606% Ausländische Eisenbahnen. erlangte die Equitable Trust Co. das Recht, eine weitere Zwangsvollstreckung auf Grund des Gerichtsurteils gegen die Denver and Rio Grande Rr. Co. auszuüben. Staatsbetrieb: Am 28./12. 1917 übernahm der Präs. der Verein. Staaten den Besitz, die Kontrolle u. den Betrieb der Ges. Die Staatskontrolle wurde am 29./2. 1920 aufgehoben u. der Betrieb der Bahn dem Zwangsverwalter übergeben. Kapital: Am 31./12. 1920: $ 87 779 800, hiervon $ 49 779 800 (davon $ 4130 im Portefeuille der Ges.) in 5 % Vorz.-Aktien ohne Recht auf Nachzahlung u. $ 38 000 000 in St.-Aktien à $ 100. Die G.-V. v. 21./10. 1903 beschloss das Kapital der Vorz.-Aktien von $ 44 400 000 auf $ 50 000 000 zu erhöhen. Die Missouri-Pacific Railway Co. besass am 31./12. 1920; $ 17 295 000 St.-Aktien u. $ 9 805 000 Vorz.-Aktien. Bonds-Schuld am 31. Dez. 1920: $ 120 728 000. 4 % Denver and Rio Grande I. Consol. Mortgage Gold-Bonds: Fällig 1./1. 1936. $ 35 570 000, hiervon $ 1 445 000 im Portefeuille u. in Umlauf am 31./12. 1920: $ 34 125 000. Stücke à $ 500 u. $ 1000. Zs.: 1./1. u. 1./7. Kap. u. Zs. zahlbar in Gold of or equal to the present Standard. Sicherheit: Hyp. auf das gesamte Eigentum der Ges. Die auf den Namen der United States Trust Co. ausgefertigte Hyp. ist gegenwärtig eine I. Hyp. auf 1666 Meilen nebst dem gesamten roll. Material. Eingeführt in Berlin und Frankf. a. M. am 15./10. 1888 zu 76 % durch die Mitteld. Creditbank, ein Restbetrag aufgelegt 1.–5./1. 1891 in Berlin bei Arthur Gwinner & Co. zu 77.50 %. Kurs Ende 1888–1920: In Berlin: 74.80, 75.80, 77.60, 78.10, 83, 73.50, 78.75, 84, 87, 88.70, 99.50, 97, 100.20, 100.60, 98.60, 98.50, 99.40, 99.50, 97.20, 92.90, 96.50, 95.50, 95, 89.75, 86.50, 81.20, –, –, 95, .–, 100*, –, – %. – In Frankf. a. M.: 74.50. 75.65, 77.60, 78.40, 83.20, 71.80, 78.60, 84.30, 87.20, 88.55, 99.50, 97, 100, 101, 99, 98.90, 99.60, 99.80, 97.10, 93, 96.80, 96, 94, 90, 87.50, 83, –*, –, 95, –, 100*, –, =– . 4½ % Denver and Rio Grande I. Consol. Mortgage Gold-Bonds 20: Fällig am 1./1. 1936. $ 6 382 000 zur Einlös. der 7 % Denver and Rio Grande I. Mortgage Gold-Bonds, davon in Umlauf 31./12. 1920: $ 6 382 000. Stücke à $ 1000. Zs.: 1./1., 1./7. Kap. u. Zs. zahlbar in Gold of or equal to the present Standard, frei von irgendwelchen Abzügen für gegenwärt. oder künftige Steuern der Ver. Staaten oder eines einzelnen Staates derselben. Sicherheit: In Gemeinschaft mit den obigen 4 % Bonds ein Pfandrecht an erster Stelle auf das gesamte Eisenb.-Eigentum der Ges., sowie auf ihre Bahnhofsanlagen u. Ausrüstung. Zahlst.: Frankf. a. M.: L. Speyer-Ellissen. Zahlung der Coup. u. Bonds zum jeweiligen Tageskurse der Dollar-Coup. Eingeführt in Frankf. a. M. im Okt. 1898; erster Kurs 15./10. 1898: 105 %. Kurs Ende 1898 bis 1920: 107.10, 106, 107.20, 108, 106, 106, 106, 107.50, 105.50, 100, 103, 103.50, 102.50, 100.50, 97, 90, –*, –, 100, –, 108*, –, – %. Notiert in Frankf. a. M. Usance: Seit 2./1. 