508 Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. die anderen sind den Besitzern der Aktien vorbehalten. Bei der im Jahre 1899 erfolgten Ausgabe neuer Aktien hatte ein Aktionär gegen die Credit-Anstalt Klage erhoben, weil seiner Ansicht nach den Gründern in diesem Falle kein Bezugsrecht zustand. Das Gericht hatte zwar in erster Instanz dahin entschieden, dass der Beschluss der G.-V. auf Überlassung von einem Drittel der jungen Aktien an die Gründer für nichtig zu erklären ist, in der hiergegen eingelegten Berufung erstritt aber die Credit-Anstalt ein obsiegendes Urteil, welches durch Entscheidung des obersten Gerichtshofs bestätigt wurde. Die G.-V. v. 3./4. 1901 genehmigte ein zwischen der Oesterr. Credit-Anstalt und den Gründern der Credit-Anstalt mit Ausnahme der Rechts- nachfolger des Prager Bankiers Leop. v. Lämel abzuschliessendes Übereinkommen hinsichtlich Feststellung des Bezugsrechtes im Falle der Neuausgabe von Aktien, hiernach werden die Bezugsrechte der Begründer in folgender Weise geregelt: Solange die nächsten Emissionen von neuen Aktien zus.genommen den Betrag von K 20 000 000 nicht überschreiten, stehen den Gründern resp. deren Rechtsnachfolgern Bezugsrechte nicht zu; von den Aktien, welche über den Betrag von K 20 000 000 hinaus noch weiter emittiert werden, ist den Gründern resp. deren Rechtsnachfolgern, ohne Rücksicht auf die Höhe des jeweiligen A.-K. und auf die Anzahl der jeweils im Umlaufe befindl. Aktien, der dritte Teil zum Bezuge anzubieten, jedoch nur insoweit, als diese weiteren Aktien-Em. zus.genommen nicht den Betrag von K 44 000 000 überschreiten. – Die G.-V. v. 5./4. 1906 beschloss eine weitere Erhöhung des A.-K. auf K 120 000 000 durch Ausgabe von 62 500 Aktien à K 320. Die neuen Aktien wurden den Aktionären im Verhältnis von 1:5 zum Kurse von K 630 per Aktie à K 320 innerh. der Zeit v. 7.–16./5. 1906 zum Bezuge angeboten. Die Erben des Bankiers v. Lämel hatten auch für diese Kapitalserhöhung eine Klage aus Einräum. des Bezugsrechts auf 2083 Aktien zum Pari-Kurs eingereicht; ihre Ansprüche wurden aber in allen Instanzen zurückgewiesen. Die a. o. G.-V. vom 2./3. 1911 beschloss, das A.-K. um K 30 000 000 auf K 150 000 000 zu er- höhen. Von den neuen Aktien wurden in der Zeit v. 6./3.–15./3. 1911 K 20 000 000 den Be- sitzern der alten Aktien (auf je 6 alte Aktien 1 neue Aktie) zum Kurse von K 610 pro Aktie à K 320 zum Bezuge angeboten. Die weiteren K 10 000 000 wurden zum gleichen Preise u. in derselben Zeit den Begründern der Credit-Anstalt nach Massgabe ihrer Bezugs- berechtig. angeboten. In der G.-V. vom 2./4. 1914 wurde beschlossen, das A.-K. um K 20 000 000 auf K 170 000 000 zu erhöhen. In Ausführung dieses Beschlusses wurden die neuen K 20 000 000 Aktien den Begründern der Anstalt sowie den Besitzern der alten Aktien (auf je 10 alte Aktien 1 neue Aktie) zum Kurse von K 575 pro Aktie à K 320 zum Bezuge an- geboten. Das Bezugsrecht war in der Zeit v. 2./6.–13./6. 1916 auszuüben. Die a. o. G.-V. v. 29 /1. 