– =― ――Ü ―――― Ausländische Industrie-Gesellschaften. 501 leitungen einzurichten, sowie Niederlagen zum Aufbewahren von Naphtaprodukten zu errichten, auch sämtliche für den Transport ihrer Materialien u. Produkte nötigen Beförderungs- mittel anzuschaffen. Die Ges. gewinnt die Rohnaphta auf eigenen u. gepachteten Ländereien bei Baku, auf der Insel Tscheleken u. Swiatoj am Kaspischen Meere u. hat daselbst grosse, durch Röhrenleitungen mit den Quellen verbundene Raffinerien u. sonstige Etablissements errichtet. Der Grundbesitz der Ges. hat eine Grösse von insgesamt 1 109 999,965 Quadrat- faden (1 Quadratfaden = 4,55 qm). Davon entfallen auf Baku 607 856,895 Quadratfaden u. auf das übrige europäische Russland u. Sibirien 502 143,07 Quadratfaden. Von den in Baku vorhandenen 607 856,895 Quadratfaden repräsentieren 482021,285 Quadratfaden naphta- führende Ländereien, welche durch Naphtabohrungen verwertet werden, während auf den übrigen 125 835,61 Quadratfaden die Fabriken u. Raffinerien errichtet sind. Auf den im sonstigen europäischen Russland u. in Sibirien vorhandenen 502 143,07 Quadratfaden befinden sich die Depots der Ges. Ausserdem hat die Ges. in langfristiger Pacht: in Baku 1517 538, 05 Quadratfaden naphtaführende Ländereien u. 752 852,27 Quadratfaden Reservoir- u. Masut- lager-Gelände, sowie im übrigen europäischen Russland u. in Sibirien 809 839,52 Quadrat- faden ebenfalls Reservoir- u. Masutlager-Gelände. Für den Transport der Produkte auf dem Kaspischen Meere u. der Wolga besitzt die Ges. eine eigene Flotille von Dampfern u. grossen Barken, wie auch von See- u. Flussschiffen mit grossen Dieselmotoren angetrieben, ferner für den Eisenbahntransport einen umfangreichen Wagenpark. Für die Umladung u. Magazinierung der Produkte sind Etablissements in Astrachan, Zarizin, Saratow, Libau. St. Petersburg, Warschau u. an vielen anderen russischen Eisenbahnstationen errichtet, ins- gesamt in ganz Russland über 400 Depots. Produktion: Die Menge der eigen produzierten u. hinzugekauften Rohnaphta betrug 1908–1914:107 266 993, 118 692 594, 121 836753, 112 809 538, 109 214835, 118 625 697, 142 796 102 Pud Kapital: Rbl. 45 000 000, eingeteilt in 2000 Anteilscheine zu je Rbl. 5000 u. in 140 000 Aktien zu je Rbl. 250. Die Anteilscheine sind in Berlin nicht zum Handel zugelassen. Die Aktien sind in russischer, deutscher, englischer u. französischer Sprache in 20 000 Stück zu je 1 Aktie, 10 000 Stück zu je 2 Aktien, 6000 Stück zu je 4 Aktien, 1400 Stück zu je 10 Aktien u. 100 Stück zu je 20 Aktien ausgefertigt. Die alten Aktien tragen die Nr. 1–20 000, die neuen Aktien die Nr. 20 001–80 000. Es ist den Inh. der Aktien zu Rbl. 250 freigestellt, kostenfrei für je 2 Aktien einen Abschnitt über 2 Aktien von je Rbl. 250 in Petersburg, Berlin u. Amsterdam einzutauschen; ebenso ist ein Umtausch von 2 u. mehrfachen Ab. schnitten in Aktien zu Rbl. 250 in Petersburg zulässig. Anteilscheine u. Aktien lauten auf den Namen, sind aber durch Indossement übertragbar. Diese Übertragung ist überdies durch ein jeder Aktie u. jedem Anteilschein beigegebenes Transfertschreiben zu dokumentieren. Urspr. A.