprägungen für Ausfuhrzwecke. Der im Aus- land anzulegende Teil dieses Bestandes soll bei ersten Banken hinterlegt werden; der im Inlande verbleibende Teil soll ausschliessl. in Gold- oder in Silbermünzen oder Münzbarren bestehen, unter Ausschliessung von Papiergeld; er ist dem Banco Nacionale anzuvertrauen oder einem anderen erstklassigen Kreditinstitute. Der Bestand soll Silbermünzen nur her- geben gegen Goldmünzen oder gegen gleichwertige andere Silbermünzen, um damit Gold- verpflichtungen im Auslande zu decken, oder für Ausfuhrzwecke. Eine Übergangsbestimmung verfügt, dass die alten Goldmünzen von 20, 10 u. 5 Pesos paritätsmässig in neue Münzen um- getauscht werden können, also in 39,48, 19.74 bezw. 9,87 neue Pesos; etwas abweichend davon werden die alten 2½- und die 1-Goldpesos-Stücke umgetauscht in 4,93 bezw. 1,97 neue Pesos. Budget 1899/1900: Einnahmen $ 54 913 000, Ausgaben $ 56 028 629 „ 1900/1901: „ „ 58 234 000, „ „ 58 940 896 „ 1901/1902: „ 61 694 000, 62 275 101 „ 1902/1903: „ „ 64 823 400, „ 64 738 816 „ 1903/1904: 3 „ 67 959 000, 3 „ 67 597 097 „ 19904/1905 3 „ 79 965 000, 13 79 562 157 „ 1905/1906: „ 88 104 000, „ 85 474 316 „ 10906/1907: 90 073 500, 65 „ 89 897 398 „ 1907/1908: 3 „ 98 835 000, „ 92 966 595 „ 1908/1909: 5 103 385 000, „104 040 317 „ 1909/1910: 3 „ 97 261 000, 596 935 402 „ 1910/1911: 3 100 793 000, „100 306 268 „ 1911/1912; „ 110 070 100, 3 „105 432 347 „1912/1913, 8 „109 257 500, 109 245 944 „ 1913/1914: 3 „129 607 000, „129 412 633 „ 1914/1915: „145 957 000, 5 „152 204 898 9 1920: 5 „213 250 118, 0 213 250 118 1921: 277 398 068, „271 135 666