510 Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. Durch Aktienbesitz ständig beteiligt: Oesterr. Centralboden-Credit-Bank in Wien, Oesterr. Immobiliar-Bank A.-G., Oesterr. Kontrollbank für Industrie u. Handel, Wien, Ungar. Escompte- u. Wechsler-Bank in Budapest, Rumän. Credit-Bank in Bukarest, Serbische Credit. bank in Belgrad, Kroatische Escomptebank in Agram, Galizische Volksbank für Landwirt- schaft u. Handel in Lemberg; Deutsche Effecten- u. Wechselbank in Frankf. a. M. Gegründet: 1880. Dauer 90 Jahre, vom 15./10. 1880 ab gerechnet. Neuestes Statut vom 29./4. 1916. Zweck: Betrieb von Bankgeschäften aller Art. Die Ges. ist berechtigt, eigene verzinsl. Schuldverschreib. (Oblig.) auszugeben, deren Gesamtbetrag stets durch ihren eigentümlichen Besitz an Wertp., bedeckten Kapitalsforder. u. Immobil. vollkommen gesichert sein muss. Diese Schuldverschreib. dürfen auf keine kürzere Verfallzeit als auf ein Jahr u. nicht über kleinere Beträge als K 100 ausgestellt werden. Der Betrag der anszugebenden Scheine sowie der gegen Einlagsbücher übernommenen Gelder darf zus. den 1½ fachen Betrag des jeweilig eingezahlten A.-K. nicht übersteigen. Zu der Ausgabe solcher Schuldyverschreib. ist in jedem Falle die Genehmig. der Regierung erforderlich. Bisher ist von dem Rechte zur Ausgabe solcher Schuldverschreib. kein Gebrauch gemächt worden. Die Ges. ist ferner befugt, für die unter ihrem Verschlusse lagernden, von ihr beliehenen Waren u. Rohprodukte Lagerscheine (Warrants) auszugeben. Die G.-V. v. 5./4. 1911 beschloss die Ausgabe von fundierten Bankschuldverschreibungen. Wegen Umgründung der Bank in ein französisch- englisches Institut schweben seit Monaten Verhandlungen mit einer französ. Bankengruppe unter der Führung der Banque de Paris et des Pays Bas, die zum Abschluss eines Vorvertrages geführt haben. Hiernach soll die Bank unter der Firma Banque des Pays de I1' Europe Cen- trale ihren Hauptsitz nach Paris verlegen und die jetzige Wiener Hauptniederlassung zur Zweigniederlassung werden. Das A.-K der neuen Bank soll Frs. 80 000 000 betragen und Zwar Frs. 40 000) 000 in Stamm-Aktien zu Frs. 100 und Frs. 40 000 000 in Vorzugsaktien zu Frs. 100, ausserdem sollen 400 000 Gründeranteile ohne bestimmten Nennwert ausgegeben werden. Die englischen Gläubiger, welche ca. £ 2 000 000 mit 5 % Zs.-Zinsen seit 1914 zu fordern haben, sollen mit Bons (fester Umrechnungskurs 1 £ = 25 Fr.) abgefunden werden, die aus dem Reingewinn mit 6 % verzinst werden. Die Gewinnverteilung soll derart erfolgen, dass nach den statutarischen Zuwendungen u. allen offenen u. internen Rück- lagen zunächst die Vorz.-Aktien 6 % Div. u. weitere 15 % vom verbleibenden Reingewinn erhalten, sodann beziehen die Stamm-Aktien 6 %; der Rest dient zur Verzinsung der Bons bis zu 6 % u. der weitere Überschuss zur Tilg. der Bons. Nach vollständiger Tilg. der Bons wird der Überschuss gleichmässig als Superdividende auf die Vorzugs- u. Stamm- aktien verteilt. Weder die Dividende der Vorzugsaktien noch die Zincen der Bons sind kumulativ. Wenn auf die Bons in 2 aufeinanderfolgenden Jahren 6 % Zs. in Frs. aus- gezahlt worden sind, haben die Bondsbesitzer das Recht, ihre Bons in Stammaktien (für je 1 £ = 100 Frs.) zu verlangen. Die Bank soll berechtigt sein, die Gründeranteile jederzeit frei- händig oder aber zu einem mit der Vereinigung der Inhaber der Gründeranteile gemeinsam festzusetzenden Preise zurückzukaufen. Die 400 000 Akt. der alten Bank sollen Stück für Stück gegen 1 neue Stammaktie und 1 Gründeranteil ausgetanscht werden und die Vor- zugsaktie zu einem noch festzusetzenden Preise den französischen Besitzern von Aktien der alten Bank vorzugsweise angeboten werden. Dieses Projekt der Umwandlung der Länderbank in ein ausländisches Institut und der liquidationslosen Verlegung ihres Sitzes nach Paris veranlasste die österreichische Regierung, dem Nationalrat ein „Bundesgesetz über die Verlegung des Sitzes von Aktiengesellschaften in das Ausland“ vorzulegen. Die Gesetzvorlage wurde im Nationalrat heftig bekämpft und dem Finanzausschuss überwiesen. Man nimmt an, dass die Gesetzvorlage erst im Herbst 1921 in stark veränderter Form in den Nationalrat kommt. Einem Syndikat, bestehend aus der Österr. Länderbank, der Banque de Paris et des Pays bas in Paris und der Agrarni Banka in Prag wurde im Juli 1921 von der Tschecho-Slowakischen Regierung die Vorkonzession zur Bildung einer Aktiengesellschaft unter der Firma Bank für Handel und Industrie ehemals Länderbank zur Übernahme der tschecho-slowakischen Filialen der Länderbank erteilt. Das Kapital der neuen Bank beträgt Ké 80 000 000. Kapital: K 160 000 000 in 400 000 Aktien à K 400. Die ord. G.-V. v. 26./3. 1907 beschloss, das A.-K. um K 30 000 000, auf K 130 000 000 zu erhöhen und dem Ver- waltungsrate den Zeitpunkt und Medus der Durchführung zu überlassen. In Aus- führung dieser Beschlüsse wurden 25 000 neue Aktien à K 400, welche vom 1./1. 1910 ab div.-ber. sind, in der Zeit vom 17./2.–24./2. 1910 den Inhabern der alten Aktien zum Kurse von K. 475 pro Stück zum Bezuge angeboten. Auf je 10 alte Aktien entfiel 1 neue Aktie. Die restlichen 50000 neuen Aktien wurden unter Ausschluss des Bezugsrechts der Besitzer der alten Aktien an ein unter Führung der Société Genérale pour favoriser le Déeveloppement du Commerce et de I'Industrie en France in Paris stehendes Konsortium zum Zwecke des Absatzes in Frankreich unter Vorbehalt einer Gewinnbeteilig. für die Ges. zu einem den Nominalkurs übersteigenden Kurs fest begeben. Die G.-V. vom 10./4. 1912 beschloss, das A.-K. um K 30 000 000 auf K 160 000 000 zu erhöhen und den Verw-R. zu ermächtigen, die näheren Modalitäten der Begebung dieser neuen Aktien u. insbesondere den Begebenskurs sowie den Termin selbständig festzusetzen u. hiernach die Kapitalserhöhung durchzuführen. In Ausführung dieses Beschlusses wurde im Januar 1918 die Kapitalserhöhung durchgeführt. Die neuen Aktien, welehe vom 1./1. 1918 ab div.-ber. sind, wurden in der Zeit v. 5./1. bis 7 * ―――