498 Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. Zweck: Die Hypothekenbank bezweckt, in Gemässheit des geltenden Bankgesetzes u. mit der vom allgemeinen Gesetz für Aktien-Ges. vorgeschriebenen Haftpflicht für die Teil- nehmer a) auf Grundeigentum in Helsingfors u. Umgegend u. anderen finnländ. Städten Darlehen zu bewilligen gegen Hypoth., b) solche Aufträge zu besorgen u. zu vermitteln, welche von der Direktion der Ges. zum Vorteil für die Grundbesitzer u. für die Ges. auf- genommen werden können. Tilg.-Darlehen gegen Hypothek werden von der Ges. zu höchstens 60 % des Wertes bewilligt, wozu das Grundeigentum mit den darauf aufgeführten Gebäuden nach bewerkstelligter Taxierung von der Direktion der Ges. eingeschätzt worden ist. Darlehen mit bestimmter Kündigungsfrist ohne Tilg. werden ebenfalls durch Hypoth. in Stadtgrundeigentum bis höchstens 60 % des auf gleiche Weise ermittelten Taxwertes bewilligt. Baugelderdarlehen gegen Hypoth. können auch von der Ges. bewilligt werden unter der Bedingung, dass der bewilligte Darlehensbetrag nicht 60 % des Taxwertes über- steigen darf. Hypoth.-Darlehen auf höchstens ein Jahr können bis zu 70 % des Taxwertes bewilligt werden. Die von der Ges. beliehenen Gebäude müssen stets gegen Feuer in solchen Anstalten versichert sein, deren Versich. nach der Ansicht der Direktion der Bank sowohl hinsichtlich des Bestehens als auch zur Wahrung der Rechte der Hypoth.-Gläubiger völlige Gewähr geben. Die Direktion hat das Recht, auf Kosten des Grundeigentümers die Feuerversich. zu erneuern, bevor sie verfällt. Die Anleihen der Ges. geschehen haupt- sächlich gegen Ausgabe von zinstragenden Oblig. in Übereinstimmung mit dem geltenden Bankgesetz, wobei zu beachten ist, dass das eigene Kapital der Ges stets mindestens 0 des zus.gerechneten Kapitalbelaufes der in Umlauf befindl. Oblig. betragen muss. Die Ges. kann auch auf andere Weise als durch Oblig.-Ausgabe Gelder beschaffen, jedoch nicht höher als bis zum zus. gerechneten Betrag von zweimal des eigenen Kapitals Als Sicherheit für die Oblig.-Anleihen hinsichtlich Kapital u. Zs. dienen 1) sämtl. Aktiven der Ges., 2) bis zur Hälfte der vom Vorst. der Ges. normierten Grundstückswerte hypothezierte Schuldscheine, die nach bestehendem Gesetz beim Staatskommissar in Verwahrung gegeben werden müssen, u deren Gesamtbetrag den Nennwert der Pfandbriefe um 10 % über- schreiten soll. Hypoth. auf industrielle Anlagen können keine Sicherheit für die Pfand- briefe bilden. Die als Pfand für die Pfandbr. beim Staatskommissar in seiner Eigenschaft als Pfandhalter hinterlegten Sicherheiten werden in einem ihm zur Verfüg. stehenden feuersicheren Raum verwahrt. Für die Pfandbr. von 1914 dürfen nur Hypoth. hinterlegt werden, bei welchen die Beleihung seitens der Ges. höchstens 50 % des Wertes des Grund- eigentums u. der darauf aufgeführten Gebäude beträgt. Aktienkapital: Finnl. M. 10 000 000 in Aktien à Finnl. M. 200. Letzte Kapitalserhöhung lt. Beschluss der G.-V. v. 14./11. 1918 um Finnl. M. 2 500 000. 