―§―§―§―§‚ZÜÜ ―̊ͤ — ― .... .... ― 7. = Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. 525 Jahre 173 349, verfall. Div. 720, Gewinn auf Immobil. 103 888, diverse Eingänge 52 733. Sa. Rbl. 18 461 960. Verwendung des Reingewinns: Reingewinn 4 631 091 abz. Reichs-Gewerbesteuer 424 851, bleiben 4 206 240, hierzu Vortrag a. 1912 2890, zus. 4 209 130, davon ab Tant. a. Verwalt.-R. 5 3 3 . an A.-R. 153 479, do. an Angestellte 502 500, 16 % Div. 3 200 000, bleibt Vortrag *01. Dividenden 1900–1916: 16, 16, 16, 16, 16, 16, 16, 16, 16, 16, 15, 15, 15, 16, 10, 12, 24 %. Div. für 1914 u. folg. wurden in Deutschland nicht bezahlt. Zahlstelle: Berlin: Deutsche Bank. Div.-Verj. 10 J. (F.). Kurs: Die Aktien im Betrage von Rbl. 7 000 000 wurden eingeführt in Berlin 14./5. 1908 zu 193.50 %. Die neden Aktien im Betrage von Rbl. 3 000 000 wurden im Mai 1909, weitere Rbl. 2 500 000 Aktien im Sept. 1910 u. weitere Rbl. 7 500 000 Aktien im Nov. 1912 in Berlin ein- geführt. Kurs Ende 1908–1920: In Berlin: 205.20, 223.50, 237.25, 247.25, 228, 233.60, 216*, –, 212, –, 175*, 155*, – %. Usance: Beim Handel an der Berliner Börse Rbl. 1 = M. 2.16. Lieferbar in Berlin nur diejenigen Urkunden, die über 2, 3, 5 oder 10 Stück Aktien lauten; Einerstücke können in ent- sbrechender Anzahl in Urkunden über mehrere Aktien umgetauscht werden. Der Handel versteht sich für Aktien mit Talon oder Dividendenschein für 1915 u. fols. Vorstand: Vors. E. Grube; Mitgl. M. Luntz, W. Tarnowsky, W. Andrejew, M. Solowejtschik. letzterer gleichzeitig geschäftsführ. Direktor. Aufsichtsrat: Mitgl. G. Alchasow, A. Brafman, A. Bylinin, A. Droshilow, A. Grube, N. T. Kaschtanow, D. Kasizyn, F. A. Lipsky, J. P. Manus, N. v. Schelking, N. Vtorow. Stockholmer Hypotheken-Versicherungs-Akt.-Gesellschaft (Stockholms Intecknings Garanti Aktiebolag) in Stockholm. Die Ges. ist auf Grund des Schwed. Gesetzes v. 6./10. 1848 u. eines durch Kgl. Erlass bestät. Statutes errichtet u. hat ihre Wirksamkeit 1869 begonnen. Statut zuletzt geändert 30./5. 1919. Der Zweck der Ges. ist, Hypoth.-Darlehen zu vermitteln u. zu gewähren, sowie den Darleihern bei der Eintreibung von Hypoth.-Geldern behilflich zu sein. Des weiteren ist die Ges. berechtigt, Depositengelder zur Verzinsung in Empfang zu nehmen, sowie solchen Geldverkehr zu vermitteln, der zur Förderung der Zwecke der Ges. geeignet ist. Seit 1878 betreibt die Ges. vollständiges Bankgeschäft. Auch kann die Ges. den Grundbesitzern der Stadt Stockholm gegen Hinterlegung von Hypoth. Darlehen gewähren, welche durch vorgeschriebene jährliche, sowohl Kapital als Zs. umfassende Rückzahlungen innerh. einer bestimmten Zeit amortisiert werden. Eine Künd. von beiden Seiten bleibt ausgeschlossen, sofern die festgesetzten Raten pünktlich gezahlt werden u. weder die hinterlegten Hypoth. durch Verschulden des Grundbesitzers wesentlich verschlechtert werden noch die Ges. auf- gelöst wird. Behufs Beschaffung der hierzu erforderl. Mittel ist die Ges. berechtigt, Anleihen aufzunehmen, u. zwar durch Ausgabe von durch Verlos. oder durch Rückkauf tilgbaren Oblig. Von den verlosbaren Oblig. darf nur der zehnfache Betrag des Grundkapitals im Umlauf sein. Für die Sicherheit dieser Oblig. sollen Hypoth. als Pfand gegeben werden, welche auf „fest und für alle Zeiten“ gegen Feuer versicherten Stockholmer Grundstücken lasten und welche innerh. o des Taxwertes wie auch desjenigen Wertes, zu welchem das hypothek. beschwerte Grundstück auf Grund vorgenommener Besichtigung von der Direktion der Ges. eingeschätzt worden ist, sowie innerh. des Feuerversicherungswertes gewährt sind. Die ver- pfändeten Hypoth.-Dokumente werden, getrennt von den übrigen Wertpapieren der Ges., unter Mitverschluss eines vom Kgl. Oberstatthalter-Amt ernannten Bevollmächtigten auf- bewahrt, welcher nach $ 1 des Statuts als dritte das verpfändete Wertobjekt innehabende Person anzusehen ist und darüber zu wachen hat, dass der Wert der Pfänder nicht durch irgendwelche Massregeln oder Versäumnisse der Ges. aufgehoben oder verringert wird, dass die verpfändeten Hypoth.-Briefe stets ihrem Kapitalwerte nach dem Betrage der umlauf. Pfandbr. gleichkommen, und dass der letztere das Zehnfache des A.-K. nicht übersteigt. Die Ges. ist ferner berechtigt, mit 12 monat. Frist kündbare Oblig. zu emittieren; dieselben dürfen nur bis zur 5fachen Höhe des Grundkapitals zur gleichen Zeit in Umlauf sein. Zur Siche- rung dieser kündbaren Oblig. hat die Ges. dem Treuhänder eine dem Gesamt-Kapitalbetrage der Oblig. stets völlig entsprechende Deckung in auf „fest u. für alle Zeit“ feuerversicherten Stockholmer Grundstücken innerh. 10 des Taxwertes wie auch desjenigen Wertes, zu welchem der betreffende Grundbesitz nach vorgenommener Besichtigung von der Direktion der Ges. eingeschätzt worden ist, sowie innerh. des Feuerversich.-Wertes lastenden Hypoth. als Pfand ins Depot zu geben. Zur Gewähr. von Amort.-Darlehen oder Darlehen, die erst nach be- stimmter Zeit gekündigt werden können, dürfen nicht solche Fonds benutzt werden, deren Rückzahl. früher als Zahl. für den ausgelieferten Darlehen gefordert werden kann. Im übrigen dürfen Darlehen nur auf höchstens sechs Monate, oder falls Realsicherheit gestellt worden ist, auf bestimmter, höchstens sechsmonatlicher Kündig. gewährt werden. Der Kapital- betrag sämtlicher von der Ges. ausgegebenen Obl. darf höchstens Kr. 225 000 000 betragen. Im übrigen haften für die Sicherheit der Oblig. das gesamte A.-K. u. die Reserven. Kapital: Kr. 18 000 000 in 60 000 Aktien à Kr. 300. Das Kapital betrug 1882 Kr. 4 000 000, wurde lt. Beschl. der a. o. G.-V. vom 3./7. 1886 auf Kr. 6 000 000, lt. Beschl. der G.-V. vom