1 Anleihen des Deutschen Reiches etc. Schleswig-Holsteinischer Elektrizitäts-Verband in Rendsburg. Der Schleswig-Holsteinische Elektrizitäts-Verband ist ein gemäss den Vorschriften des Preussischen Zweckverband-Gesetzes v. 19./7. 1911 durch Beschluss des Bezirks-Ausschusses in Schleswig v. 10./10. 1912 errichteter öffentlich-rechtlicher Verband. Der Sitz der Ver- waltung ist der Wohnort des jeweiligen Verbandsvorstehers, z. Z. Rendsburg. Dem Verbande gehören folgende 11 Landkreise der Provinz Schleswig-Holstein an: Bordesholm, Eckernförde, Eiderstedt, Norder-Dithmarschen, Süder-Dithmarschen, Husum, Plön, Rendsburg, Schleswig, Steinburg u. Süd-Tondern. Zweck: Der Verband bezweckt, die Interessen der Verbandsmitglieder in allen Fragen, welche die Versorgung des Zweckverbandsgebietes mit elektr. Energie betreffen, wahr- zunehmen, Verträge über die Versorgung des Verbandsgebietes mit elektr. Energie ab- zuschliessen u. die Verbandsmitglieder bei diesen Verhandlungen ausschliesslich zu vertreten. Der Verband hat das Recht, zur Durchführung seiner Verbandszwecke Anleihen auf- zunehmen. Der Verband baut die zur Versorgung des Verbandsgebietes nötigen Hoch- spannungsleitungen, Schaltstationen, Transformatorenstationen u. Ortsnetze, letztere, soweit ihr Ausbau nicht den Gemeinden selbst überlassen wird. Das Verbandsgebiet umfasst die bereits genannten 11 Landkreise mit 21 Städten, 780 Landgemeinden u. 144 Gutsbezirken mit einer Einwohnerzahl von rd. 500 000, Der gesamte Jahresbedarf des Gebietes an elektr. Kraft wird auf 30 000 000 Kwh. geschätzt, davon etwa 5 000 000 Kwh. für Licht u. 25 000 000 Kwh. für Kraft. Die Bauausführung erfolgt durch die Eisenbahnbau-Ges. Becker & Co. G. m. b. H. in Berlin. Zur Versorgung des Verbandsgebietes mit elektr. Kraft sind etwa 2800 km Hochspannungsleitungen, 1050 Ortsnetze, 10 Schalterstationen u. 1100 Transformatorenstationen auszubauen. Der Ausbau wurde 1920 begonnen u. wird voraussichtlich 4 Jahre erfordern. Bis Sept. 1921 sind 334 km Hochspannungsleitungen u. 91 Ortsnetze ausgebaut, weitere 818 km Hochspannungsleitungen u. 353 Ortsnetze befinden sich im Bau. Von dem Bau eines eigenen Kraftwerkes ist einstweilen abgesehen worden; der Bezug der elektr. Kraft ist von den kommunalen Kraftwerken der Städte Kiel, Neumünster u. Flensburg vertraglich gesichert. Der Betrieb des Überlandnetzes ist ver: traglich der Eisenbahnbau-Ges. Becker & Co., G. m. b. H. in Berlin bis zum 31./12. 1960 übertragen. Der Verband hat das Recht, den Vertrag zum 31./12. 1945 zu kündigen. Die Becker & Co. G. m. b. H. ist verpflichtet, die zur elektr. Versorgung des Verbandsgebietes nötige elektr. Arbeit auf ihre alleinigen Kosten zu liefern. Sie zahlt an den Verband bis zum 1./4. jedes Jahres eine Abgabe zur Verzinsung des zu Beginn des betreffenden Vertrags- jahres festgestellten Anlagekapitals, u. zwar denjenigen Zinssatz, den der Verband selber für die von ihm aufgenommenen Anleihen zu zahlen hat; ferner hat sie v. 1./4. 1926 ab alljährlich eine Abgabe zur Tilg. des jeweilig verwendeten Anlagekapitals zu leisten, u. zwar denjenigen Tilgungssatz, der nötig ist, um die Anleihe für das Anlagekapital in 35 Jahren zu tilgen. Erweiterungskapitalien sind von der Becker & Co. G. m. b. H. nach gleichen Grundsätzen zu verzinsen u. mit der Massgabe zu tilgen, dass diejenigen Erweiterungskapitalien, welche innerhalb der ersten 5 Vertragsjahre aufgewendet worden sind, bis 31./12. 1960, diejenigen, welche später aufgewendet sind, mit demjenigen Zinssatz zu tilgen sind, welcher einer Tilg. innerhalb 35 Jahren entspricht. Die Ges. hat ausserdem dem Verband die gesamten Geschäfts- u. Verwaltungskosten, die 0.2 % des Anlagekapitals nicht überschreiten dürfen, zu erstatten. Sobald die Bruttoeinnahme 20 % der vom Verbande am Anfang des betreffenden Vertragsjahres aufgewendeten Baukosten übersteigt, erhält der Verband eine Gewinnbeteil., die bei 20 % ½ % der Bruttoeinnahme beträgt, allmählich bis auf 2 % bei 30–32 % steigt u. sich bei je 2 % Mehreinnahme um je 1 % erhöht. Das Leitungsnetz ist von der Ges. in gutem betriebsfähigen Zustande zu erhalten; notwendige Erneuer. gehen zu Lasten des Betriebs. Sie hat ferner einem Ern.-F. v. 3. bis 9. Betriebs- jahre ½ %, v. 10. Betriebsjahre an 1 % des auf die Anlageteile entfallenden Kapitals zu- zuführen. Der vorhandene Ern.-F. fällt bei Beendigung des Betriebsvertrags an den Verband. 5 % Anleihe von 1921: M. 64 000 000 in Stücken zu M. 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg.: Vom 1./4. 1926 durch Verlos. zu pari im Juni zum 1./4. des folg. Jahres mit jährl. 1¼ u. Zs.-Zuwachs; v. 1./4. 1931 Kündig. mit 6monat. Frist zulässig. Sicherheit: Zur Sicherheit der aus der Anleihe sich ergebenden Verpflicht. haften satzungs- gemäss der Schleswig-Holsteinische Elektrizitäts-Verband u. dessen Mitglieder d. h. die ihm angeschlossenen Landkreise mit ihrem Vermögen u. ihrer Steuerkraft. Der Verband ist bis zur erfolgten Rückzahlung der Anleihe verpflichtet, zur Sicherheit für anderweitige Verpflicht., insbesondere neuauszugebende Teilschuldverschr., seinen gegenwärtigen Grund- besitz nebst Zubehör nicht zu belasten, es sei denn, dass die Belastung auch zugunsten der Gläubiger aus den Teilschuldverschr. der 5 % Anleihe von 1921 zu gleichen Rechten erfolgt. Die Anleihe ist im Deutschen Reich mündelsicher. Zahlst.: Berlin, Frankf. a. M., Hamburg: Dresdner Bank: Kiel: Landesbank der Provinz Schleswig-Holstein, Wilh. Ahlmann; Oldenburg: Oldenburg. Landesbank; Frankf. a. M.: Lazard Speyer-Ellissen; Husum: Schleswig-Holstein. Bank; Heide i. Holstein: Westholsteinische Bank. Eingeführt in Berlin 21./11. 1921 zu 101 %. Kurs Ende 1921: In Berlin: 101 %. – In Hamburg: 100 %. .... ―= .....*.