738 Ausländische Eisenbahnen. tete de ligne du Chemin de fer Ottoman d' Anatolie gegründet worden. Ferner ist ihr die bisher nicht ausgeführte Konz. zur Weiterführung der Bahn von Angora nach Caesarea und die Konzession für die Linie Konia nach Bagdad (Konzessionsakte vom 21./1. u. Kaiserl. Ferman vom 18./3. 1902) eingeräumt. Am 20. Febr./5. März 1903 wurde mit der türk. Reg. eine neue Konvention gezeichnet und durch Kaiserl. Ferman vom 22. Silhidje sanktioniert. Durch diese Konvention ist der Anatol. Eisenb.-Ges. das Recht und die Pflicht auferlegt worden, die Bagdadkonzession auf die neu zu errichtende „Socieéte Impeériale Ottomane du Chemin de fer de Bagdad“ zu übertragen, deren Kon- stituierung am 13./4. 1903 in Konstantinopel stattgefunden hat. Die türk. Reg. hat der Anatol. Eisenb.-Ges. die Verpflichtung auferlegt, 10 % des A.-K. von frs. 15 000 000 der neuen Ges. dauernd zu behalten. Der Betrieb der bisher fertiggestellten 1090 km langen Strecken der Bagdadbahn wird vorläufig zum Zweck der Ersparung von Kosten und zur Wahrung der Einheitlichkeit in der Vertretung und Führung der den beiden Ges. gemeinsamen Interessen von der Anatolischen Eisenbahn geführt. Der Betriebsvertrag lief zunächst bis 31./12. 1907 u. gilt seitdem, sofern er nicht von einer der beiden Parteien spätestens 1 Jahr vor Ablauf gekündigt worden ist, jedesmal als um 1 Jahr verlängert. Die zwischen der türk. Reg. u. der Bagdad- bahn bezügl. des Weiterbaues der Bagdadbahn gepflogenen Verhandl. haben am 20./2. Juni 1908 zum Abschluss einer Zusatzkonvention u. eines Finanzvertrages geführt, in denen die technischen u. finanziellen Bedingungen für den Bau von der damaligen Endstation Bulgurlu bis El-Helif u. der Abzweigung nach Aleppo, insges. 840 km Bahnlänge, fest- gelegt sind. Der Bau der 840 km langen Strecke ist einer am 1./12. 1909 in Glarus unter dem Namen Ges. für den Bau von Eisenbahnen in der Türkei gegründeten Baugesellschaft übertragen worden. Das Kapital dieser Ges. beträgt frs. 10 000 000 mit 50 % Einzahlung. Die Anatolische Eisenbahn-Ges. ist mit 10 % an diesem Kapital be- teiligt. Am 21./3. 1911 hat die Bagdadbahn-Ges. mit der türk. Reg. 2 weitere Zusatz- konventionen abgeschlossen: 1. für den Weiterbau der Bahn von Helif bis Bagdad ca. 600 km, 2. für den Bau u. Betrieb einer ca. 70 km langen Zweigbahn, die von Osmanie od. Mustapha- Bej abzweigend in den zukünftigen Hafen von Alexandrette einmündet, dessen Bau u. Betrieb der Hafen-Ges. Haidar-Pascha konzessioniert worden ist. Im Jahre 1906 erwarb die Anatol. Eisenb.-Ges. den grössten Teil der Aktien u- einen grösseren Posten Oblig. der Eisenb.-Ges. Mersina-Tarsus-Adana u. übernahm die Verwaltung dieser Bahn. Im Mai 1910 wurde von den Besitzern der Oblig. u. der Vorz.-Aktien dieser Ges. eine Reorganisation der Ges. genehmigt. Nach dieser Reorganisation garantiert die Anatolische Eisenbahn die Verzinsung u. Tilg. der Oblig., die Verzinsung (6 %) u. Tilg. der Vorz.-Aktien u. eine Ver- zinsung der St.-Aktien mit 3 %; der Gesamtbetrag dieser Garantien beläuft sich auf jähr- lich frs. 641 700; dafür erhält die Anatol. Eisenbahn die Hälfte der verbleibenden Überschüsse. Der Bestand an Vorz.-Aktien u. Oblig. der Mersina-Adana-Bahn wurde im Jahre 1910 an die Bank für Orientalische Eisenbahnen, Zürich verkauft, so dass der Besitz der Anatol. Eisenbahn nur noch aus St.-Aktien der Mersina-Adana-Bahn besteht. Bewässerung der Konia-Ebene. Durch die am 10./23. Nov. 1907 mit der türk. Reg. abgeschlossenen Konvention sind der Ges. die Arbeiten für die Trockenlegung des Sees von Karaviran u. der Bewässerung der Konia-Ebene übertragen worden; die Arbeiten sind für Rechnung der Reg. u. innerhalb eines Zeitraumes von 6 Jahren aus zuführen. Die Ges. streckt der Reg. die zur Ausführung dieses Unternehmens erforderlichen Beträge vor, die im Maximum (ohne Zinsen) auf frs. 19 500 000 festgesetzt sind. Der Vorschuss ist mit 5 % zu verzinsen u. innerhalb 35 Jahren, vom Tage der Fertigstellung der Arbeiten u. ihrer provisorischen Abnahme an gerechnet, zurückzuzahlen u. zwar durch nach- stehende, von der Regierung zu diesem Zweck speziell verpfändete Einkünfte: 1) den Betrag von £ T. 25 000 pro Jahr aus den Überschüssen der für den Dienst der Kilometer-Garantieen u. verschiedener Anleihen verpfändeten Zehnten, die unter der Verwaltung der Dette Publique Ottomane stehen. Der Anspruch auf diese Annuität läuft vom Tage der Unterzeichnung der Konvention an; 2) die auf den bewässerten Ländereien erzielten Mehrerträgnisse an Zehnten m Vergleich zu dem in den letzten 5 dem Abschluss der Konvention voraufgegangenen Jahren erbrachten Durchschnittsertrage; 3) die aus dem Betriebe der Irrigationsanlagen sich ergebenden Nettoeinnahmen; 4) den Ertrag des Verkaufs der trockengelegten oder bewässerten Ländereien. Zwecks Ausführung der Anlagen hat die Ges. in Verbindung mit der Firma Ph. Holzmann & Co. G. m. b. H. in Frankf. a, M. eine Baugesellschaft unter der Bezeichnung „Ges. für die Bewässerung der Konia-Ebene“ mit einem Stammkapital von M. 500 000 ge. gründet, an welcher die Bahngesellschaft mit M. 200 000 beteiligt ist. Die Arbeiten wurden im Frühjahr 1908 begonnen u. im Laufe des Jahres 1912 zum grössten Teil beendigt; bis Ende 1913 sind für die Bewässerungsanlagen £ T. 878 588.16 aufgewendet worden. Im Dez. 1912 wurden die bereits fertiggestellten Teile der Bewässerungsarbeiten durch eine Ministerium der öffentl. Arbeiten entsandte Kommission geprüft, und auf Grund ihres vom 1./14. Jan. 1913 datierten Berichts, der die vorzügliche Ausführung der Arbeiten hervorhob, sprach das Ministerium die provisor. Übernahme der Bewässerungsarbeiten in fast ganzen Umfange aus. Die Auszahlung der festgesetzten Annuität von £ T. 25 000, die ne der Deckung durch andere Pfänder zur Abzahlung der von der Ges. der Reg. schossenen Herstellungskosten bestimmt ist, erfolgte rechtzeitig durch die „„ 13 Dette Publique Ottomane. Der Vertrag für die Bewässerungsarbeiten in der Konia-Ebe — „.