1899 wird beim Handel an deutschen Börsen $ 1 = M. 4,20 gerechnet, vorher $ 1 = M. 4.25. R 5 % Improvement Mortgage Gold-Bonds: Fällig 1./6. 1928, im Range den 4 % cons. Mortg. Bonds nachstehend. Durch Votum v. 22./5. 1888 wurde die Ausgabe von $ 5000 per Meile auf die Gesamtmeilenzahl beschlossen. In Umlauf 31./12. 1919: $ 8 335 000. Stücke à $ 500. Zs.: 1./6., 1./12. Kapital u. Zs. zahlbar in Gold. 5 % Denver and Rio Grande First and Refunding Mortgage Gold-Bonds: Fällig am 1.8. 1955. Autorisiert $ 150 000 000, bis 31./12. 1919 ausgegeben $ 42 061 000, davon im Porte- feuille der Ges. $ 9 997 500 u. im Umlauf am 31./12. 1920: $ 32 063 500. Die Ausgabe der Bonds hat für folg. Zwecke zu geschehen: a) für Ablös. von vorhergehenden Bonds (etwaige Überschüsse verwendbar für Verbesserungen u. Erweiterungen) $ 90 000 000, b) für allgem. Gesellschaftszwecke $ 2 000 000, c) für den Erwerb von Second Mortgage Bonds der Western Pacific Ry Co. (etwaige Überschüsse verwendbar für Verbesserungen u. Erweiterungen) $ 23 000 000, d) für Verbesserungen, Neuerwerb., Erweiterungen etc. $ 35 000 000. Zs.: 1./2., 1./8. Tilg.: Der Kapitalbetrag der Bonds ist 1./8. 1955 ohne Kündig. fällig. Die Ges. hat das Recht, den Gesamtbetrag der von ihr ausgegebenen Bonds, nicht aber auch einen Teil- betrag derselben, nach 12 wöchiger öffentlich bekanntzugebender Kündig. einzulösen, u. zwar zu 105 % inkl. lauf. Zs. an jedem Zinstermin bis zum 1./8. 1913, von dann ab zu 110 % inkl. lauf. Zs. Die Hypothekenurkunde bestimmt, dass vom Aug. 1913 ab jährl. $ 120 000 in einem Tilg.-F. solange zu zahlen sind, bis sämtl. First and Refunding Bonds entweder für den Tilg.-F. erworben oder zurückgezahlt sind. Nach Eingang jeder Rate für den Tilg.-F. hat der Treuhänder im offenen Markte, privatim oder an einer Börse gegen den im Tilg.-F. ver- fügbaren Betrag First and Refunding Mortg. Bonds oder ihnen vorhergehende Bonds, oder auch beide Arten zum Marktpreise oder zu den sonst erhältlichen besten Bedingungen an- zukaufen, jedoch höchstens zum Preise von 105 %, inkl. lauf. Zs. Der Ges. steht es frei, vorhergehende Bonds mit allen noch nicht fälligen Zinsscheinen für den Tilg.-F. anzukaufen, u. dem Treuhänder gegen Erstattung ihrer Selbstkosten, doch nicht über 105 % inkl. lauf, Zs., auszuhändigen. Die für den Tilg.-F. erworbenen Bonds bleiben in Kraft; ihre Z8. werden dem Tilg.-F. zugeschlagen. Sobald sämtl. Bonds einer im Range vorhergehenden Hypoth., sei es für den Tilg.-F., sei es durch Ablösung erworben sind, sind sie zu entwerten u. ist ihre Hypoth. zu löschen, sofern keine sonst. Hypoth. zwischen ihnen u. den First and Refunding Bonds steht. Wenn zu den angeführten Bedingungen keine First and Refunding Bonds oder ihnen vorhergehende Bonds erworben werden können, so dürfen die verfügbaren Mittel des Tilg.-F. in sonstigen an der New Yorker Fondsbörse notierten Bonds angelegt werden, jedoch nicht unter einer Verzinsung von 3½ %. Sicherheit: Das hypoth. Pfandrecht der Bonds umfasst: a) eine erste Hypoth. auf etwa 129 engl. Meilen Eisenbahn,