1918 beschloss, das Aktienkapital um K 30 000 000 auf K 200 000 000 zu erhöhen. Die neuen Aktien wurden den Besitzern der alten Aktien (auf je 17 alte Aktien 3 neue Aktien) in der Zeit vom 6./2.–16./2. 1918 zum Kurse von K 660 für die Aktie zu K 320 zum Bezuge angeboten. Die a. o. G.-V. v. 30./4. 1920 beschloss, das Aktien-Kapital um K 120 000 000 auf K 320 000 000 zu erhöhen. In Ausführung dieses Beschlusses wurden K 80 000 000 neue Aktien, welche vom 1./1. 1920 div.-ber. sind, den Besitzern der alten Aktien (auf je 5 alte Aktien 2 neue) in der Zeit vom 21./6.–5./7. 1920 zum Kurse von K 800 für die Aktie zu K 320 zum Bezuge angeboten. Die restlichen K 40 000 000 neue Aktien wurden unter Mitwirkung von M. M. Warburg & Co. in Hamburg an ein amerikanisches Konsortium, bestehend aus dem Bankhause Kuhn, Loeb & Co. u. der Guaranty Trust Company, New York zu einem den Bezugsrechtskurs übersteigenden Preise fest begeben. Aus Anlass der Aktienübernahme wurden Absprachen zwischen der Oesterr. Credit-Anstalt und der amerikanischen Gruppe getroffen, durch welche eine dauernde Interessennahme des amerikanischen Konzerns an der Bank gewährleistet erscheint. In der a. o. G.-V. v. 5./3. 1921 wurde beschlossen, das A.-K. um K 80 000 000 auf K 400 000 000 zu erhöhen. Von den neuen Aktien, welche vom 1./1. 1921 ab divid.- berechtigt sind, wurden K 64 000 000 den Besitzern von alten Aktien (auf je 5 alte Aktien 1 neue) in der Zeit vom 7./3. bis 18./3. 1921 zum Kurse von K 1250 per Aktie zu K 320 zum Bezuge angeboten, die restlichen K 16 000 000 wurden von einem holländischen Kon- sortium zu einem höheren Kurse fix übernommen. Die G.-V. vom 29./7. 1921 beschloss, das A.-K um weitere K 200 000 000 auf K 600 000 000 zu erhöhen. Gen.-Vers.: Innerhalb der ersten 5 Monate eines jeden Jahres. Stimmrecht: Je 25 Aktien = 1 St. Die Aktien müssen mind. 14Tage vor der G.-V. deponiert werden. Gewinn-Verteilung: Vom Reingewinn zunächst 5 % Div., hiernach vom Überschuss 5 bis 20 % an R.-F., bis % des ausgegeb. A.-K. u. je ½ % den für die beiden Kategorien von pupillarsicheren u. je 1 % den für die beiden Kategorien von nichtpupillarsicheren Bank- schuldverschreib. errichteten Sicherstellungsfonds, bis sie die Höhe von 5 % aller in Umlauf befiadlichen Schuldverschreib. der betreffenden Kategorie erreicht haben, von dem verbleibt Rest 5 % Tant. an V.-R., 90 % auf Antrag des V.-R. u. G.-V.-B. als Rest-Div. event. ganz oder teilweise an den a. o. R.-F. oder zu anderen Zwecken der Anstalt. Bilanz am 31. Dez. 1920: Aktiva: Effekten 375 975 100, Portefeuille 649 120 791, Kassa- bestände 683 055 430, Vorschüsse a. Effekten 154 058 750, Inventar 3 175 200, Realitäten 9 509 500, Konsortialbeteilig. 177 184 086, Debit. 9 508 569 683. – Passiva: A.-K. 320 000 000, Kapital-R.-F. 290 241 830, allgem. R.-F. 39 000 000, a. o. R.-F. 4 000 000, Immobil.-Res. 10 000 000, Kriegsverlust-Res. 5 000 000, rückst. Div. für die Jahre 1914–1919 3 695 835, Akzepte u. Anweis. 208 836 062, verzinsl. Einlagen 122 937 616, Kredit. 10 442 881 456, Gewinn per Saldo 114 055 740. Sa. K 11 560 648 540.