――――― 674 Ausländische Eisenbahnen. Am 16./9. 1901 beschloss der Gemeinderat der Stadt Graz eine Fahskartensteuer einzu- führen, die ab 1./1. 1903 als Zuschlag von 2 h zur Fahrkarte erhoben wird. Der Gemeinde- rat der Stadt Graz hat in seiner Sitzung vom 26./1. 1911 beschlossen, dem steiermärkischen Landtage ein Gesetz zu unterbreiten, nach welchem die städtische Fahrkartensteuer ver- doppelt werden soll. Nach Genehmigung seitens der Regierung trat die Erhöhung am 5./9. 1916 in Geltung. Eine nochmalige Verdoppelung der Fahrkartensteuer von 4 Heller auf 8 Heller für den Fahrschein und von 20 % auf 40 % Zuschlag für die Zeitkarte ist mit Wirkung vom 1./1. 1919 in Kraft. Anlässlich der Erhöhung der Tarife hat die Stadtgemeinde auch Erhöhungen der Fahrkartensteuer vorgenommen; sie beträgt jetzt für jede einzelne Fahrt 24 Heller u. bei den Zeitkarten 70 % des am 17./1. 1920 festgesetzten Grundpreises. Die Fahrkartensteuer ergab für die Stadtgemeinde pro 1919: K 4 114 701. Am 1./1. 1905 erfolgte die Übernahme der Betriebsführung der Mariatrosterbahn. Die G.-V. v. 6./5. 1909 beschloss den Ausbau der Andritzer Linie bis nach Ober- Andritz zum Anschluss an die von der Stadtgemeinde Graz projektierte Bergbahn von Ober-Andritz nach Kalkleiten am Abhange des Schöckels. Da seit Beginn des Jahres 1919 die Betriebsausgaben die Einnahmen erheblich überschreiten, so hat die Ges. in einer Eingabe vom 18./2. 1919 die Stadtgemeinde Graz um Zustimmung zu einer angemessenen Erhöhung der seit 1899 unverändert gleich gebliebenen Fahrpreise ersucht. Die Stadtgemeinde verweigerte jedoch ihre Zustimmung, so dass die Ges. sich gezwungen sah, die Entscheidung dieser Streitfrage dem im Ver- trage mit der Stadtgemeinde vorgesehenen Schiedsgerichte zu unterbreiten. Vor Fällung des Schiedsspruches hat alsdann die Stadtgemeinde einer Tariferhöhung zugestimmt, welche mit 1./8. 1919 in Kraft trat. Infolge der weiteren Steigerung der Löhne im Jahre 1920 hat die Stadtgemeinde Tariferhöhungen am 17./1., 27./3. u. 2./5. 1920 zugelassen. Zweck: a) der Bau und Betrieb der ihr konzessionierten Strassenbahnen; dann die Errich- tung, der Bau und Betrieb sowie die Erwerbung und Pachtung von anderen Strassen- oder Kleinbahnen in Graz und Umgebung mit Pferde- oder Motorenbetrieb auf Grund der in der Folge noch weiters zu erwirkenden Konzessionen; b) der Transport von Per- sonen und Frachten in Verbindung mit den der Ges. gehörigen oder durch sie ge- pachteten Transportunternehmungen auf Grund der zu erwirkenden behördl. Bewilligung; c) die Erwerbung und Verwertung von Realitäten, Grundstücken und anderen Liegen- schaften zu Zwecken des Betriebes; d) die Errichtung und der Betrieb von elektr. Beleuchtungsanlagen und Kraftübertragungen in Graz und Umgebung. Das Bahnnetz der Ges. hatte Ende 1919 einen Umfang von 35,468 km. Der Wagenpark bestand 1919 aus 96 Motorwagen, 109 Beiwagen, 16 Kohlenwagen u. 10 Salzwagen. Kapital: K 5 000 000, urspr. fl. 700 000, durch Beschluss der G.-V. v. 22. Juni 1895 um fl. 900 000 auf fl. 1 600 00 erhöht, sodann durch Beschluss der ausserord. G.-V. vom 20. Juni 1901 auf K 4 000 000 und durch Beschluss der General-Versamml. vom 28./4. 1908 auf K 5 000 000 erhöht in 12 500 Aktien à K 400. Die neuen Aktien im Betrage von K 1 000 000 nahmen an der halben Div. des Jahres 1908 teil. Das gesamte A.-K. wird bis 1948 durch Verlos. getilgt; getilgt Ende 1920: K 1 300 400. Gegen verloste Aktien werden Genussscheine ausgegeben, welche gleichen Anspruch mit den Aktien auf die zur Auszahlung gelangende Super-Dividende, sowie nach Auflösung der Ges. auf den nach Tilgung sämtlicher Aktien verbleib. Überschuss haben. Aufgelegt fl. 700 000 in Frankfurt a. M. am 16./8. 1887 zum Kurse von 98.50 %; ferner fl. 140 000 zu 130 %, Bezugsrecht vom 1.–15./3. 1896; fl. 410 000 zu 136 %, Bezugsrecht vom 23./3.–7./4. 1898; fl. 350 000 au 150 %, Bezugsrecht vom 1.–14./6. 1899; K 800 000 zu 135 %, Bezugsrecht vom 12./8. bis 26./8. 1901. Die neuen Aktien im Betrage von K 1 000 000 wurden den Aktionären u. Genussscheinbesitzern derart angeboten, dass auf je 4 Aktien oder je 4 Genussscheine je eine neue Aktie zu 115 % in der Zeit vom 20./6.–4./7. 1908 bezogen werden konnte. In der a. o. G.-V. v. 3./9. 1921 wurde beschlossen, das A.-K. um K 7 000 000 auf K 12 000 000 zu erhöhen; von den neuen Aktien werden K 5 000 000 den Aktionären zum Bezuge angeboten, während die restl. K 2 000 000 die Stadt Graz erwerben wird. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im I. Semester. Stimmrecht: Je 5 Aktien = 1 St. je 2 Genussscheine = 1 Aktie. Gewinn-Verteilung: Zunächst wird das Erfordernis für die Tilgung des A.-K. bestritten alsdann 4 % Div. Vom Rest 5 % zum R.-F. bis zu 20 % des A.-K., 10 % an V.-KR., vertragsm. Tant., Überrest als Super-Div. auf Aktien und Genussscheine gleichmässig, unter Be- rücksichtigung der Gewinnbeteiligung der Stadt, falls nicht ein Teilbetrag gewinns durch G.-V.-B. zur Bildung von Spez.-R.-F. oder als Vortrag auf das nächste Jahr übertragen wird. Gewinnbeteiligung der Stadt: Vom Jahre 1900 an wird die Stadtgemeinde Graz an . Gewinne der Grazer Tramway- Gesellschaft beteiligt. Die Stadtgemeinde Graz ha ein Drittel desjenigen Betrages als Gewinnanteil zu erhalten, welche von dem . gewiesenen Gewinne erübrigt, nachdem der zur Auszahlung einer statutenmässigen von 4 %, nebst einer Super-Div. von 2 % (sonach in Sa. 6 %) an die Aktionäre statu 3 gemäss erforderliche Betrag in Abzug gebracht ist. Bei Berechnung des Bense a Gewinnanteiles ist jedoch ein etwaiger Gewinnvortrag des Vorjahres auszuscheiden. 924 Gewinnbeteiligung betrug pro 1900–1920: K 32 629, 59 602, 80 879, 53 108, 56 107, 60 951 69 585, 80 292, 89 877, 100 010, 103 949, 119 399, 149 676, 126 001, 126 502, 187 951, 198 134, 241 036, 42 995, 0, 0. ―――