6 Anleihen des Deutschen Reiches etc. auch die Hyp. auf einem Erbbaurecht nach Massgabe der Bestimm. des BGB., wobei die gleichen Beleihungsgrenzen inne zu halten sind. Soweit das Darl. 60 % des Wertes über- steigt (2. Hyp.), erhöht sich die jährl. Tilg. auf mind. 1½ % u. ist zu einer besonderen Tilgungsmasse für 2. Hyp. anzusammeln. Eine Verf. über diese Tilgungsmasse seitens des Schuldners ist ausgeschlossen, soweit sie nicht 10 % der 2. Hyp. übersteigt. Ausserdem hat der Schuldner einen Zuschlag zu den Zs. von jährl. mind. ½ % zu zahlen. Diese Zu- schläge werden zu einer besonderen Sicherheitmasse zur Deckung etwaiger Ausfälle von zweiten Hyp. angesammelt. Ferner haften sämtl. Schuldner 2. Hyp. für etwaige Ausfälle nach Erschöpf. der Sicherheitsmasse bis zu 10 % des Betrages für 2. Hyp. Das Pfandbrief- amt kann auch die Bürgschaft für solche 2. Hyp. übernehmen, welche von Sparkassen der Prov. Westfalen gewährt worden sind u. den vorstehenden Bestimm. entsprechen. Der Zuschlag von jährl. mind. % ist der Sicherheitsmasse des Pfandbriefamtes zuzuführen. Die Darl. können auch in Verbind. mit einer Lebensversich. bei der Prov.-Lebensversicherungs- anstalt der Prov. Westfalen oder bei einer anderen, dem Verband öffentl. Lebensversicherungs- anstalten angehörenden Anstalt hergegeben werden, dergestalt, dass die Tilg-Beträge zur Bezahl. von Lebensversich.-Prämien verwendet werden u. die fällige Versicherungssumme zur Tilg. der Darl. benutzt wird. Zum Zwecke der Verstärk. seiner Betriebsmittel gibt das Pfandbriefamt Pfandbr. auf den Inh. lautend aus. Den Pfandbr. stehen Schuldbuch- forder. gleich, die auf Antrag nach Massgabe des § 3 der Schuldbuchordn. der Prov. West- falen durch Eintrag. in das Schuldbuch begründet werden können. Für beide haften gleich- mässig in voller Höhe ausser den Hyp. u. dem sonst. Vermögen des Pfandbriefamtes der Provinzialverband der Prov. Westfalen mit seinem Vermögen u. seiner Steuerkraft. Der Gesamtbetrag der im Umlauf befindlichen Pfandbr. muss in Höhe des Nennwertes jederzeit durch Hyp. von mind. gleicher Höhe u. mind. gleichem Zinsertrage gedeckt sein. 4½ % Westfälische Pfandbr. für Hausgrundstücke. M. 50 000 000 in Stücken zu M. 1000, 2000, 5000. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. nach den satzungsmäss. Bestimm. Zahlst.: Münster: Landesbank der Prov. Westfalen; Berlin: Preuss. Staatsbank (Seehandlung), Preuss. Central- Genossensch-Kasse, Delbrück Schickler & Co., Deutsche Bank u. deren sämtl. Niederlass., Disconto-Ges. u. deren sämtl. Niederlass., Dresdner Bank u. deren sämtl. Niederlass., Commerz- u. Privat-Bank u. deren sämtl. Niederlass., F. W. Krause & Co. Bankgeschäft. Die Pfandbr. wurden aufgelegt vom 20./9.–11./10. 1921 zu 100.80 %; Eintragungen in da Schuldbuch zu 100.50 %. Eingeführt in Berlin. Elektrizitätsverband Gröba (Gemeindeverband) in Gröba b. Riesa. „ Die beim Elektrizitätsverband Gröba angeschlossenen Gemeinden u. Gutsbezirke haben sich zu einem öffentlich-rechtlichen Verbande nach Massgabe der Vorschriften des Gesetzes über Gemeindeverbände vom 18./6. 1910 vereinigt. Die Verbandsmitglieder haften für die Verbindlichkeiten des Verbandes nach ihren Anteilsverhältnissen gemäss der Bestimmungen des § 4 der Satzungen vom Juli 1913. Der Verband bezweckt die Versorgung der ihm angehörenden Gemeinden u. Gutsbezirke u. ihrer Einwohner mit elektrischer Arbeit. Zunächst wird die elektrische Arbeit von dritter Seite (den staatlichen Elektrizitätswerken u. der Lauchhammer A. G.) bezogen u. an die Abnehmer abgegeben; es bleibt jedoch die Errichtung eines oder mehrerer Kraftwerke vorbehalten. Das Versorgungsgebiet umfasst die vier Amtshauptmannschaften Döbeln, Grossenhain, Meissen u. Oschatz; ferner werden die Städte Nossen, Döbein, Waldheim, Hartha, Hainichen, Rosswein, Siebenlehn, Strehla, Meissen, Frankenberg u. Lommatzsch versorgt und ausserhalb des Versorgungsgebietes die Stadt Dresden sowie der Gemeindeverband Niederlössnitz bei Dresden. 1917 1918 1919 1920 Zahl der Verbandsmitglieder 863 869 875 875 bezogene Strommenge Kw.Std. 16 998 810 22 902 380 30 999 560 25 785 459 abgegeb. 7 5 14 563 787 20 094 752 26 969 617 7 5 % Anleihe (1. Oblig.-Anl.). M. 10 000 000 in Stücken zu M. 1000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Vom 1./4. 1931 ab ausschliesslich durch Auslos. oder Kündig. innerhalb 30 Jahren; ver- stärkte Tilg. u. Totalkündig. zulässig. Zahlst.: Gröba bei Riesa: Kasse des Elektrizitäts- verbandes Gröba; Leipzig u. Dresden: Allg. Deutsche Credit-Anstalt. Die Anleihe wurde aufgelegt im Dez. 1920 zu 99.50 %. Kurs Ende 1921 in Leipzig: 101 %. 5 % Anleihe (2. Oblig.-Anl.). M. 15 000 000 in Stücken zu M. 1000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Vom 2./1. 1932 ab ausschliesslich durch Auslos. oder Kündig. innerhalb 30 Jahren; ver- stärkte Tilg. u. Totalkündig. zulässig. Zahlst.: Wie vorstehend. Aufgelegt im Okt. 1921 zu 98.50 %. 5 % Anleihe (3. Oblig.-Anl.). M. 15 000 000 in Stücken zu M. 1000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Vom 1./4. 1932 ab ausschliesslich durch Auslos. oder Kündig. innerhalb 30 Jahren; ver- stärkte Tilg. u. Totalkündig. zulässig. Zahlst.: Gröba bei Riesa: Kasse des Elektrizitäts- verbandes Gröba; Leipzig, Dresden, Chemnitz: Deutsche Bank; Riesa a. E.: Riesaer Bank Akt.-Ges. Aufgelegt im Dez. 1921 zu 101 %.