56 Ausländische Eisenbahnen. ergebende Beteiligung des Staates am Reinerträgnisse gekürzten – Reinerträgnisse in Abzug zu bringen sind. Sofern in den zu diesem Zwecke in Betracht zu ziehenden Jahren aus dem Titel der zufolge Punkt 6 des Protokolls vom 21./10. 1909 u. Punkt 3 des Übereinkommens (Wien am 5./1. 1894, Teplitz am 23./12. 1893) vereinbarten Beteiligung der Staatseisenbahn- verwalt. am gesellschaftl. Reinerträgnisse Zahlungen an die Staatseisenbahnverwalt. zu leisten wären, soll der vorerwähnte Abzug nur mit demjenigen Betrage statthaben, um welchen er höher ist als die für das betreffende Jahr aus dem bezeichneten Titel zu leistende Zahlung. Durch Protokollar-Vereinbarung vom 20. 6. 1919 hat das Eisenbahn-Ministerium in Prag die Einführung der seit 1./7 1919 auf den tsch.-sl. Staatsbahnen giltig gewordenen um 100 % erhöhten Güter: und um 50 % erhöhten Personentarife für die Linien der A. T. E. bewilligt. Wenn hiernach nach Abzug der festen und prozentuellen Gewinnbeteiligung des Staates, eines allfälligen Verlustvortrages, einer statutenmässigen Auffüllung des Re. servefonds und der satzungsmässigen Entschädigung des Verwaltungsrates der verbleibende Reingewinn 1 600 000 K übersteigt, werden der Gesellschaft vom übersteigenden Betrag 50 %., höchstens aber 700 000 K zur freien Verfügung überlassen, der Rest ist einem be- sonderen Fond zuzuweisen, aus dem Investitionen nach Auftrag oder Bewilligung der Re. gierung zu decken sind. Die diesem Fond zuzuweisenden Jahresbeträge werden bei Be. rechnung der Einlösungsrente in die Reinerträge der betreffenden Jahre nicht eingerechnet. Bei Ermittlung der 50 % werden 6 % Zinsen für den in diesem Fond bereits anliegenden Betrag vorweg zur Verfügung der Gesellschaft ausgeschieden. Das Protokollar-Überein. kommen ist von der General-Versammlung vom 12./7. 1920 genehmigt worden. Mit 16./5. 1920 sind auf Ansuchen des Verwaltungsrates die auf den tsch.-sl. Staats- bahnen weiter um 150 % für Kohle, 100 % für andere Güter und durchschnittlich 40 % für Personen erhöhten Tarife auch für die gesellschaftlichen Linien bewilligt worden. Gewinn-Anteil des Staates: Auf Grund der mit der Staatsverwaltung abgeschlossenen Protokollarvereinbarungen vom 10. Mai 1893 u. vom 13./11. u. 14./11. 1906 wurden in Be- rücksichtigung der nachbarlichen Beziehungen mittels eines von dem Handelsministerium genehmigten Übereinkommens zwischen den österr. Staatsbahnen und der Aussig- Teplitzer Eisenbahn-Gesellschaft die Gemeinschaftsverkehre in der Weise geregelt, dass beide Teile entsprechend daran teilnehmen. Hierfür leistet die Aussig-Teplitzer Eisenbahn- Gesellschaft an den Staatsbetrieb vom 1. Jan. 1893 angefangen einen jährlichen Pauschal- betrag von fl. 5. W. 100 000. Die priv. Aussig- Teplitzer Eisenbahn-Gesellschaft ist ferner verpflichtet, ausser dem vorstehend bezifferten Pauschalbetrage noch weiter vom 1. Jan. 1893 angefangen jährlich die Hälfte jenes Überschusses der Staats-Eisenbahn- verwaltung zu überweisen, um welchen das Reinerträgnis des Unternehmens nach erfolgter Abrechnung des Pauschalbetrages von K 200 000 = fl. 100 000 den Jahresbetrag von K 4 800 000 = öfl. 2 400 000 übersteigen sollte. In dem Protokoll vom 21./10. 