528 Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. Vereinbarung hat die Banca Ungaro-Italiano S. A. jene Beteiligungen von der Ungar. Agrar- u. Rentenbank übernommen, welche mit dem laufenden Bankgeschäft u. den damit ver- knüpften Geschäftszweigen im Zusammenhang standen, während sie der genannten Bank behufs Emittierung von Pfandbriefen den von der Ungar. Landesbank A.-G. übernommenen Hypothekendarlehnsbestand ferner zwecks Förderung ihres Eisenbahngeschäfts jene Eisenbahn- Effekten überliess, welche ihr als Rechtsnachfolgerin der Ungar. Landesbank zur Verfügung standen. Aktienkapital: K 60 000 000 = M. 51 000 000 = frs. 63 000 000 in 150 000 Aktien à K 400 = M. 340 = frs. 420, nach Erhöhung lt. G.-V.-B. v. 4./4. 1918 um K 12 000 000; die neuen Aktien sind vom 1./1. 1918 ab div.-berechtigt. Die Kapitalserhöhung v. 24./2. 1917 um K 16 000 000 erfolgte wegen der Fusion mit der Ungarischen Ansiedlungs- u. Parzellierungs. Bank A.-G. Gegen eine Aktie der Ungar. Ansiedlungs- u. Parzellierungs-Bank von Nom. K 200 wurde eine Aktie der Ungar. Agrar- u. Rentenbank von Nom. K 400 in Umtausch gegeben. Auf Grund des Beschl. ihrer a. o. G.-V. v. 14./6. 1920 bot die Bauca Ungaro-Italiana S. A. den Aktionären der Ungar. Agrar- u. Rentenbank A.-G. einen freiwilligen Aktien- umtausch auf der Grundlage an, dass für je 3 Aktien der Ungar. Agrar- u. Rentenbank je 7 Aktien der Banca Ungaro-Italiana S. A. gegeben wurden. Auf diese Weise gelangten mehr als der Aktien der Ungar. Agrar- u. Rentenbank in den Besitz der Banca Ungaro- Italiana S. A. Pfandbriefe. Die Pfandbr. werden, wie oben angeführt, auf Grund des Ges.-Art. XXXVI vom Jahre 1876 und XXX vom Jahre 1889 ausgegeben. Zur Sicherheit der Pfandbr. dienen ausser den erworb. Hypoth.-Forder. ein Spez.-Sicherstell.-F. von mind. K 3 000 000, (31./12. 1920: K 5 400 000) der stets 5 % des Pfandbr.-Umlaufes betragen muss, u. ausserdem das ganze Vermögen der Bank. Die Pfandbr. sind pupillarsicher, sind bei der OÖOsterr.-Ungar. Bank belehnbar u. konnen zum Erlage von Heirats-Kautionen im österr. u. ungar. Heere verwendet werden. 4½ % Pfandbriefe Serie A, seit 1899 ausgegeben. In Umlauf 31./12. 1920: K. 96 327 000. Stücke à K 200, 1000, 2000 u. 10 000. Zs.: vierteljährl., am 1/2, 15 1/8. u 1 11 etzt. künftighin ohne jeden Steuerabzugstempel und spesenfrei. Tilg. innerh. 50 Jahren durch Verl. 1./2. u. 1./8. per 1./5. resp. 1./11. Verstärkte Verl. vor 1./1. 1908 nur nach Massgabe ausserord. Rückzahlungen der Hypoth.-Schuldner zulässig. Zahlst.: Budapest: Gesellschafts- Kasse u. Ungar. Escompte- u. Wechsler-Bank; Wien: Union-Bank; Berlin: Berliner Handels- Ges.; Frankf. a. M.: Deutsche Eff.- u. Wechsler-Bank; Amsterdam: Amsterdamsche Bank Wertheim & Gompertz; London: Glyn. Mills, Currie & Co. K 12 000 000 wurden von einem Konsortium (Union-Bank, Ungar. Escompte- u. Wechsler-Bank, Berl. Handels-Ges.) am 25./7. 