5 % Pfandbriefe von 1912: Finnl. M. 5 000 000. Zs.: 1./4., 1./10. filg Bis 1./4. 1922 un- kündbar, von dieser Zeit ab können die Pfandbr. von der Ges. zur Zahlung nach 6 Mon. gekündigt werden, u. zwar in der Weise, dass je eine ganze Serie (Finnl. M. 1 000 000) auf einmal zu kündigen ist; die Anleihe soll spät. 1./10. 1968 vollständig getilgt sein. 5 % Pfandbriefe von 1914: Finnl. M. 10 000 000 = M. 8 100 000 = R 7200 000 = Frs. 10 000 000 in Stücken à Finnl. M. 500, 1000, 2000 = M. 405, 810, 1620 = Kr. 360, 720, 1440 = Frs. 500, 1000, 2000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Vom 1./4. 1919 ab durch Rückkauf oder Verlos- innerhalb 52 Jahren; vom 1./4. 1924 ab verstärkte Tilg. u. Totalkündig. mit 6 monat. Frist zulässig. Zahlst.: Helsingfors: Hypothekenbank in Finnland A.-G., Finlands Bank, Privatbanken in Helsingfors; Hamburg: L. Behrens u. Söhne, Schröder Gebrüder & Co.; Stockholm: Skan- dinaviska Kreditaktiebolaget; Gotenburg: Aktiebolaget Göteborgs Bank. Zahlung der Zs. u. der verlosten Pfandbr. ohne jeden Abzug in Deutschland in Mark. Verj. der Zins- scheine in 10 Jahren (F.), dor verlosten Pfandbr. in 15 Jahren (F.). Aufgelegt in Hamburg am 21./3. 1914 Finnl. M. 10 000 000 = M. 8 100 000 = Kr. 7 200 000 = Frs. 10 000 000 zu 97.50 %. Kurs in Hamburg 25./7. 1914: 97.50 %. Ende 1916–1920: 90. –, 102*, 1 60*, 200 %. 5 % Pfandbriefe von 1916: Finnl. M. 10 000 000. Zs.: 1./3., 1./. Tilg.: Bis 1./3. 1926 un- Eäßabé von dieser Zeit ab gelten dieselben Bestimmungen für die Rückzahl. wie für die Pfandbr. von 1912; die Anleihe soll spätestens 1./3. 1972 s getilgt sein. 5 % Pfandbriefe von 1916: Finnl. M. 10 000 000. Zs.: 1./3., 1./9. Tilg.: Bis 1./9. 1926 un- kündbar. Sonst. Bestimmungen gleich den für die erste Ariehe von 1916 gültigen. 4½ % Pfandbriefe von 1917: Finnl. M. 25 000 000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: vom 1./4. 1919 ab durch Rückkauf oder Verlos. innerhalb 54 Jahren; vom 14. 1927 ab verstärkte Tilg. und Totalkündig. mit 6 monat. Frist zulässig. 6 % Pfandbriefe von 1919: Finnl. M. 10 000 000. Zs. 1./5., 1./11. Tilg.: Bis 1./11. 1924 unkündbar. Sonst Bestimmungen gleich den für die Anleihe von 1912; die Anleihe soll spätestens 1./11. 1929 vollständig getilgt sein. Die Pfandbr. von 1912, 1916, 1917 u. 1919 werden in Deutschland nicht gehandelt. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers. spät. Ende März. Bilanz am 31. Dez. 1920: Aktiva: Amort.-Darlehen 64 187 344, stehende do. 3 653 000, kurze Hypoth.- do. 4 890 580, ausländische Korrespondenten 217 689, angesammelte, nicht verfallene Annuitäten u. Zs. 831 386, verfallene, nicht eingezahlte Knhuitäten 11 313, Oblig.- Anleihekosten 327 128, eigene ble 378 675, Aktien 5000. Bankgebäude 250 000, Inventar 1000, Vorschüsse 10 036, Kassa 9 99 862. – Passiva: A.K. 10 000 000, R.-F. 4619 269, im Umlauf befindl. Oblig. 52 421 500, Depos. 4 895 883, laufende Rechnung 188 535, einheimische Korrespond. 485 466, ausländische do. 50 156, angesammelte nicht verfallene Zs. für die