1909 wurde die Grenze für den Eintritt der Beteiligung der Staatseisenbahnverwaltung am Reingewinn für das Jahr 1910 u. die folgenden Jahre von K 4 800 000 auf K. 3 500 000 mit der Massgabe herabgesetzt, dass von K 3 500 000 bis K 4 000 000 10 %, von K 4 000 000 bis K 4800 000 20 % der Staatseisenbahn zu überweisen sein werden. Laut Erlasses des Eisenbahn-Minist. vom 1./3. 1912 wird das Ausmass der Beteilig. des Staates am Reinertrage der A.-T.-E. dahin er. höht, dass vom Überschusse über den Jahresbetrag von K. 4 400 000–4 800 000 statt 20 % 25 % berechnet werden. In Hinsicht auf die im Übereinkommen vom 5./1. 1894 vereinbarten Überweisung der Hälfte jenes Überschusses, um welchen das Reinerträgnis den Betrag von K 4 800 000 übersteigt, an die Staatseisenb.-Verwalt. ist eine Ander. nicht eingetreten. Der Ge- winnanteil des Staates betrug pro 1912–1920: K 278 031.44, 258 083.80, 203 433.66, 200 000, 200 000, 200 000, 200 000, 200 000, 200 000. 33 Kapital: Ké 38 095 000 in 38 095 Aktien zu K& 1000 nach Erhöh. von fl. 11 428 500 in 38 095 Aktien à fl. 300 um öifl. 7 619 000 durch Nachzahl. von fl. 200 pro Aktie aus den Mitteln der Ges. lt. G.-V.-B. vom 18./11. 1893. Ende 1920 in Umlauf: Ké& 29 539 000. Tilg.: Durch Ausl. innerhalb der Zeit von 1859–1950; die gezogenen Aktien werden am 1./7. in Noten mit Ké 1000 bezahlt; für die getilgten Aktien werden Genussscheine ausgegeben, welche auf die über 5 % hinausgehende Super-Div. mit den ungetilgten Aktiengleichen Anspruch haben. In der General- Versammlung vom 12./7. 1920 ist der Verwaltungsrat ermächtigt worden, die nötigen Verhandlungen mit der Regierung, Statutenänderungen und finanziellen Massnahmen wegen Erhöhung des Anlagekapitals um rund 20 Millionen Kronen durch Ausgabe neuer Aktien oder Aufnahme eines Prioritäten-Anlehens selbständig vorzunehmen und zu beschliessen. 3½ % Obligationen von 1896: M. 76 500 000, davon begeben bis Ende 1919: M. 76 302 000, hiervon noch in Umlauf Ende 1920: M. 66 318 300 in Stücken à M. 300, 1000, 1500, 5000. Zs.: 30./6., 31./12. Tilg.: Durch Verl. im April per 30./6. nach einem Tilg.-Plan von 1896 an bis 1985, von 1900 an Verstärk. u. Totalkünd. mit 6monat. Frist zulässig. Sicherheit: Für die Anleihe haftet das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen u. das Erträgnis der Gesellschaft. Das Pfandrecht zur Sicherstellung der Anleihe ist auf Grund der Pfand- bestellungsurkunde der Aussig-Teplitzer Eisenbahn-Ges. vom 25./7. 1896 mit dem Bescheide des Landesgerichts Prag vom 4./8. 1896 u. lt. Bestätigung des Landtafel- u. Grundbuch- amtes Prag vom 4./8. 1896 simultan in der für die bereits bestehenden Linien der Ges. u. zwar von Aussig nach Teplitz, von Teplitz nach Komotau, von Bilin nach Türmitz, nebst einer Abzweigung an die Elbe, u. von Dux nach Schwaz seinerzeit eröffneten Einlage sowie