1899 zu 99.80 % aufgelegt. Kurs in Wien Ende 1900–1917: 97, 97, 100.50, 100.10, 101.25, 100, 100, 97, 97, 98, 98.50, 97.75, 90, 90.25, , —–, 97 %. Verj. der Coup. in 6, der Stücke in 20 J. Rentenscheine. Die Ges. emittiert Rentenscheine auf Grund statutengemäss erworbener Forder. und Werte, wenn dieselben unbelastet und zu einer spez. Bedeckung nicht heran- gezogen worden sind. Die Nominalsumme der jeweilig im Umlaufe befindl. Rentenscheine darf niemals den Gesamtbetrag der Darlehen und den Erwerbungspreis der Wertpapiere überschreiten, welche zu deren Bedeckung dienen. Die Annuität der umlaufenden Renten- scheine muss durch mind. gleich hohe Annuitäten-Eingänge aus der Emission zugrunde liegenden Darlehen und Wertp. volle Deckung finden. Die Rentenscheine werden lt. Erlass sämtl. ungar. Minister in allen Zweigen der Verwaltung und des Justizwesens als Geschäfts. kautionen und Vadien angenommen und sind bei der OÖsterr.-Ungar. Bank belehnbar. 4½ % Rentenscheine zu 102 % rückzahlbar, seit 1898 ausgegeben. Begeben bis 31./12. 1920: K 84 060 000, hiervon unverlost in Umlauf 31./12. 1920: K 77 493 800. Stücke à K 200, 2000 u. 10 000. Zs.: vierteljährlich, 1./2., 1./5., 1./8. u. 1./11. Coup.-Einlösung im Sinne des Gesetz- Art. XXII vom Jahre 1875 § 6, ohne Abzug der Kapitals-Zs. u. Rentensteuer. Tilg. innerh. 50 Jahren durch Verl. 1./2. per 1./5. zu 102 %; verstärkte Verl. und Totalkünd. mit mind. 3 monat. Frist vorbehalten. Zahlst.: Budapest: Ges.-Kasse u. Ungar. Escompte- u. Wechsler.? Bank; Wien: Union-Bank. Kurs an der Wiener Börse (hotiert seit 20./7. 1898) Ende 1898–1917 99.75, 98.75, 96, 96, 100.25, 100.70, 101.70, 100.25, 100, 97, 97.25, 98, 98.50, 97.75, 94, 90.25, –*,, – –, 98 %. Verj. der Stücke in 20 J., der Coup. in 6 J. Eisenbahn-Renten-Oblig. Die Ges. besass nach der Bilanz vom 31./12. 1920: K 60 617 601 Prior.-Aktien ungarischer Eisenbahnen. Auf Grundlage dieser Werte können im Sinne des Gesetzes-Artikel XXXII vom Jahre 1897 4 % Eisenbahn-Renten-Obligationen höchstens bis zum Betrage des Kaufpreises der, als Emiss.- Grundlage dienenden Titres und der auf solche Titres gegebenen Faustpfand- Darlehen, jedoch niemals über den Nominalwert dieser Titres hinaus emittiert werden. Diese Werte sind solange, als sie tatsächlich als Emiss.-F. dienen, vom anderen Vermögen der Ges. abgesondert zu ver- walten oder unter Gegensperre eines kgl. öffentl. Notars aufzubewahren. Sie dienen zur Sicherstellung der Gesamtheit der betr. Oblig., es kann auf dieselben keine Exekution ge- richtet werden und können auf sie dritte Personen Rechte zum Nachteil der Oblig.-Besitzer in keinem Falle erwerben. Die emittierten Renten-Oblig. müssen in dem Verhältnisse, in welchem der Status der als Grundlage für dieselben dienenden Werte durch Verkauf bezw. Rückzahlung oder aus einem anderen Grunde sich verringert hat, aus dem Verkehre gezogen werden. Zur Sicherstellung der Oblig. dient ausserdem der Special-Sicherstellungs-F. im Mindestbetrage von K 3 000 000. (31./12. 1920: K. 3 001 500). In Gemässheit des Ges.-Art.