Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. 495 nach einem Tilgungs-Plane innerhalb 49 Jahren; vom 1./10. 1920 ab Verstärkung und Totalkündigung mit 6monat. Frist zulässig. Sicherheit wie bei Pfandbriefen von 1895. Zahlst.: Helsingfors: Eigene Kasse, Finlands Bank, Kansallis-Osake-Pankki; Berlin: Berliner Handels- Ges., Delbrück Schickler & Co.; Hamburg: Vereinsbank. Joh. Berenberg, Gossler & Co.; Frankf. a. M. u. Strassburg i. Els.: Allgem. Elsässische Bankgesellschaft; Stockholm: Aktiebolaget Norr- landsbanken; Basel u. Zürich: Eidgenössische Bank; Genf: Union Financiere de Genève; Lausanne: Société Suisse de Banque et de Depots; Amsterdam: Rotterdamsche Bank- vereeniging. Aufgelegt 25./3. 1911 zu 96 %. Kurs in Berlin, Frankf. a. M. u. Hamburg mit 4½ % Pfandbr. v. 1909 II. Ausgabe zus. notiert. Seit 7./10. 1913 in Hamburg selbständige Notiz. Kurs Ende 1913–1920: In Hamburg: 92. 93*, –, 85, –, 98*, 165*. 200 %. Verj. der Zinsscheine in 10 J., der verl. Pfandbr. in 15 J. n. F. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im März. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St., Maximum der in der G.-V. abgegebenen St. Gewinn-Verteilung: An R.-F. 10 %, sodann an die Gewinnreserve der Aktionäre 6 % vom A.-K. u. ausserdem die Hälfte des noch übrigen Gewinnbetrages, doch nicht mehr als 2 % des A.-K., der übrig bleibende Rest zur Gewinnreserve der Darlehenempfänger. Die G.-V. kann jedoch beschliessen, dass die oben genannten 10 % vom Gewinnbetrag der Gewinn- reserve der Aktionäre zugezählt werden, falls die Übertragung in diese letztete sonst weniger als 8 % vom A.-K. betragen würde. Sollte der R.-F. unter 25 % vom A.-K. sinken, s0 sind zunächst die genannten 10 % u. darauf der Gewinnanteil, der sonst an die Gewinnreserve der Darlehenempfänger abzugeben wäre, in den R.-F. überzuführen, bis dieser wieder bis zu 25 % des A.-K. gebracht worden ist. Die G.-V. verfügt über die Gewinnreserve der Aktionäre, doch darf der höchste Dividendenbetrag 8 % vom A.-K. nicht übersteigen. Bilanz am 31. Dez. 1920: Aktiva; Stehende Darlehen 120 000, Amort.- do. 81 506 465, kündbare do. 1 237 900, Kapitalrabattrechnung der Oblig.-Anleihen 499 677, inländ. Korre- spondenten 4 541 566, ausländ. do. 4 727 707, Bankdepositen 580 000, im Besitz der Hypoth.- Kasse befindl. Oblig. 4 564 500. fällige noch nicht bezahlte Annuitäten u. Zs. 64 129, an- gesammelte noch nicht fällige Zs. auf ausgegeb. Darlehen 674 775, angewachsene Zs. 258 767, eingelöste, noch nicht fällige Coup. 4262, Inventar 5000, Kassa 117 780, Verlust 82 251 (Staatsbeitrag 2 979 525), – Passiva: A.-K. 7 000 000, R.-F. 1 792 151, Kapitalrabattfonds 605 824, Gewinnreserve der Aktionäre 504 136, do. der Entlehner 3661, Pens.-F. des Kontor- personals 46 757, alte Div. 97, in Umlauf befindl. Oblig. 77 676 500, ausländ. Korrespondenten 3 828 591, fällige noch nicht eingelöste Coup. 4 512 194, angesammelte noch nicht fällige Oblig.-Anleihe-Zs. 1 389 394, eingezahlte, noch nicht fällige Annuit. u. Zs. 25 475, Agio-Res. 1 600 000 (Staatsbeitrag 2 979 525). Sa. Fin. M. 98 984 779. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Pfandbr.-Zs. 3 396 293, diverse Zs. 102 126, Ver- walt.-Unk. 231 276, Agio (3 575 639 abzügl. Staatsbeitrag 2 979 525) 596 114, zus. Fin. M. 4 325 809. – Kredit: Zs. für Darlehen auf längere Zeit 5400, do. Amort.-Darlehen 4 021 826, do. kündbare Darlehen 83 224. do. im Besitz der Hypoth.-Kasse befindl. Oblig. 133 107, zus. Fin. M. 4 243 558, bleibt Verlust Fin. M. 82 251. Dividenden 1895–1920: 2, 6, 6, 6, 6, 6, 6, 60, 6 /0, 6 70, 6/, 69⅝0, 7, 8, 8, 8, 8, 8, 8, 8,7, 6, 0, 0, 0, 0 %. Direktion: I. Vors. Direktor Dr. H. M. J. Relander, II. Vors. Senator a. D. Freiherr Se- bastian Gripenberg, Direktor E. W. Wallden, Direktor Dr. K. A. Paloheimo, Senator Dr. jur. Axel Charpentier, Senator a. D. Bankdirektor Kaarlo Castren, Staatsminister a. D. Piof. Dr. H. Wennola. Leitender Direktor: Dr. jur. Kaarlo Ignatius. Staatskommissar: Senatskämmerer E. W. Petterson. Handelsbank in Lodz, Lodz mit Filialen in Warschau, Lublin, Radom u. Kielce u. Agenturen in Cholm, Zamosé u. Ostrowiec. Gegründet: 1872. Zweck: A. Die Diskontierung von Wechseln und anderen auf Handelsgeschäften beruhenden Verbindlichkeiten, welche nicht später als in neun Monaten zahlbar sind; desgl. die Rediskontierung der von der Bank diskontierten Verbindlichkeiten und Wechsel. Die Diskontierung von Wechseln mit einer Unterschrift (Sola-Wechsel) ohne Unterpfand oder mit Sicherstellung durch Immobilien ist ganz unzulässig. B. Erteilung von Darlehen und Eröffnung von Krediten auf nicht länger als neun Monate gegen Pfandsicherheit, sowie die Eröffnung von Krediten in Form von spezieller laufender u. Kontokorrentrechnungen. C. Das Inkasso von Wechseln u. anderen, auf Zeit ausgestellten Dokumenten, sowie von zins- tragenden, der Bank übergebenen Papieren. D. Die Besorgung von Auszahlungen für Rechnung dritter Personen durch die Bank, ihre Filialen und auch vermittelst der Korrespondenten der Bank, die Überweisung von Geldern nach allen Orten, wo sich Filialen oder Korrespondenten der Bank befinden; Ausstellung von Tratten, Anweisungen und Akkreditiven auf Orte des In- u. Auslandes. E. Der Ein. und Verkauf für Rechnung dritter Personen von aller Art Staatsp., Anteilen, Aktien, Oblig. u. Pfandbr., deren Umlauf gestattet ist. F. Der Verkauf in Kommission von Waren, jedoch nur für Rechnung ihrer Eigentümer und gegen eine vorher zu stipulierende Kommissionsgebühr. G. Der Ein- u. Verkauf, sowohl für eigene Rechnung als