―§――― ――――――― Türkische Eisenbahnen. –Ungarische Eisenbahnen. 749 99.90, 99, –*, –, 97, –, 95*, 132, 125 %. In Frankf. a. M. eingef. 10./12. 1903 zu 102.50 %. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1903–1920: 102.50, 102.80, 103, 102.80, 101, 100.80, 103.30, 102, 101, 100, 99.30, 98*, –, 97, –, 95*, –, – %. Verj. der Coup. in 5 J. (F.), der verl. resp. gekünd. Oblig. in 15 J. (Rückzahlungstermin). Geschäftsjahr: Kalenderj. Stimmrecht: Je 30 Aktien = 1 St., Maximum 100 St. inkl. Vertretung; die Aktien müssen spät. 10 Tage vor der G.-V. hinterlegt sein. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., sodann bis zu 5 % Zs. auf den eingezahlten Betrag aller Aktien; vom Überschuss 5 % an V.-R., der Rest event. als Div. Die G.-V. kann all- jährl. vom Reingewinn einen bestimmten Betrag zum Zwecke der Aktien-Tilg. durch Ausl. ausscheiden. Die verl. Aktien erhalten das darauf einbezahlte Kapital zurück u. verbleiben im Genuss der Div., ohne an den auf die Aktien entfallenden Zs. teilzunehmen. Bilanz am 31. Dez. 1917: Aktiva: Ausstehende Aktien-Einzahlung 6 000 000, Hafen- anlage-Kosten: a) Haidar-Pascha 11 398 429, b) Alexandrette 2 333 828, Inventar 316 219, Beteilig. 489 746, Bankguth. 5 733 881, Debit. 5 633 469. – Passiva: A.-K. 16 000 000, Oblig. 7 831 000, amort. Oblig. 169 000, nicht vorgezeigte do. 9071, nicht behobene Oblig.-Zs. 332 710, R.-F. 371 647, Vorsichts-Res. u. Res. zur Aufrechterhaltung der Div. auf das eingezahlte A.-K. 1 800 000, R.-F. für Erweiterungsbauten 1 950 000, Kredit. 1 872 652, Reingewinn 1 569 491 (hiervon zum ordentl. R.-F. 43 196, 8 % Div. 800 000, zum R.-F. für Erweiterungs- bauten 250 000, zur Div.-Res. 100 000, Tant. an V.-R. 16 036, Vortrag frs. 360 259). Sa. frs. 31 905 571. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Oblig.-Dienst 410 854, Reingewinn 1 569 491. – Kredit: Vortrag aus 1916 355 567, Zs.-Erträgnisse 320 214, Betriebsüberschuss 1 304 564. Sa. frs. 1 980 345. Dividenden 1904–1917: 6, 6, 6, 7, 7, 7, 7, 7, 8, 8, 8, 8, 8, 8 %. Verwaltungsrat: Vors. Dir. Arthur von Gwinner, Direktor der Deutschen Bank, Berlin; stellv. Vors. Georg von Stauss, Dir. der Deutschen Bank, Berlin u. weitere 11 Mitglieder. Ungarische Eisenbahnen. Budapester Strassen-Eisenbahn-Gesellschaft in Budapest. Gegründet: 1865 u. 23./10. 1873 ins Handelsregister von Budapest eingetragen. Dauer der Gesellschaft bis 31./12. 1948, insofern die Gen.-Vers. vor Ablauf dieser Frist den Fort- bestand der Ges. nicht verlängern sollte. 5 Zweck: Der Erwerb, Bau u. Betrieb von Eisenbahnen auf dem Gebiet u. der Umgegend der Hauptstadt Budapest, behufs Beförderung von Personen u. Frachten, Ausbau des elektr. Strassen-Eisenbahn-Netzes auf Grund der Konzession vom 19./9. 1895, sowie der Betrieb von solchen Geschäften, die im Interesse der Fruktifizierung des gesellschaftl. Vermögens liegen. Konzession: Durch den Vertrag v. 17./9. 1895, welcher an die Stelle des früheren Ver- trages getreten ist, wurde die Konzession bis 31./12. 1948 verlängert. Nach Ablauf der Konzession, also am 1./1. 1949, tritt das Heimfallsrecht der Hauptstadt ein. Mit diesem Zeitpunkte geht das ganze Eisenbahnnetz mit den zum Eisenbahnbetriebe gehörenden Aus- rüstungen, Hochbauten, Stromerzeugungsanlagen, Wagenmaterial kostenfrei, unentgeltlich in den Besitz der Hauptstadt über. Der Hauptstadt Budapest steht das Recht zu, vom 1./1. 1923 an die Eisenbahn mit allem mobilen u. immobilen Zubehör, wann immer mit vorheriger 2jähr. Kündigung per 1./1. einzulösen. Im Falle der Einlösung ist die Haupt- stadt verpflichtet, die auf Grund des Vertrages emittierten u. noch zu emittierenden noch nicht verlosten Aktien u. Oblig. im Sinne des Amortisationsplanes zu tilgen. Der Haupt- stadt steht das Recht zu, die in Umlauf befindlichen Aktien u. Oblig. auch auf einmal im ganzen zu kündigen. Auch ist die Hauptstadt verpflichtet, vom Tage der Einlösung auf die übrig bleibende Zeit der Konzession die Zs. der Oblig. u. jene Div. der Aktien u. Genuss- scheine zu bezahlen, welche sich aus 7 der Kündig. vorhergegangenen Jahren nach Abzug der 2 schlechtesten Jahre im Durchschnitt ergeben. Hierbei wird bemerkt, dass diese Div. nur aus dem Erträgnis des Eisenbahngeschäftes berechnet wird, und die aus dem freien Vermögen der Ges. stammenden Einkünfte nicht eingerechnet werden. Die durch die Haupt- stadt zu bezahlende Div. kann höchstens 11 % des Nominalwertes einer Aktie u. 6 % als Super-Div. per Genussschein betragen. Sollte die obenerwähnte Durchschnitts-Div. weniger als 5 % des Nominalwertes der Aktie betragen, so ist eine Div. von 5 % seitens der Haupt- stadt gesichert. Es tritt das Recht einer Revision der Fahrpreise seitens der Hauptstadt ein, wenn das ausschliessliche, aus dem Eisenbahngeschäft sich ergebende Reinerträgnis in 5 einander folgenden Jahren 10 % des A.-K. übersteigt. Im Sinne des Vertrages hat die Ges. an die Hauptstadt während der Konzessionsdauer für die Grundbenutzung folgende Abgabe zu leisten von den Brutto-Einnahmen aus der Personen- u. Frachtbeförderung: Bis K 4 000 000 3 %, für je weitere K 1 000 000 4 % bezw. 5, 7, 10, 13 u. 16 %. Die Budapester Strassen-Eisenbahn ist für elektr. Betrieb mit ober- u. unterirdischer Leitung ausgebaut. Die Ges. besitzt 2 eigene Stromerzeugungsanlagen u. eine Unterstation. Die Maximalleistungsfähigkeit beträgt 34 560 PS. Die Entwickelung der Budapester Strassen- Eisenbahn zeigt nachstehende tabellarische Ubersicht: