Ausländische Industrie-Gesellschaften. 549 Erste Donau-Dampfschifffahrts-Ges. in Wien. Gegründet: 1830. Letzte Statutänd. 29./5. 1918. Zweck: Betrieb der Dampfschifffahrt auf der Donau u. den in dieselbe einmünd. Flüssen stromab- u. aufwärts, wie auch auf dem Meere. Nach dem am 7./4. 1892 abgeschloss. Übereinkommen hat sich die Ges. verpflichtet, während der Vertragsdauer von 1891–1900 (verlängert für die Dauer des Jahres 1901), für ihren Schiffspark im Durchschnitte jährl. einen Betrag von mind. fl. 500 000 für Neu- und Umbauten nach Massgabe des mit dem Handelsministerium vereinbarten Bauprogramms zu verwenden und erhält hierfür jährl. seitens des Staates 1) eine weder verzinsl. noch rückzahlbare Subvention von fl. 250 000; 2) eine unverzinsl. aber rückzahlbare Subvention von fl. 250 000. Die Rück- zahlung dieser letzteren Subvention hat in der Weise zu erfolgen, dass von dem Rein- gewinn 15 % an den Staat abzuführen sind. Am 23./11. 1910 kam ein neuer Vertrag zum Abschluss, welcher von der G.-V. vom 17./12. 1910 genehmigt wurde. Durch das Gesetz vom 12./8. 1912 wurde das Übereinkommen mit einigen Anderungen angenommen. Das Übereinkommen trat mit dem 1./1. 1912 in Kraft u. ist auf 25 J., d. i. bis 31./12. 1936 mit der Massgabe abgeschlossen, dass der Regier. das Recht zusteht, es durch Künd. im J. 1929 mit 31./12. 1931 ausser Kraft zu setzen. Während der Dauer des Übereinkommens wird aus Staatsmitteln eine jährl. Subvention von K 1 300 000 gezahlt. Die Rückzahl. der auf Grund des Übereinkommens v. 4./4. 1892 noch nicht zurückgezahlten staatlichen Zuschüsse hat während der Dauer des Übereinkommens in der Weise zu erfolgen, dass aus dem jährl. Reingewinn 15 % an die Staatsverwalt. abzuführen sind. Ein bei Ablauf des Übereinkommens ev. noch ausstehender Restbetrag ist in diesem Zeitpunkte ganz fällig u. der Staatsverwalt. am Tage nach Ablauf des Übereinkommens zu bezahlen. Mit dem Zusammenbruch der österreich- ungarischen Monarchie ist das Übereinkommen v. 23./11. 1910 erloschen, welches der Ges. für die Jahre 1912–1936 eine jährliche Subvention von K 1 300 000 sicherte. Der Schiffs- park bestand Ende 1920 aus 130 Rad- u. 15 Schraubendampfern, 1 Motorboot, 873 Waren- transportschiffen, 14 Leichterbooten. Die Ges. besitzt ferner die Mohäcs-Fünfkirchener Bahn, Szabolcser Eisenbahn, die Fünfkirchener Kohlenwerke, Schiffswerfte u. Werkstätten in Alt-Ofen, Korneuburg etc. Kapital: K 101 850 000 in 97 000 auf Namen lautende Aktien zu fl. C.-M. 500 = K 1050 – 2 halbe Aktien zu fl. C. M. 250 für eine ganze Aktie zu fl. C. M. 500 gerechnet und 24000 auf Namen lautende Aktien zu K 1050. In der G.-V. v. 14./5. 1914 wurde beschlossen, das A.-K. von K 50 400 000 durch Ausgabe v. 12 000 neuen, auf Namen lautenden Aktien zu je K 1050 auf K 63 000 000 zu erhöhen. Von den 12 000 neuen Aktien wurden zunächst 9600 Aktien mit Div.- Ber. v. 1./1. 1914 begeben. Diese neuen Aktien wurden in der Zeit v. 18./5.–28./5. 