-K. Rbl. 3 000 000 in 600 Abschnitten zu je Rbl. 5000; erhöht auf Grund der Beschl. des Ministerkomitees, Allerhöchst bestätigt unterm 5./11. 1880, 22./5. 1881, 19./3 1882 u. 25./11. 1883 a. St. um Rbl. 1 000 000, Rbl. 2 000 000, Rbl. 4 000 000, eingeteilt in zus 1400 Anteilscheine zu je Rbl. 5000, u. Rbl. 5 000 000, eingeteilt in 20 000 Aktien zu je Rbl. 250. Weiter erhöht auf Grund des Beschl. der G.-V. vom 18./6. 1911, Allerhöchst genehmigt am 22./11. 1911 a. St. um Rbl. 15 000 000, eingeteilt in 60 000 Aktien zu je Rbl. 250, so dass jetzt das A.-K. Rbl. 30 000 000 beträgt. In der G.-V. vom 20. Mai/2. Juni 1914 konnte die Frage der Erhöhung des A.-K. um Rbl. 10 000 000 nicht mit der lt. Statut erforderlichen „-Mehrheit der Stimmen entschieden werden. Deshalb wurde eine zweite G.-V. auf 25. Sept./8. Okt. 1914 einberufen, welche über die gleiche Kapitalserhöhung beschliessen sollte. Die G.-V. v. 11./8. 1916 beschloss, das A.-K. um Rbl. 15 000 000 auf Rbl. 45 000 000 zu erhöhen Den Besitzern von alten Aktien wurde das Bezugsrecht auf die neuen Aktien von Ende Oktober bis Anfang November 1916 eingeräumt. Jeder Zeichner junger Aktien musste bei Ausübung des Bezugsrechts den Nachweis führen, dass die von ihm hinterlegten alten Aktien seit dem Kriegsausbruch nicht im Besitz feindlicher Untertanen gewesen sind. Auf je 2 alte Aktien konnte eine neue Aktie, die vom 1./7. 1916 ab div.-berechtigt ist, zum Preise von Rbl. 1025 pro Aktie zu Rbl. 250 bezogen werden. Insgesamt konnten 3911 neue Aktien nicht bezogen werden; der grösste Teil dieser neuen Aktien dürfte wohl auf deutsche Inhaber alter Aktien entfallen. Diese nicht bezogenen Aktien wurden nochmals den alten Aktionären, soweit sie nicht Untertanen feindlicher Staaten waren, zum Bezuge angeboten Die Vollzahlung der Aktien im Betrage von Rbl. 1025 pro Aktie mit 6 % Zs. für die Zeit vom 22 /12. 1916 bis zum Zahlungstage musste bis zum 21./2. 1917 erfolgt sein, widrigenfalls das Bezugsrecht auf die neuen Aktien erlosch. 3„% 5 % Gold-Anleihe von 1905. M. 32 400 000 in 16 400 Stücken à M. 1000, 5000 Stücken à M. 2000, 1200 Stücken à M. 5000. Davon noch im Umlauf Ende 1916: M. 23 044 000. Zs.: 2./1., 1./7. n. St. Coup. per 2./1. 1915 u. folg. sowie die zur Rückzahlung per 2./1. 1915 u. folg. verlosten Stücke wurden in Deutschland bei Fälligkeit nicht bezahlt. Im August 1920 kauften die deutschen Emissionsbanken die zum 1./14. Okt. 1914, 1./14. Okt. 1915 u. 1./14. Okt. 1916 ausgelosten Stücke sowie sämtliche dazugehörige Zinsscheine, welche bis zum Fälligkeitstage der verlosten Stücke fällig geworden sind, zum aufgedruckten Mark- Nennwert an. Tilg.: Vom 2./1. 1910 n. St. ab durch Verl. 1./14. Okt. per 20. Dez./2. Jan. uach einem Tilg.-Plane innerh. längstens 20 Jahren; von 1./14. Okt. 1909 ab verstärkte Tilg. u. Gesamtkündig. mit 3 monat. Frist zulässig. Sicherheit: Die Oblig. sind durch das gesamte Mobiliar- u. Immobiliar-Vermögen der Ges., sowohl dasjenige, welches als- dann besteht als auch dasjenige, welches in Zukunft erworben werden wird, an erster Staatspapiere etc. 1921/1922. 1. XXXVI