736 Ausländische Eisenbahnen. jährigen, am 30. Juni u. 31. Dez. jeden Jahres fälligen Raten, bis Ablauf der Konzession (1962) ausbezahlt werden. Vom 1. Jan. 1893 angefangen, übernimmt die Staatsverwaltung für Rechnung der Gesellschaft die Besorgung des Dienstes für die Prior.-Anleihen. Hiernach verbleibt für die Aktien aus der Rente eine jährliche Dividende von K 8 = fl. 4 Pro Aktie gesichert event. unter Heranziehung des Reservefonds; für 1893/94 erhielten die St.-Aktien infolge Steigens des Goldagio weniger. Die Regierung war bis zum 31./12. 1910 ab 2./1. 1898 berechtigt, an Stelle der noch nicht fälligen Einlösungsrenten eine Kapitalzahlung in der Weise zu leisten, dass dieselbe die dann noch in Umlauf befindlichen Oblig. zur Selbstzahl. übernimmt u. der Ges. ausserdem jenen Betrag in bar oder in 4 % abzugsfreien Staatsschuld- verschreib. ausfolgt (zum Kurswerte, jedoch nicht über pari zu berechnen), welcher dem noch nicht getilgten A.-K. gleichkommt. Dieses Optionsrecht musste bis spät. 30./9. 1910 ausgeübt werden. Da die Regierung bis zu diesem Termin von ihrem Optionsrechte keinen Gebrauch gemacht hat, so ist das Recht des Staates auf Umtausch der Aktien der Ges. gegen Staatsoblig erloschen u. der bisher unter Mitsperre des Staates verwahrte Spez.-F., bestehend aus M. 1 915 000, 3 % Oblig. der Ges., freies Eigentum der Ges. geworden. Kapital: K 10 800 000 = fl. 5 400 000 in 54 000 St.-Aktien à K 200 = fl. Silb. 100 u. K 9 993 000 = fl. 4 996 500 in 33 310 Prior.-Aktien à K 300 = fl. Silb. 150. Die G.-V. v. 9./8. 1892 beschloss, das St.-Aktienkapital von fl. 8 100 000 auf fl. 5 400 000 durch Abstempel. der St.-Aktien von fl. 150 auf fl. 100 zu reduzieren. Tilg.: Lt. Protokollarübereinkommen v. 22./2. 1896 wurde ein vom Ministerium genehmigter Aktien-Tilg.-Plan ausgefertigt. Hiernach werden die Prior.-Aktien mit fl. 150 = K 300 u. nach deren vollständiger Tilg. die St.-Aktien mit fl. 100 = K 200 mittels einer gleichbleibenden Jahresquote ab 1./1. 1896 bis 30./6.1962 getilgt. Die G.-V. v. 24./10. 1896 beschloss Rückzahl. der gesamten Prior.-Aktien durch Auf. nahme einer weiteren Anleihe, doch konnten bisher entscheidende, Schritte nicht unter- nommen werden In der G.-V. v. 27./6. 1919 wurde beschlossen, dass die Ges. berechtigt sein soll, die Prior.-Aktien anstatt durch Verlos auch durch freihänd. Rückkauf zu tilgen. Die bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Tilg.-Planes u. der neuen Satzungen rück- ständigen Verlos. der Vorzugsaktien sind nur insoweit nachzuholen, als die Ges. nicht aus ihrem eigenen Besitz an Prior.-Aktien die erforderliche Anzahl vernichtet. 3 % Prioritäts-Anleihe von 1896. Emittiert deutsche M. 48 948 000, lt. Beschluss vom 14./3. 1896 hiervon M. 42 906 000 zur Konvertierung bezw. Einlös. der Per 1./3. 1897 verlosten 4 % Anleihen von 1884 u. 1891, ferner reserviert M. 3 642 000 zur freiwilligen Konvertierung der 5 % Anleihe von 1883 u. restl. M. 2 400 000 zur Stärkung der R.-F. In Umlauf Ende 1919: M. 38 290 500. Stücke in deutscher u. französischer Sprache; deutsche à M. 300, 1500, 3000. Zs.: 2./1. u. 1./7. Der Zinsschein per 1./7. 