1914 den Besitzern der alten Aktien unter nachstehenden Bedingungen angeboten: auf je 5 alte Aktien zu K 1050 (wobei 2 halbe Aktien für 1 ganze alte Aktie gerechnet wurden) konnte 1 neue Aktie bezogen werden. Auf weniger als je 5 ganze alte Aktien wurde kein Bezugs- recht gewährt, so dass Aktienbruchteile nicht ausgegeben wurden. Der Bezugspreis für die neuen Aktien war K 1100 per Aktie zu K 1050 zuzügl. 5 % Stück-Zs. v. 1./1. 1914 bis zum Zahlungstage. Bezüglich der restlichen 2400 neuen Aktien waren der Zeitpunkt u. die Modalitäten der Begebung der Verwalt. befristet bis zur nächsten ordentl. G.-V. überlassen worden. Da innerhalb der festgesetzten Zeit von der Ermächtigung hinsichtlich der rest- lichen 2400 neuen Aktien kein Gebrauch gemacht wurde, so erlosch sie. In der G.-V. v. 29./5.1918 wurde beschlossen, das A.-K. von K 60 480 000 um K 15 120 000 auf K 75 600 000 zu erhöhen und die Verwaltung zu ermächtigen, die Modalitäten dieser Begebung ins- besondere den Begebungskurs der Aktien zu bestimmen. In Ausführung dieser Beschlüsse wurden die neuen Aktien in der Zeit vom 13./9. bis 24./9. 1918 den alten Aktionären (auf je 4 alte Aktien 1 neue) zum Preise von K 1800 für jede neue Aktien zum Bezuge angeboten. Die a. o. G.-V. vom 17./7. 1920 beschloss, das A.-K. von K 75 600 000 auf K 101 850 000 zu erhöhen. Die neuen Aktien wurden unter ausnahmsweiser Aufhebung des Bezugsrechtes der Aktionäre an eine englische Gruppe von Reeder- u. Bankfirmen zum Preise von 2 12½ für die Aktie zu K 1050 begeben. Die englische Gruppe, welche in der Verwalt. durch Generaldir. Friedrich Csatäry u. Leutn. Comm. Cecil M., Dillon vertreten ist, sichert in allen den Wiederaufbau u. die Weiterentwicklung betreffenden Fragen weitgehende wirtschaftliche Unterstützung zu, sie erhält als Gegenwert hierfür eine zu Lasten des Betriebes gehende Vergüt., die, wenn die Div. 5 % des A.-K. übersteigt, vorweg derart bemessen sein soll, dass sie 20 % des überschiessenden Gewinnbetrages nicht überschreitet. Nach Ablauf von 10 J. kann die Ges. die Vergüt. nach einem vereinbarten Schlössel ablösen. Genussschein: Beim Erwerb des gesamten Vermögens der in Liquidation befindlichen Ver. ungarischen Dampfschiffahrtsgesellschaft im Jahre 1874 hatte die Donau-Dampfschiff- fahrts-Ges. den Aktionären dieses Unternehmens für ihre Aktien 25 000 Genussscheine aus- gehändigt, die in ihrer Gesamtheit an einer über 6 % zur Verteilung gelangenden Super- dividende mit einem Zehntel teilnehmen. Die letzte Beteiligung der Genussscheine war im Jahre 1879 erfolgt; es entfiel auf jeden Genussschein 1916–1920: K 1.62, 1.62, 0, 0, 14.70. 4 % Oblig. von 1882. M. 10 000 000, davon noch unverl. in Umlauf Ende 1920: M. 4 370000 in Stücken à M. 400 u. 10 000. Zs.: 1./5., 1./11. Tilg.: Durch Verl. im Aug. per 1./11. nach einem Tilg.-Plane innerh. 50 Jahren. Zahlst.: Berlin u. Frankf. a. M.: Disconto-Ges.; München: Merck, Finck & Co.: Wien: Gesellschaftskasse. Zahlung der Coup. u. verl. Stücke steuerfrei ohne jeden Abzug in Deutschland in Mark. Aufgelegt: M. 5 000 000 in Stücken von nur M. 400