586 Ausländische Eisenbahnen. Betrieb genommen) 55 155.14.11, Vorräte 76 984.16.1, Mobiliar u. Bureau-Einricht. 3272.3.2, Tierpark, Wagen u. Geschirr 7725.10.10, Div. der Rand Mines Power Supply Co. Ld. (erklärt am 6./4. 1914 für das Jahr 1913 seitdem erhalten) 146 666.13.4, Debit.: London u. Süd-Afrika, einschl. Vorauszahlungen 57 611.2.2, Kassa bei Banken einschl. feste Depositen sowie bar: London u. Berlin 343 563.11, Süd-Afrika 34 463.11.3, Darlehen u. aufgelauf. Zs. gegen Sicher- heit 160 020.16.5, Bankguth. Berlin für Oblig.-Zs. zahlbar 2./1. 1914 102 470.18.1, Treuhänder für Obligationäre, Bankdepositen-Kto (in Verwahr für die Ges.) 9623.4.8, £ 1500 2½ % Konsols zum Kostenpreis, depon. bei der Transvaal-Regierung 1125, Bauunternehmer-Kautions-Kto u. Zs. darauf 40 359.19, vorläufige Ausgaben abzügl. Abschreib. 46 911.7.8. – Passiva: A.-K. St.-Aktien 1 000 000, Vorz.-Aktien 2 000 000, 5 % Teilschuldwerte 3 000 000, 5½ % Teilschuld- verschreib. 976 500, Kredit. in London 186 287.13.7, Guth. der Bauunternehmer 72 887.17.7, Bauunternehmer-Kaut.-Kto 90 656.8, Kredit. in Süd-Afrika 49 615.14.10, Rand Mines Power Supply Co. Ld. 151 315.2.7 Gewinn 225 198.9.11. Sa. £ 7 752 461.6.6. Gewinn- u. Verlust-Konto: Einnahmen: Einnahmen für Kraft- u. Lichtabgabe, Mieten u. div. Einnahmen abzügl. Erzeugungs- u. Verteilungskosten 450 192.5, Zs., Registrierungs- Gebühren, sowie Kursdifferenzen 32 835.11, zus. £ 483 027.16, abzügl. allgem. Unkosten u. Verwaltungskosten in Johannesburg 10 683.5, do. in London 4520.12, Zs. auf die Oblig. u. Ein- kommensteuer darauf 203 920 19, Abschreib. auf zweifelhafte Forder. 135 491.4, bleiben 128 411.16, hierzu Vortrag aus 1912 96 786.14, zus. 225 198.10, davon 6 % Div. auf Vorz.-Aktien für das Jahr 1912 (gezahlt 6./1. u. 17./6. 1914) 119 999.14, bleibt Vortrag £ 105 198.16. Verwaltungsrat (Board of Directors): Marquis von Winchester, Amport, England, Vors.: Arthur E. Hadley, Managing Director, London; H. Birchenough, C. M. G. Verwaltungs- ratsmitglied der British South Africa Company u. der Imperial Continental Gas Association Limited, London; Lord Brabourne, F. Astley Cooper, Isaac Lewis, London; Sir Charles Metcalfe, Bart. Ingenieur, Bulawayo; W. A. Wills, Verwalt.-Ratsvors. des African Concessions Syndicate Limited, London. Hauptbeamte: Sir Douglas Fox & Partners, London u. Sir Charles Metcalfe, Baronet, London u. Rhodesia, als Hauptingenieure, Arthur Wright, London, als Elektrizitäts-Ingenieur, Major Honorable Walter L. Bagot, Johannesburg, General-Manager, B. Price, Hauptingenieur, Johannesburg. Sekretär: A. W. Bird, London. Technischer Beirat: Professor André Blondel, Paris u. Dr. Edouard Tissot, Basel. ―― Iusländische Tisenbahnen. Afrikanische Eisenbahn. Egyptische Keneh-Assouan Eisenbahn in Kairo, Sociéte anonyme du chemin de fer Keneh-Assouan. Gegründet: 12./6. 1895. Zweck: Bau einer Eisenbahn von Keneh nach Assouan in einer Gesamtlänge von 268 km, wovon 66 km Normalspur und 202 km Schmalspur. Konzession: Dieselbe währt 80 Jahre vom 9./3. 1900 ab gerechnet. Vertrag mit der Egypt. Regierung v. 30./4. 1895 mit And. v. 21./5. 1896, modifiziert im J. 1901. Die Ges. hat sich verpflichtet, den Bau der Bahn innerhalb eines Zeitraumes von längstens 2 Jahren 3 Monaten, vom 23./4. 1895 ab gerechnet, fertig zu stellen und nebst rollendem Material der Egypt. Regierung, die den Betrieb der Bahn übernimmt, zu übergeben. Dies ist geschehen am 1./2. 1898. Die Egypt. Regierung hatte sich verpflichtet, an die Ges. für die Dauer von 80 Jahren alljährl., und zwar halbj. zahlbar, aus den Bahneinnahmen nach Abzug von 45 % der Bruttoeinnahmen, einen Betrag von höchstens £ 25 384.12.3 auszuzahlen. Diese seitens der Regierung zu zahlenden Annuitäten sollten in keinem Falle geringer sein als £ 20 307.13.10 in den ersten 5 Jahren nach Betriebsübernahme der Bahn und £ 20 820.10.3 in den folg. Jahren. Dieser Vertrag ist im Jahre 1901 dahin abgeändert worden, dass die Egypt. Regierung eine feste Annuität zahlt und zwar für die Zeit vom 1./1. 1901 bis 31./12. 1920 £ 23 600 = L. Eg. 23 010 und vom 1./1. 1921 bis zum Ende der Konzession £ 25 384.12.3 = L. Eg. 24 750. Rückkaufsrecht: Die Regierung hat sich das Recht vorbehalten, zu jeder Zeit unter Vorankündig- von einem Jahre, die Bahn nebst ihren Bahnhöfen mit allem Zubehör sowie das rollende Material anzukaufen. Der Rückkauf kann je nach Wahl der Egypt. Regierung entweder durch Annuitätenzahlung oder durch Barablösung geschehen, im ersteren Falle zahlt die Regierung bis zum Erlöschen der Konzession eine Annuität von L. Eg. 24 750, in diesem Falle würde die Zahlung der Annuitäten durch hypoth. Eintragung auf die in das Eigen- tum der Reg. übergehende Eisenbahn sichergestellt, oder aber die Reg. zahlt den Kon- zessionären einen Barbetrag, der dadurch erhalten wird, dass die noch bis zum Erlöschen der Konzession zu zahlenden Annuitäten zu je £ Eg. 24 750 gerechnet auf Basis von 3½ % kapitalisiert werden.