1919 wurde bei Fälligkeit nicht eingelöst. Verloste Oblig. u. Zs. ohne jede Steuergebühren, Stempel- oder sonst. Abzug. Verl.: 30./6. per 6 Mon. später. Tiilg.: Lt. Plan in längstens 66 Jahren, kann ab 30./6. 1901 verstärkt werden. Verj. der Coup. in 3 J., der verlost. Oblig. in 30 J. n. F. Sicher- heit: Für die pünktliche Bezahl. von Kapital u. Zs. haftet ausser den weiteren gesamten Ein- nahmen der Ges. die Einlösungsrente von öfl. 1 469 500, u. ist das Super-Pfandrecht für die Anleihe auf die Einlösungsrente eisenbahnbücherlich eingetragen worden. Aufgelegt M. 42 906 000 zum Umtausch u. gegen bar vom 5.–10./9. 1896 zu 90 %, die 4 % Oblig. von 1884 u. 1891 wurden zu 100 % verrechnet. Zahlst.: Berlin u. Dresden: Dresdner Bank; Frankf. a. M.: Deutsche Vereinsbank; Mannheim: Rhein. Creditbank; Stuttgart: Württ. Ver- einsbank, Württ. Bank-Anstalt vorm. Pflaum & Co.; München: Bayer. Vereinsbank, Bayer. Hypoth.- u. Wechsel-Bank, Deutsche Bank; Wien: Wiener Bank-Verein. Kurs Ende 1896 bis 1920: In Berlin: 89, 87.90, 86.10, 78.30, 77.30, 81.60. 83.80, 85, 82.90, 81.50, 80.20, 78, 79, 79.25, 79.10, 78, 74.50, 71.75, 70.75*, –, 66, –, 65*, 60.50, 54.75 %. – In Frankf. a. M.: 88.60, 88, 86.20, 78.50, 77.30, 81.50, 84.20, 85, 83, 81.90, 80.75, 78, 78.60, –, 79.50, 78.40, 75.50, 72.20, 71.40, –; 66, –, 65*, –, – %. — In München Ende 1907–1920: 77.50, 78.40, 79.25, 79.20, 78, 74, 71.80, 71.30*, –, 66, –, 65*, –, – %. Usance: Der Handel versteht sich mit Zinsberechnung vom 2./1. 1919 einschl. Zinsschein per 1./7. 1919. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Vor Ablauf des Monates Juni. Stimmrecht: Je 20 St.-Aktien oder Prior.-Aktien = 1 St. Gewinn-Verteilung: a) planmässige Tilg. der Prior.-Aktien; b) bis zu 4 % Div. an die noch nicht amortis. Prior.-Aktien; c) blanmässige Tilg. der St.-Aktien; d) bis zu 4 % Div. an die noch nicht amortis. St.-Aktien; e) der hiernach noch verbleibende Rest wird dem bestehenden Reservefond so lange zugeführt, bis er die effektive Höhe von fl. 600 000 = K 1 200 000 erreicht hat, worauf dessen weitere Dotierung einzustellen, jedoch wieder aufzunehmen ist, wenn er unter diesen Betrag sinken sollte. Sollte dagegen in dem einen oder anderen Jahre der Reingewinn zur Verteilung der 4 % Div. für die Prior.- u. St.-Aktien nicht hin- reichen, so kann der zu diesem Behufe noch erforderliche Betrag aus dem Res.-F. ent- nommen werden. Sofern der Res.-F. die effektive Höhe von fl. 600 000 = K 1 200 000 er- reicht, ist ein nach Deckung der unter a) bis d) angeführten Erfordernisse erübrigender Überschuss des Reingewinns zur Auszahlung einer Super-Div. von höchstens fl. 3.50 8 K 7 auf jede St.-Aktie u. jeden Genussschein zu verwenden. Ein etwa noch „„ Rest ist sodann auf jede im Umlauf befindliche Prior.-Aktie u. St.-Aktie sowie auf jeder Genussschein gleichmässig zu verteilen, derart, dass auf jede St.-Aktie, jede Prior.-Aktie u. jeden Genussschein der gleiche Betrag zur Auszahlung gelangt. ――――――――――