. Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. 493 Mendelssohn & Co.; Hannover: Ephraim Meyer & Sohn, Hannov. Bank Fil, der Deutschen Bank; Celle: Hannov. Bank Filiale der Deutschen Bank. 5 % Pfandbriefe von 1907 (der 5 % Kapitalrentensteuer unterliegend) in Umlauf am 31./12. 1918: Rbl. 10 520 100 in Stücken à Rbl. 100, 500, 1000. Zs.: 10./23. März, 10./23. Sept. Tilg.: Durch Verlos. am 1./14. Mai per Sept. desselben Jahres innerh. 62 Jahren. Bilanz am 31. Dez. 1918: Aktiva: Kasse 8618, Bankguth. 1 553 115, Wertp. 979 986, Darlehen der Güter 26 537 450, kurzterminige Darlehen 112 430, Interims-Portefeuille 6200, Restanten 641 599, Immobilien 650 000, Inventar 50 000, transitor Summe 93 486, diverse Debit. 354 465, Agio-Verlust 266 616. – Passiva: R.-F. 123 509, Meliorations-F. 59 349, Pens.-F. 111.715, Tilg.-F der Darlehen 3 144 428, zirkul. Pfandbr. 24 618 365, gezogene Pfandbr. 418 657, rückst. Coup. 1 063 128, Giro 1 067 812, Interims-Kto 6099, vorausgerechnete Zs. 457 138, Mark-Agio der Tilg. 26 360, Garantie-F. der Metall-Anleihen 17 961, div. Kredit. 139 441. Sa. Rbl. 31 253 968. Präsident: E. von Bodisco. Glieder der Verwaltung: J. von Hagemeister, C. Baron Taube, H. von Loewis of Menar, B. von Wetter-Rosenthal, E. Baron Schilling. Finländische Stadt-Hypothekenkasse, Aktiengesellschaft „ in Helsingfſors, S. Esplanadenstrasse 16. Gegründet: 25./4. 1895. Neuestes Statut v. 14./10. 1908. Zweck: Darlehen gegen Hypoth. auf städt. Grundstücke zu gewähren, ferner städt. Ge- meinden sowie auch kirchl. Gemeinden in Städten Amort.-Anleihen zu bewilligen. Die Ge- währung von Amort.-Anleihen geschieht höchstens bis zur Hälfte des Taxwertes des Grund- stückes, Anleihen ohne festgestellte Amort. und mit einer 5 Jahre übersteigenden Rückzahl.- Frist dürfen höchstens bis zu einem Drittel des Taxwertes des Grundstückes ausgegeben werden, die Bewilligung von Anleihen mit kürzerer Rückzahl.-Frist als 5 Jahre darf bis zu einem Höchstbetrage von /o des Taxwertes erfolgen; alle zu beleihenden Objekte müssen gegen Feuersgefahr versichert sein. Die Stadt-Hypoth.-Kasse hat das Recht, mit Genehm. des Senates Pfandbr. auszugeben. Für gelegentl. Bedürfnisse kann die Ges. auch in anderer Weise Gelder aufnehmen, deren Gesamtbetrag jedoch die doppelte Höhe des A.-K. nicht übersteigen darf. Dem Staatskommissar, der vom Senat verordnet wird, sind die Bücher der Ges. zugänglich zu halten; ebenso soll er besonders davon benachrichtigt werden, wann die G.-V. sowie die Vers. der Direktion u. der Revisoren stattfinden ohne dass sein Ausbleiben die Entscheidung der Fragen verhindert. Infolge des niedrigen Standes der finnischen Valuta war die Hypothekenkasse wegen der Einlösung von Zinsen u. Kapital in ausländischer Valuta in eine schwierige Lage geraten. Der finnische Reichstag hat daher auf Antrag der Reg. der Hypothekenkasse einen Beitrag von höchstens Fin. M. 3 000000 für 1920 unter der Bedingung bewilligt, dass die Mittel zur Einlösung von Oblig. u. Kup. der Hypothekenkasse verwendet werden sollten, welche im Jahre 1920 in Schweden, Däne- mark, in der Schweiz und Holland verfielen u. bereits vor dem Kriege im Besitze von Staatsangehörigen genannter Länder gewesen waren, sowie zur Zahlung von Zinsen u. für eventuell geforderte Kapitalabzahlungen; dass, wenn der Beitrag in ausländischer Valuta erteilt wurde, deren Wert zum jeweiligen Tageskurse berechnet werden sollte; u. dass die Fonds der Kasse nicht durch Überführung von Gewinnmitteln erhöht werden, sowie auch keine Dividendenverteilung an die Aktionäre vorgenommen wird, bevor der Beitrag nebst 6 % Zinsen zurückgezahlt ist. Dieser Staatsbeitrag wurde für 1920 in Höhe von Fin. M. 2 979 525 in Anspruch genommen. Um auch in Zukunft mit der Begleichung aus- ländischer Forderungen in dieser Weise zu verfahren, hat sich die Kasse mit einem Gesuch an die Regierung wegen Erneuerung des Staatsbeitrages für 1921 gewandt. Kapital: Fin. M. 7 000 000 in Aktien à Fin. M. 500. Das A.-K. kann auf Grund eines Be- schlusses der G.-V. allmählich bis auf Fin. M. 10 000 000 vermehrt werden u muss das ver- mehrte A.-K. spät. innerh. 12 Monate nach dem hierüber gefassten Beschlusse eingezahlt sein. Urspr. Fin. M. 1 500 000, erhöht im Jahre 1896, 1897, 1900, 1902 u. 1903 um je Fin. M. 500 000, sowie lt. Beschluss der G.-V. v. 22./10. 1906, v. 23./4. 1910 u. v. 11./1. 1912 um je Fin. M. 1 000 000. 4 % Pfandbr. von 1895. Fin. M. 15 000 000 = M. 12 150 000 = Kr. 10 800 000, davon noch in Umlauf Ende 1920: Fin. M. 11 985 500, in Stücken à Fin. M. 500, 1000, 2000, 5000 = M. 405, 810, 1620, 4050. Zs.: 2./1. u. 1./7. Tilg.: Von 1897 ab durch Verlosung 2./1. per 1./7. binnen 56 Jahren; Verstärkung u. Totalkünd. mit 6 monat. Frist zulässig. Sicherheit: Als Sicherh. für die Pfandbr. dienen: 1) sämtl. Aktiva der Ges., 2) die Hypoth., auf welche Darlehen bis zur Hälfte des Taxwertes des verpfänd. Grundeigentums gewährt worden sind; diese Hypoth. im Gesamtbetrage von 10 % über den Nominalbetrag der auszugebenden Pfandbr. müssen dem Staatskommissar zur Verwahrung gegeben werden. Zahlst.: Helsingfors: Eig. Kasse; Hamburg: L. Behrens & Söhne, Vereinsbank; Kobenhagen: Danske Landmandsbank, Hypothek- og Vekselbank; Stockholm: Stockholms Enskilda Bank; ausserdem Kontors von Finlands-Bank und Kontors von Kansallis-Osake-Pankki in Finland. Zahlung der Zs. und der verl. Stücke ohne jeden Abzug in Mark. Aufgelegt in Hamburg 2./7. 1895 Fin. M. 5 000 000 = M. 4 050 000 zu 102 %. Kurs in Hamburg Ende 1895–1920: 101.80, 100.50, 100.75, 99.75, 96.40, 89.50, 89.50, 94.50, 93, 90, 91.50, 90, 88, 85.50, 87, 87.25, 88, 85.50, 84, 85.10*, –, 75, –, 93*, 160*, 185 %.